• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1502814984183

    Soweit ich die Sache sehe, steht euch keine Entschädigung gem. VO(EG)261/04 zu sondern nur eine Reisepreisminderung von 5% eines Tagessatzes der Reise ab der 5ten Stunde der Verschiebung. Falls ihr eine prozessuale Entscheidung anstrebt wird die Beklagte vermutlich spätestens vor Gericht darlegen, dass die Flugplanänderung auf einem wichtigen Grund beruhte. Einer Verlegung in die Abendstunden kann überdies keine Unzumutbarkeit beigemessen werden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • freschemaus
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    geschrieben 1502875116557 , zuletzt editiert von freschemaus

    Wegen Unzumutbarkeit, möchten wir den Schadenersatz ja nicht fordern. Sondern wegen der 14 Tage Frist die nicht eingehalten worden ist.

    Es wurde vom Reiseveranstalter und uns der Grund der Verschiebung angefordert, es gab keine Antwort darauf. Falls der Fall vor Gericht gehen würde, müssten sie den Grund dafür darlegen und auch Beweisen oder nicht ? Nach unserer Meinung und des Reiseveranstalters war die Maschine für morgens nicht genügend gebucht und sie haben uns dann zu der Abendmaschine ( die sowieso geflogen ist) dazu geschoben.

  • Tangomaus
    Dabei seit: 1107820800000
    Beiträge: 5459
    Verwarnt
    geschrieben 1502878001135

    @freschemaus - Und - kannst Du das beweisen?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1502878358534

    Ja müsste(n) sie (die Airline, nicht der Veranstalter) - und würden sie sehr wahrscheinlich auch.

    Der Veranstalter wird sich auf eine Änderung der Airline berufen, dessen ungeachtet besteht der Anspruch auf eine Reisepreisminderung.

    Im Übrigen ist deine Vermutung unwahrscheinlich, ich bezweifle, dass für den betreffenden Tag 2 Operatings zum selben Ziel geplant waren.

    Allein eine Frist nicht einzuhalten verpflichtet nicht zu Schadenersatz gem. VO(EG)261/04 - wer auch immer das glauben machen will.

    Das Luftfahrtunternehmen behält sich in seinen ABB Änderungen der Reisezeiten aus flugbetrieblichen Gründen vor. Insofern muss eine Benachteiligung bzw. eben eine Unzumutbarkeit gegeben sein damit das Vorgehen Wirkung auf weitere Ansprüche entfaltet.

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  • Janine Bremer
    Dabei seit: 1267833600000
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    geschrieben 1502975448699

    Hallo, wir haben auch leider sehr unschöne Flugzeitenänderungen  für Hin-und Rückflug bekommen. Hinflug war ja noch zumutbar aber beim Rückflug wurde der Flug von 17.00 Uhr auf 2.15 die Nacht vorverlegt, wurden schon um 22.40 vom Hotel abgeholt und durch nochmalige Verspätung der Maschine flogen wir dann 4.30 zurück. Statt der gebuchten 7 Nächte waren es also nur 6 Nächte und dann auch noch die halbe Nacht auf dem Flughafen warten. Haben wir Anspruch auf Reisepreisminderung?

    Wäre toll ,wenn jemand Ahnung oder Erfahrung hat.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1502980296238 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, Janine Brenner.

    Ja, habt ihr. Ich würde vom Veranstalter einen vollen Tagessatz der Reisekosten verlangen, wahrscheinlich ist die Erstattung von 50% (bezogen auf den Tagespreis).

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  • Janine Bremer
    Dabei seit: 1267833600000
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    geschrieben 1502982692027

    Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.

    Na das hört sich doch ganz gut an.

    Einen schönen Nachmittag noch.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1502987740387 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Huch - sorry, Bremer meinte ich ... (mit :sunglasses: wär das nicht passiert!)

    U.U. können übrigens auch darüber hinaus noch Ansprüche (z.B. an die Airline) bestehen, zu deren vorläufiger Einschätzung auf Erfolg aber einige Präzisierungen erforderlich wären.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Janine Bremer
    Dabei seit: 1267833600000
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    geschrieben 1502992355488 , zuletzt editiert von Janine Bremer

    laube eher nicht, die Airline mit der wir geflogen sind ist nur für eine andere und zwar für Sund Air eingesprungen.

    Ich werde mich erst einmal an den Reiseveranstalter wenden.

    Aber trotzdem Danke

  • Herr_Reise
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    geschrieben 1502993277543

    Sundair hat noch kein AOC und kann deshalb noch nicht fliegen und setzt Subcharter ein um ihre Kunden zu transportieren. In dem Falle ist dann Sundair für die krasse Änderung der Flugzeiten zuständig, nicht die ausführende Airline.

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