• Tomm65
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    geschrieben 1502375184437

    9 Tage vorher

  • Florian80w
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    geschrieben 1502381681777

    @domrepfan1995 sagte:

    Ich habe gedacht, dass An. und Abreisetage nicht als Urlaubstage gezählt werden?

    Es werden auch keine Urlaubstage gezählt, auch wenn das in den Angeboten so steht, sondern Übernachtungen am Zielort. Da gibt es sicherlich eine rechtliche Definition, wann eine Übernachtung spätestens beginnen und frühestens enden soll.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1502385776712

    Weshalb die gebräuchliche Formulierung lautet: An- und Abreisetage werden nicht zu den Erholungstagen gezählt.

    Und nein, eine Hotelübernachtung wird nicht erstattet.

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  • Düren
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    geschrieben 1502399350496

    Also bei 2 Stunden sehe ich da keine Chance. Anreise mit dem Auto?

    Sie beobachten Dich
  • Herr_Reise
    Dabei seit: 1395100800000
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    geschrieben 1502433089620

    Bei 2 Stunden und nicht gerade extrem kurzfristiger Info wirst du keine Erstattung oder Entschädigung erhalten.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1502437424436 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Hotelkosten werden überhaupt nur dann erstattet, wenn sie im Rahmen der Verpflegungsleistungen erbracht werden müssen. Dies ist hier nicht der Fall.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Herr_Reise
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    geschrieben 1502438492721

    Jap, bei 9:00 Abflug kann man auch nicht mit Störung/Verkürzung der Nachtruhe o. ä. argumentieren.

  • *+sunny+*28
    Dabei seit: 1200614400000
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    geschrieben 1502712419177

    Hallo Forum,

     wir haben über den Reisevermittler Check24 eine Pauschalreise des Reiseveranstalters XFTI nach Kuba vom 22.11.-06.12.2017 mit Flügen mit Eurowings ab⁄nach KölnBonn gebucht.

    Wir haben bereits frühzeitig Sitzplätze für den Hin-und Rückflug über Eurowings gebucht. Nunmehr benötigten wir hierfür eine schriftliche Bestätigung, welche wir erhalten haben. Bzgl. der Sitzplatzreservierung haben wir festgestellt, dass der 04.12. als Rückflugtag eingetragen war und haben daher erneut den Kontakt mit Eurowings gehabt und die Aussage erhalten, dass sich die Flugzeit auf den 4.12. geändert habe und  der Reiseveranstalter bereits seit zwei Wochen informiert sei. Wir waren über diese Aussage sehr überrascht, da wir am selben Tag morgens erst ein Merkblatt seitens des Reisevermittlers erhalten haben, indem eindeutig der 06.12. als Rückflugdatum enthalten ist.

    Daraufhin haben wir uns telefonisch bei unserem Reisevermittler in Verbindung gesetzt. Der Mitarbeiter zeigte sich mit der Situation überfordert und stellte die Vermutung an, dass es sich sicherlich um einen Fehler handele und es noch lange nicht bedeuten würde, dass unser Flug nicht am 06.12. stattfinden würde, half uns aber überhaupt nicht weiter. Daraufhin nutzen wir den

    Was können wir nun unternehmen? Wir haben eine 14 tägige Reise gebucht, daher können wir doch keinen Rückflug nach 12 Tagen erhalten? Wir haben extra diese Reise ab Köln/Bonn gebucht, da es ein Direktflug ist. Müssen wir uns damit abfinden, sollten wir eine Rückreisealternative mit Zwischenlandung erhalten? Es gibt an dem 06.12. einen Direktflug nach München. Eurowings würde erst wieder am 08.12. fliegen. Falls der Reiseveranstalter uns auf den 08.12. auf den Eurowingsrückflug umbuchen will und damit sich 16 Tage Reisedauer ergibt, kann der Reiseveranstalter verlangen, dass wir die zwei Tage Hotelkosten übernehmen oder muss der Reiseveranstalter uns auch das Hotel stellen? Haben wir die Möglichkeit dem Reiseveranstalter eine Frist aufzuerlegen, bis wann wir Alternativen vorgelegt haben wollen? Sicherlich steht der Urlaub noch nicht vor der Tür, aber man möchte als Reiseteilnehmer doch gern wissen, wie und wann die Rückreise abläuft. Vielen Dank für eure Hinweise/Tipps.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1502729913159

    Eure Ansprüche im Einzelnen:

    Ihr könnt den Reisevertrag kündigen, 100% Erstattung.

    Ihr könnt höflich ersuchen, auf eine andere Maschine am Reisetag umgebucht zu werden (ich bezweifle, dass diesem Wunsch entsprochen wird).

    Reist ihr am 4. zurück, könnt ihr den Reisepreis um 2 Tagessätze mindern.

    Falls ihr euch entschließt erst am 8. zurückzureisen (sofern möglich seitens RV) habt ihr keinen Anspruch auf die Kosten für die Verlängerungstage, i.e. dafür müsst ihr ggf. selbst aufkommen.

    Ihr könnt selbstverständlich eine Frist setzen, ich halte das allerdings für ziemlich sinnlos ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • freschemaus
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    Beiträge: 2
    geschrieben 1502806675127 , zuletzt editiert von freschemaus

    Hallo, wir hatten in Juli 2017 für 9 Tage eine Pauschalreise in die Türkei gebucht. Hinflug sollte morgens um 10.20 mit Corendon Airlins ab Düsseldorf sein. Auf unseren Tickets die wir 14 Tage vorher Erhalten haben wurde diese Flugzeit auch aufgeführt. 9 Tage vor Abflug haben wir eine Email erhalten, dass sich die Flugzeit auf abends 18.20 Uhr verschoben hat. Letztendlich sind wir dann um 19.20 Uhr abgeflogen. Das wären dann 9 Stunden später. Nach meiner Information würden hier pro Person 400 Euro Entschädigung zustehen. Da die Fluggesellschaft die 14 Tage vor Abflug Frist nicht eingehalten hat . Wir haben die schriftliche Bestätigung von Check24 und des Reiseveranstalter dass die Änderung wirklich erst 10 Tage vor Abflug bekannt gegeben worden ist. Es gibt auch keine Begründung, warum der Flug überhaupt verschoben wurde. Was wir nur sehr eigenartig fanden war, dass am Flughafen niemand wusste, dass der Flug schon morgens hätte starten sollen. Kennt sich hier jemand aus und kann mir bestätigen, dass uns hier eine Entschädigung zustehen würde?

    Wir haben auch um einen anderen Flug gebeten, es gab aber keinen.

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