• HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1504020895972 , zuletzt editiert von HC-Mitglied985931

    @ Oliver und domrepfan, mal bar jeglicher rechtlichen Sicht, nicht jeder sieht eine Vorverlegung als verlängerten Urlaub an und es gibt durchaus Umstände, die diese als Benachteiligung empfinden lassen können. Das ist der einzige Punkt, in dem ich @ wobenott noch folgen könnte.

    Zudem war Deine reiserechtliche Aussage am Ende Deines Beitrages nicht korrekt, @domrepfan. Damit sollte man m.E. ein wenig vorsichtiger und präziser umgehen in diesem Unterforum.

    OT @max06de,

    dieses ist ein weiteres perfektes Beispiel, daß der Däumling abgeschafft werden sollte:

    @wobenott sagte:

    @ von Schmeling

    Deine Antworten in dieser Hinsicht sind bekannt und fallen unter die Rubrik bezahlter ( gekaufter) Schreiberling. Eine Beliebigkeit von Flugzeiten ist meiner Ansicht nach sittenwidrig. Ich muß mich als Fluggast auf die Termine verlassen können. Es ist doch grotesk zu behaupten es wäre in Ordnung, wenn eine Änderung der Flugzeiten möglich ist.

    Selbstverständlich werde ich das mit Hilfe des Rechtschutzes durchziehen, da man Anbietern mit Phantasieflugzeiten das Handwerk legen muß.

    Ich weiß das in Deutschland Verbraucherschutz bedeutet, das die Firmen vor den Verbrauchern geschützt werden, damit alles wie "geschmiert" läuft.

    Selbstverständlich habe ich die Verordnung im Gegensatz zu dir gelesen.

    Scherinbar fällst du unter die Rubrik " Rechtsverdreher"

    Wer so einen Beitrag däumelt, muß schon mächtig dämlich sein und ist das nicht gerade die beste Werbung für dieses Feature und auch nicht für die Klientel, die man sich hier in letzter Zeit heranzüchtet! :disappointed:

    OT II

    Der Angry-Emoji wird hier nicht als Emoji dargesteltt, sondern :angry: geschrieben.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1504026526269

    @domrepfan1995 sagte:

    @wobenott

    Genauso hätte der Flug nach hinten auf 23:30 Uhr verschoben werden können, dann hätte es auch nichts gegeben, es sei denn, dass ich darüber keine Infos hätte und am Flughafen hätte warten müssen, weil der Flug Verspätung hat, dann hätte ich einen Anspruch auf 400 Euro und nur dann!

    Das ist eben nicht präzise, denn bei einer kurzfristigen Änderung, die bestimmte Negativmerkmale erfüllt, kann sie als Annullierung betrachtet werden und die VO zur Anwendung kommen.

    Die Ansprüche sind dann allerdings an das Luftverkehrsunternehmen zu richten - auch hier scheint wobenott Probleme beim Verstehen zu haben.

    Jedenfalls wird sich das "Handwerk legen" im spezifischen Fall einigermaßen schwierig gestalten, das wird Es aber schon noch selbst erkennen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
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    geschrieben 1504034719394

    Wurde hier was gelöscht, oder stehe ich auf dem Schlauch, sagte doch auch, daß es nicht präzise ist? :scream:

  • vonschmeling
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    geschrieben 1504039221216 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Alles gut, Großer - ich hab mir nur erlaubt, nicht präzise ein wenig zu präzisieren.

    Im Übrigen bin ich deiner Meinung, dass man nicht von allen Sombreroschmeissen erwarten sollte bei einer Vorverlegung des Hinflugs.

    Wegen 3h von 11 auf 8 am drei Monate im Voraus allerdings die VO-Karte spielen zu wollen (vor allem mit dem begleitenden Jargon!) halte ich jedoch für dummdreist.

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  • Alfred_Tetzlaff
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    geschrieben 1504077756424

    Die Däumlinge honorieren vielleicht nur den Comedyfaktor von @wobenott.

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • kasev738
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    geschrieben 1504095561463

    Hallo,

    ich möchte mal nachfragen, ob wir irgendwelche Ansprüche/Rechte aufgrund einer Flugverschiebung haben.

    Und zwar haben wir mit ITS eine Reise nach Zypern gebucht, Flug ab Nürnberg nach Paphos und retour, Fluggesellschaft Germania.

    Reisezeitraum ist Sonntag, 1.10. bis Sonntag, 8.10.

    Hier wurde uns jetzt der Rückflug verschoben, von ursprünglich Abflug 14:00 Uhr auf 23:25 Uhr mit Ankunft Montag, 2:15 Uhr in Nürnberg.

    Da uns die Änderung mehr als 14 Tage vor Antritt der Reise mitgeteilt wurde, haben wir da irgendwelche Ansprüche? Können wir beispielsweise kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten und uns auch schon entstandene Kosten im Zusammenhang mit dem Flug (Sitzplatzreservierung, nicht stornierbare Reservierung Flughafenhotel am Tag vor dem Abflug) erstatten lassen?

    Oder angenommen, wir treten die Reise doch an, hättten wir Anspruch auf Entschädigungen (immerhin ist es fast eine 10-stündige Verschiebung in die Nachtruhe hinein und Montag ist Arbeitstag).

    Danke im Voraus und LG

  • vonschmeling
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    geschrieben 1504102011979

    Rücktritt - ja

    Sitzplatzreservierung erstatten - ja

    Hotelkosten - nein (das hat doch überhaupt nichts mit der Verlegung zu tun?!)

    Entschädigung - nein

    Kosten für einen Late Check-Out erstatten - ja

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  • kasev738
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    geschrieben 1504119745471

    Hallo,

    vielen Dank für die Info. Wir sind momentan dabei zu eruieren, was wir machen, denn eigentlich wollen wir diese Flugzeiten nicht in Kauf nehmen (wir reisen mit einem 10 Monate altem Baby), andererseits wäre es schade, auf den Urlaub zu verzichten. Denn eine vergleichbare Alternative werden wir sehr wahrscheinlich nicht finden.

    Klar hat die Buchung des Flughafenhotels erst einmal nichts mit der Reise zu tun, allerdings haben wir das Hotel ja gebucht, um den Flug zu erreichen. Würden wir jetzt von der Reise zurücktreten, nützt uns ja das Hotel auch nichts mehr. Ich hatte letzte Woche die Hotelbuchung getätigt, ebenso wie die Sitzplatzreservierung, da standen bei Germania noch die alten Zeiten. :triumph:

    Wäre es theoretisch auch möglich, dass Germania die Flugzeiten nochmals ändert?

  • christine3006
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    geschrieben 1504120282322

    Mal vorsichtshalber vorher gefragt: Macht es Sinn bei Buchung einer Pauschalreise im Februar nach Thailand 200 Euro pP mehr auszugeben weil der RV mir die Reise mit Direktflug Thai Air anbietet oder kann sich das dann auch jederzeit ändern; also Flug mit Zwischenlandung?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1504122793538

    @christine3006

    Die Frau auf dem Dreifuß sagt "eher nicht" aber sie sitzt halt nur auf dem blöden Dreifuß und orakelt sich bekennend durch derartige Fragen ...

    @kasev783

    Die Organisation der Anreise ist euer Bier - auch im Falle einer Kündigung könnt ihr keine Erstattung der Hotelkosten erwarten.

    Ja, Germania kann die Reisezeiten erneut ändern - und steht gem. jüngster Rückmeldungen sehr aufrecht zu Entschädigungsansprüchen!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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