• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1532974104245

    Du kannst eine Reisepreisminderung in Höhe eines Tagessatzes geltend machen - nach der Reise innerhalb von 4 Wochen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • miniellert
    Dabei seit: 1226793600000
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    geschrieben 1532977437825

    Ich gehe mal davon aus dass bei dem Geltendmachen nichts dabei rauskommt

    auch wenn man den Anspruch hätte.

    Wer ist denn der Veranstalter ?

    Ich habe seit Mai Theater mit der FTI Gruppe bei der der Abflugort statt Berlin Dresden /Hamburg war und so auch viele viele Stunden verloren gingen und ich einen Tag zusätzlichen Urlaub nehmen musste

    Ellert
  • Sachsenlandd
    Dabei seit: 1532275327035
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    geschrieben 1533049911467 , zuletzt editiert von Sokrates

    Überflüssiges Zitat entfernt!

    @vonschmeling

    also erst nach der Reise ?

    gibt es dazu irgendwas auf das ich mich berufen kann ?

    Urteile etc.

    gebucht haben wir bei JT Touristik

    Danke

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1533056481139

    Zunächst einmal kannst du JT auch alternative Vorschläge machen um den Direktflug zu erhalten. Das wäre meine erste Maßnahme in so einem Fall gewesen.

    Auch solltest du wissen, dass dir ein Angebot für einen neuen Vertrag unterbreitet wird - das kannst du ablehnen und deine Zahlungen zurückverlangen.

    Natürlich steht dir eine Reisepreisminderung zu, wenn der Vertrag nur mängelbehaftet erfüllt wird, im konkreten Fall durch einen anderen als den gebuchten Zielflughafen.

    Naja, offenbar ist auch BUC nicht der letzte Held in Strumpfhosen, der nie operative Änderungen vornimmt ... :wink:

    Du brauchst dich nur auf BGB §§ 651 zu berufen, dort sind die Pflichten des Veranstalters klar geregelt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • miniellert
    Dabei seit: 1226793600000
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    geschrieben 1533068948693

    Ich vermute dennoch dss man nur mit Anwalt weiterkommt

    LEIDER

    Dafür hats dann ja die Rechtschutzversicherung

    Ellert
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1533077129242

    Joh, miniellert - vermuten kannst du auch, dass dir der Himmel auf den Kopf fällt - da nich für! :smirk:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • miniellert
    Dabei seit: 1226793600000
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    geschrieben 1533138384856 , zuletzt editiert von miniellert

    Hast Du schonmal Geld in den Fällen wiederbekommen ?

    ich finde es schon sehr befremdlich wie die Veranstalter in den Buchungen auf die Schlichtungsstelle hinweisen und dann dazuschreiben sie nehmen an der Schlichtung nicht teil, das haben wir auch shcon zweimal durch. Das Verschieben von Flugzeiten und Flugplätzen scheint heute völlig normal zu sein ( macht es keinesfalls besser) aber den Eindruck zu vermitteln es wäre einfach etwas wiederzubekommen ?

    Ellert
  • Kourion
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    geschrieben 1533140921175 , zuletzt editiert von Kourion

    @miniellert

    Ich habe 2x vor der Frage "annehmen oder nicht" gestanden und mich unterschiedlich entschieden:

    Beim ersten Mal ging es um eine Flughafenänderung von DUS nach FRA. Zug zum Flug war im Paket, angeboten wurden mir 50 € für den zusätzlichen Aufwand. Da mich die Verlegung nicht wirklich störte, bin ich zu den neuen Bedingungen geflogen = habe ich den neuen Vertrag akzeptiert. Folglich habe ich nachträglich keine weiteren Ansprüche angemeldet.

    Beim zweiten Mal gab es eine Flughafenänderung von FMO nach DUS. Zug zum Flug war ebenfalls im Paket. Leider passte mir diese Änderung zu der Zeit überhaupt nicht, so dass ich vom Vertrag zurückgetreten bin. Die Anzahlung wurde erstattet.

    Wäre ich auch zurückgetreten, wenn der RV sich geweigert hätte, den Rücktritt anzunehmen ? Ja, denn ich hatte nicht wirklich die Wahl. Hätte ich in diesem Fall (neuen Vertrag nicht angenommen / Reise nicht angetreten) größere Chancen auf eine nachträgliche Erstattung der Anzahlung gehabt als du, die du die Reise zu den neuen Bedingungen letztendlich doch akzeptiert und angetreten hast ? ich weiß es nicht. Könnte aber sein.

    Aber gewiss schaut vonschmeling noch einmal hier vorbei.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • miniellert
    Dabei seit: 1226793600000
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    geschrieben 1533143356021

    Uns hat man gleich gesagt Rücktritt wird nicht akzeptiert, müsste kostenpflichtig stornieren, wir sollten eine Einverständniserklärung unterschreiben was ich verweigert habe bzw gleich vermerkt dass ich alle Mehrkosten einfordern werde.

    fti bietet uns einen 50.- Rwiawgutschein an was ich auch abgelehnt habe.

    Es geht ja nicht drum Profit zu schlagen aber wenn Unkosten entstehen möchte man diese ja auch wiederhaben.

    Ellert
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1533144960481 , zuletzt editiert von vonschmeling

    In solchen Sachverhalten ist ein ganzer Lämmerschwanz maßgeblicher Details zu berücksichtigen, wobei allerdings ohne Wenn und Aber eine Verlegung des Flughafens (egal ob hin oder zurück) entweder ein Kündigungsgrund (=keine Stornokosten) oder ein Minderungsgrund ist.

    Falls tatsächlich eine Kündigung abgelehnt wurde ist das nicht zu Recht geschehen und sollte angegriffen werden.

    Allerdings hat miniellert mit der Inanspruchnahme der Reiseleistung quasi konkludent ihr Einvernehmen mit dem neuen Angebot erklärt (die Formel lautet "Angebot + Annahme (Inanspruchnahme) = Vertrag).

    Um da im Nachgang einzuschreiten braucht man Kuddl.

    Zu beachten ist auch der Anlass für die Änderung:

    Hat das LVU das gebuchte Angebot mehr als 2 Wochen vor Abflug geändert ist es dennoch zur Erstattung zusätzlicher Kosten heranzuziehen, der Ticketpreis ist zu erstatten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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