• Doreen123
    Dabei seit: 1094169600000
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    geschrieben 1503781746287

    @Florian80w sagte:

    @Doreen123

    "Wir können unmöglich mit einem Kind die Nacht am Flughafen verbringen!" Wo ist das Problem? Ihr werdet vermutlich kurz nach Mitternacht vom Transferbus abgeholt. Wenn ihr schlau seit, vereinbart ihr mit dem Hotel late check out, habt das Zimmer bis Mitternacht, Kind kann paar Stunden schlafen. Es kann im Bus schlafen, beim Warten auf den Abflug etc.

    @ Florian80w: bist du schon mal mir einem 5 Jährigen Kind unterwegs gewesen. Es hat ja einen Grund, weshalb ich ursprünglich die Zeiten gewählt habe.

    1: Bis zur Abholung im Hotel schlafen: ja. das sollte klappen.

    2: im Bus schlafen: wir sind mit Kind extra in Lara, um einen kurzen Transfer zu haben - also nicht möglich.

    3: am Flughafen: alles andere ist spannender als schlafen: sprich ein 5 Jähriges Kind ist mitten in der Nacht bis mindestens 4Uhr wach.

    Ob das richtig und vor allem GUT FÜR DAS KIND ist bezweifle ich!

  • Doreen123
    Dabei seit: 1094169600000
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    geschrieben 1503782337625

    @ vonschmeling: auf der Bestätigung steht XFTI/ Datamix Pauschalreise. Ich bin kein Reiseexperte, aber soweit ich in Erfahrung bringen konnte, handelt es sich bei massiven Verschiebungen (bei uns -13 Stunden) und vorallem bei Störung der Nachtruhe um einen gravierenden Reisemangel, der zum Rücktritt berechtigt. Davon ist auch Datamix, X oder was auch immer nicht ausgenommen.

    Da ich aber grundsätzlich gar nicht zurücktreten, sondern nur zu Kind-freundlichen Zeiten fliegen will, werde/muss ich auf die Einhaltung des ursprünglichen Vertrages pochen. Sprich zu akzeptablen Flugzeiten. Wenn sie mir das nicht anbieten können/wollen, werde ich wohl einen Anwalt einschalten müssen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1503788946614 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Doreen123

    Du kannst - wie bereits vorgeschlagen! - selbstverständlich kündigen, willst du ja aber nicht. Demnach kannst du pochen so viel du willst, entweder du kaufst die Kröte oder du gibst sie zurück - daran wird auch die Bevollmächtigung eines Anwalts nichts ändern.

    Laut ABB sind Umbuchungen und Stornierungen bei Tailwind nicht möglich, entsprechend wird ein Anliegen auf wenig Gegenliebe bei deinem Veranstalter treffen.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1503819683149 , zuletzt editiert von Holginho

    Falls es dann wirklich den Gang zum RA gibt erkennst Du einen guten dann u.a. daran das er Dir erklärt, daß ein Kind in diesem grundsätzlichen rechtlichen Zusammenhang kein (erfolgsteigerndes) Argument ist.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • HC-Mitglied1862570
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    gesperrt
    Bekannter Forentroll
    geschrieben 1503820983137

    @Holginho,

    auch ein guter Anwalt will Umsatz machen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1503822720920

    Idealer Weise erklärt er Doreen, welche Möglichkeiten ihr Reisevertrag bietet und welche eben nicht. Zur Einsicht kann man allerdings auch preiswerter gelangen.

    Die fragliche Reise besteht aus einem fest gebuchten Flug bei der Airline Tailwind und einem Hotelaufenthalt. Es ist nicht möglich, den Flug - insbesondere nur den Rückflug! - auf eine andere Airline zu übertragen, die Kosten für den dann nicht genutzten Tailwind Flug blieben in diesem Fall am Veranstalter hängen und er müsste die für den Condor Rückflug zusätzlich aufbringen (aktuell 660€).

    Zwar ist die Änderung als Annullierung durch die Airline zu betrachten, da aber weder der Abflugort noch der Sitz des Unternehmens in der EU liegen lassen sich daraus keine Ansprüche geltend machen.

  • Florian80w
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    geschrieben 1503829600343

    @Doreen123

    Ja, ich habe Reiseerfahrung mit Kind im Kindergartenalter, zudem auch noch reichlich Beobachtungserfahrung bezüglich Kindern dieser Altersgruppe in Airports zu Nachtzeiten. Wesentliche Feststellung: Wenn ein Kind müde ist, dann schläft es ziemlich auf der Stelle ein, egal ob bequem oder nicht.

    Dein geschrieenes "Gut für das Kind" könnte ich jetzt interpretieren, aber ich bin lieb und lasse es. Wie du bereits erfahren hast, ist sowas auch juristisch völlig irrelevant.

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