• miniellert
    Dabei seit: 1226793600000
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    geschrieben 1527274543711

    Seifd Ihr rechtschutzversichert ? Dann fliege und gibts nachher dem Anwalt, der schaut sich es genau an, veranstalter geben selten sofort nach wenn sie böse Briefe bekommen.... Stornieren würde ich nicht, darauf haben sie bei uns auch spekuliert

    Ellert
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1527293671700 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @miniellert sagte:

    Und was ich immer toll finde sind in den Bedingungen die Hinweise auf die Schlichtungsstellen und dazu, wir nehmen am verfahren NICHT teil. Sagt ja alles schon zum Einigungswillen

    Zumindest hier gibt es Bewegung, kürzlich haben namhafte Online-Reisebüros sich zum Beitritt zur SÖP bekannt klick.

    Eine Mitgliedschaft dürfte alsbald zum "guten Ton" in einer gewissen Breite gehören.

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  • AnkeTimmer
    Dabei seit: 1528865620422
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    geschrieben 1528903271924

    Guten Tag,

    wäre jetzt auch für jeden Rat dankbar. Wir buchten eine Pauschalreise vom 26.06.-03.07.2018 aufgrund des Preises und der super Flugzeiten . Die Reiseunterlagen haben wir erhalten, Flüge (Olympus Airways) wie gebucht. Unser Hinflug ist nirgends aufgeführt, also scheint es gar nicht zu geben (OLY 202). Nachdem ich wirklich sehr verunsichert war, habe ich mich beim Fluganbieter kundig gemacht, warum der Flug im Flugplan nicht aufgeführt ist, mit der Antwort an diesem Tag würde kein Flug nach Las Palmas durchgeführt. Noch nervöser, rief ich beim Reiseveranstalter an, ob diesbezüglich keine Infos vorliegen. Rotzige Antwort lautete ;wieso rufen Sie beim Anbieter der Fluggesellschaft an". Das war heute Mittag. Ich bat um umgehende Klärung und um Rückruf. Bis jetzt ist nichts passiert. So langsam ärgere ich mich schon. Sollen wir die Reise stornieren, wenn möglich, oder bestünde ein Anspruch auf Entschädigung, falls die Reise (Flugzeiten etc.) sich ändert. Am 26.06.18 würde die TUI noch fliegen, allerdings 11 Stunden später als geplant.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1528905617278 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ein Anspruch auf Entschädigung besteht soweit nicht, allerdings die Möglichkeit zur Kündigung, falls der Flugtag nicht eingehalten wird.

    Mehr denn je ist eine Buchung "aufgrund von super Flugzeiten" ein Risiko, da diese sich bekanntlich ändern können.

    Ihr habt eine Pauschalreise gebucht, demnach ist euer Ansprechpartner der Veranstalter oder der Vermittler und nicht die Fluggesellschaft. Daher rührte wohl die rotzige Gegenfrage ...

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  • AnkeTimmer
    Dabei seit: 1528865620422
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    geschrieben 1528906558361

    Also muss ich alles was der Reiseveranstalter als Alternative bietet annehmen oder aber stornieren? Warum können wir nicht so einfach sagen,och das wars, möchte die Reise nicht mehr wie gebucht wahrnehmen oder noch besser, habe mich vertan, möchte jetzt doch weniger bezahlen.

  • AnkeTimmer
    Dabei seit: 1528865620422
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    geschrieben 1528906700737

    @vonschmeling sagte:

    Ein Anspruch auf Entschädigung besteht soweit nicht, allerdings die Möglichkeit zur Kündigung, falls der Flugtag nicht eingehalten wird.

    Mehr denn je ist eine Buchung "aufgrund von super Flugzeiten" ein Risiko, da diese sich bekanntlich ändern können.

    Ihr habt eine Pauschalreise gebucht, demnach ist euer Ansprechpartner der Veranstalter oder der Vermittler und nicht die Fluggesellschaft. Daher rührte wohl die rotzige Gegenfrage ...

    Der Veranstalter scheint ja noch zu schlafen und die Frage an die Fluggesellschaft war ganz allgemein gehalten.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1528907319143 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Du brauchst einen Beitrag nicht zu zitieren, auf den du direkt antwortest.

    Wer schläft oder nicht ist nicht relevant, es kann beispielsweise ein Vollcharter vorgesehen sein, den du auf den dir zugänglichen Quellen gar nicht finden kannst. Jedenfalls ist der Veranstalter derjenige, mit dem du den Beförderungsvertrag geschlossen hast und nicht das Luftverkehrsunternehmen. Demnach ist er (RV) auch verantwortlich für die mängelunbehaftete Vertragserfüllung; die Auffassung, dass die Hilfe eifrig selbst recherchierender Urlauber gebraucht wird ist genauso verbreitet wie irrtümlich.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
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    geschrieben 1528907437145

    @anketimmer sagte:

    Warum können wir nicht so einfach sagen,och das wars, möchte die Reise nicht mehr wie gebucht wahrnehmen oder noch besser, habe mich vertan, möchte jetzt doch weniger bezahlen.

    Weil es AGBs gibt mit denen du dich bei Buchung einverstanden erklärt hast.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1528908270645 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Anke Timmer

    Offenbar hat die Airline nicht etwa den gegenständlichen Flug storniert, demnach könnt ihr sie nicht in Anspruch nehmen gem. VO(EG)261/04.

    Tatsächlich könnt ihr das neue Angebot also annehmen oder ablehnen, wenn es 4h oder mehr von den ursprünglich geplanten Reisezeiten abweicht.

    Weitere Optionen sehe ich bisher nicht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sachsenlandd
    Dabei seit: 1532275327035
    Beiträge: 62
    geschrieben 1532973091119

    Folgendes Problem

    Pauschalreise gebucht am 29.06.18 mit den Flugdaten

    Ihre Flüge¹ So. 09.09.2018 (nonstop)

    ●07:35 Dresden (DRS)⁞BUC 7106●10:50 Burgas (BOJ)So. 16.09.2018 (nonstop)

    ●05:25 Burgas (BOJ)⁞BUC 710506:45 Dresden (DRS)

    am 27.07.18 kam folgende eMail.................

    Wir haben heute von der Airline erfahren, dass sich eine Flugplanänderung ergeben hat. Die neuen Flugzeiten finden Sie im Reiseplan anbei.

    Wir bedauern diesen Umstand sehr und hoffen auf Ihr Verständnis.

    Damit wir nachvollziehen können, dass Sie die Flugplanänderung gelesen haben, möchten wir Sie bitten, uns den Erhalt dieser Email kurz zu bestätigen.

    die neuen Flugzeiten sind jetzt

    09.09.2018 Dresden, Dresden Apt. (DRS)

    Bourgas, Bourgas (BOJ) 15:10 18:25 BUC7938

    16.09.2018 Varna, Varna (VAR) Dresden, Dresden Apt. (DRS)

    15:55 17:15 BUC7205

    die eMail habe ich bestätigt.......

    aber meines Wissen's gibt es an dem Tag um die Uhrzeit keinen Flug nach Bourgas.

    der nächste wäre ja erst an dem Tag

    Hinflug (direkt) So. 09.09.2018

    • Dresden (DRS), 18:05 Uhr
    • Bulgarian Air Charter: 2h 10m (Economy)
    • Varna (VAR), 21:15 Uhr

    aber auch nach Varna

    kann man da was machen ? wir verpassen ja quasi den den ersten halben Tag

    ich habe ja ein Flug nach Bourgas gebucht und muss nun über Varna fliegen.

    Die Transferzeit ist ja nun auch länger bis zum Sonnenstrand.

    Stornieren wollen wir ja auch nicht.

    Danke

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