@ Oliver und domrepfan, mal bar jeglicher rechtlichen Sicht, nicht jeder sieht eine Vorverlegung als verlängerten Urlaub an und es gibt durchaus Umstände, die diese als Benachteiligung empfinden lassen können. Das ist der einzige Punkt, in dem ich @ wobenott noch folgen könnte.
Zudem war Deine reiserechtliche Aussage am Ende Deines Beitrages nicht korrekt, @domrepfan. Damit sollte man m.E. ein wenig vorsichtiger und präziser umgehen in diesem Unterforum.
OT @max06de,
dieses ist ein weiteres perfektes Beispiel, daß der Däumling abgeschafft werden sollte:
@wobenott sagte:
@ von Schmeling
Deine Antworten in dieser Hinsicht sind bekannt und fallen unter die Rubrik bezahlter ( gekaufter) Schreiberling. Eine Beliebigkeit von Flugzeiten ist meiner Ansicht nach sittenwidrig. Ich muß mich als Fluggast auf die Termine verlassen können. Es ist doch grotesk zu behaupten es wäre in Ordnung, wenn eine Änderung der Flugzeiten möglich ist.
Selbstverständlich werde ich das mit Hilfe des Rechtschutzes durchziehen, da man Anbietern mit Phantasieflugzeiten das Handwerk legen muß.
Ich weiß das in Deutschland Verbraucherschutz bedeutet, das die Firmen vor den Verbrauchern geschützt werden, damit alles wie "geschmiert" läuft.
Selbstverständlich habe ich die Verordnung im Gegensatz zu dir gelesen.
Scherinbar fällst du unter die Rubrik " Rechtsverdreher"
Wer so einen Beitrag däumelt, muß schon mächtig dämlich sein und ist das nicht gerade die beste Werbung für dieses Feature und auch nicht für die Klientel, die man sich hier in letzter Zeit heranzüchtet!
OT II
Der Angry-Emoji wird hier nicht als Emoji dargesteltt, sondern :angry: geschrieben.