• HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1514682531336

    muchas gracias @vonschmeling

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • derreiseprofi007
    Dabei seit: 1328486400000
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    geschrieben 1515150406809

    @vonschmeling sagte:

    Bei einer Verschiebung von mehr als 4h besteht die Möglichkeit zur Kündigung der Pauschalreise.

    wo bitte steht das?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1515150647496

    In einem Urteil des BGH.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Medelon
    Dabei seit: 1209081600000
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    geschrieben 1517404665528 , zuletzt editiert von Medelon

    Hallo,

    hoffe ich bin mit meiner Frage hier richtig:

    Im Zuge der Niki-Insolvenz wurden wir wohl von unserem Reiseveranstalter auf eine andere Airline umgebucht (haben wir durch Zufall gesehen - keine Info per Mail oder Telefon durch Reiseveranstalter oder Online-Reisebüro, nur "Hinterlegung" der "Änderung der Reisebestätigung" in der Veranstalter-App, die wir eigentlich nicht einmal zwingend haben müssen) mit einer 9-stündigen Verschiebung der Abflugzeit (anstatt 8 Uhr morgens nun voraussichtlich 17.10 Uhr), somit geht uns bei einer einwöchigen Reise ein ganzer Tag verloren. Unsere Frage nun: Muss uns der Veranstalter nicht umgehend wegen der Änderung direkt kontaktieren bzw. über das Reisebüro, u.a. auch ob wir z.B. der einseitigen Änderung zustimmen und müssen wir die Verspätung so hinnehmen?

  • krabel
    Dabei seit: 1100131200000
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    geschrieben 1517405284932

    Hallo,

    wir hatten bei unserer gebuchten Reise für Mai 18 auch eine Flugzeitänderung für den Hin- und Rückflug von über 5 Stunden. Wären dann erst nach Mitternacht im Hotel gewesen. Haben dann den Reiseveranstalter nett und freundlich informiert, dass wir diese Flüge nicht möchten und sie uns bitte auf einen Flug (ähnliche Zeiten wie ursprünglich gebucht) umbuchen sollen. Wir wurden von Sunexpress auf Condor umgebucht (ohne Aufpreis) und haben jetzt wieder unsere ursprünglichen Flugzeiten. Evtl. schreibst Du Deinen Veranstalter an und bittest - soweit möglich - auch auf einen anderen Flug umgebucht zu werden. Bei uns ist der Veranstalter Jahn Reisen. Wir haben mit dem BGH-Urteil argumentiert.

  • Medelon
    Dabei seit: 1209081600000
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    geschrieben 1517406597125

    Leider handelt es sich bei uns um einen X-Veranstalter. Wir ärgern uns natürlich über die Vorgehensweise des RV die Änderung einfach "sang- und klanglos" in der App zu hinterlegen und uns nicht aktiv zu informieren.

  • krabel
    Dabei seit: 1100131200000
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    geschrieben 1517407392627

    Hallo,

    ich kann Deinen Ärger über die Vorgehensweise verstehen. Bei uns war es auch so, dass wir nicht verständigt wurden. Die Änderung haben wir durch Zufall erfahren, als wir eine Sitzplatzreservierung tätigen wollten und auf einmal die geänderten Abflugzeiten gesehen haben. Fand ich auch nicht in Ordnung.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1517412119097

    Der Veranstalter muss informieren, allerdings bleibt ihm die Form überlassen.

    Zudem ist die Änderung als neues Angebot zu verstehen, welches gleichwohl abgelehnt werden kann.

    Eine Abweichung von mehr als 4h muss nicht akzeptiert werden, der Reisende hat dann das Recht zu kündigen und Anspruch auf Erstattung des gesamten Reisepreises.

    Man darf davon ausgehen, dass der Veranstalter im Bilde ist über die aktuelle Rechtslage - insofern erübrigt sich die Argumentation mit BGH Urteilen, zumal wenn es sich dabei um Entscheidungen inter partes handelt.

    Im Übrigen verpflichtet kein Urteil den Veranstalter, die vorgesehenen Reisezeiten zu ermöglichen. Er muss bei erheblichen Abweichungen allerdings die Option zu kündigen einräumen, auch bei einer dynamisch paketierten Reise.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Medelon
    Dabei seit: 1209081600000
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    geschrieben 1517412704366

    Aber eine einfache Änderung der Reisebestätigung über eine App, die als Reisender gar nicht haben muss? Es ist reiner Zufall, dass wir uns dort registriert haben. Wir können u.a. auf der Seite unseres Internetreisebüros die Daten unserer gebuchten Reise aufrufen und dort standen bis heute noch die alten Zeiten.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1517424295085 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Es besteht auch seitens der Reisenden eine Mitwirkungspflicht, so müssen sie sich beispielsweise über die Reisezeiten aktiv informieren und können sich ggf. nicht darauf berufen, nichts von einer Änderung erfahren zu haben.

    M.E. ist das ein Nebenaspekt mit sehr geringen Auswirkungen auf den gesamten Sachverhalt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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