• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1539609415907

    Genau so ist es, der urspüngliche Vertrag kann nicht wie vereinbart erfüllt werden und ist damit nichtig.

    Keinesfalls kann der Veranstalter argumentieren, er habe ein "besseres" Angebot unterbreitet.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Simone25
    Dabei seit: 1333756800000
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    geschrieben 1539612176948

    Ich habe LMX jetzt erneut über den Veranstalter mitteilen lassen das das neue Angebot für uns nicht infrage kommt u wir vom

    Vertrag zurücktreten eine Frist bis zum 17.10.18 für die Antwort gegeben.

    Wir haben für unsere ursprünglich gebuchte Reise ein Parkplatz in Münster gebucht daher müssten wir nach der Landung in

    Dssd ca. 3 Std. mit Bus und Bahn fahren um wieder zu unserem Auto zu gelangen.

    Gruss

    Simone

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1539616396898

    Du brauchst dich nicht zu erklären, Simone25 - Abflug- und Zielort sind bindend vereinbart. Wenn das nicht geliefert werden kann ist der Vertrag nicht erfüllt.

    Es ist nicht euer Problem, wenn der Veranstalter bereits voreilig und ohne euer Plazet die Änderungen eingebucht hat.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Simone25
    Dabei seit: 1333756800000
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    geschrieben 1539691109985

    So LMX kann oder will uns nicht umbuchen.

    Ich habe jetzt geschrieben das wir dann für uns kostenlos vom Vertrag zurücktreten und ich binnen 1 Woch mein Geld

    zurückhaben möchte.

    Gruss

    Simone

  • Simone25
    Dabei seit: 1333756800000
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    geschrieben 1539704652339

    Habe gerade von LMX eine Stornobestätigung bekommen mit dem Vermerk das der gezahlte Betrag meiner KK wieder gutgeschrieben wird.

    Danke für die Informationen die ich hier dazu bekommen habe.

    Gruss

    Simone

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1539707877818

    Sehr schön, Simone25 - und dir danke für die prompte Rückmeldung!

    Ich wünschte, das wäre etwas alltäglicher ... :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • miniellert
    Dabei seit: 1226793600000
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    geschrieben 1539715233488

    Ja, uns hat man das Umbuchen ja verwehrt bzw wir haben uns ja rausquatschen lassen ( selbst schuld)

    mein Kollege hat mir heute berichtet dass auch er umgebucht wurde und auch wie hier beschrieben hin von dem geplanten Flugplatz, zurück sollte er an einen anderen fliegen da der Rückflug erst am nächsten Tag möglich wäre.

    Mal schauen wie es ihm ergeht, er hat nun auch wiedersprochen

    Ellert
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1539715513385

    Ich meinte mit "alltäglicher" offengestanden die Rückmeldung mit der Problemlösung ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • EdvanSchleck
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    Beiträge: 8
    geschrieben 1539937420474

    Hallo zusammen,

    Ich würde gern eure Meinungen und Ratschläge zu einem Thema erhalten.

    Am 16.10 habe ich eine neuntägige Pauschalreise angetreten. Wenige Stunden vor dem Hinflug habe ich eine Email erhalten, wo mir die Verschiebung des Rückfluges mitgeteilt wurde.

    Anstatt nachmittags wird der Flug nun am frühen Morgen durchgeführt. Die Änderung der Flugzeit beträgt circa 10 Stunden.

    Für mich ich diese Änderung unzumutbar, da nun eine Abholung mitten in der Nacht erfolgt, und der letzte "Urlaubstag" /bzw. Abreisetag komplett ins Wasser fällt.

    Wie sieht es hier rechtlich aus? Reisemangel dem Veranstalter melden, und/oder direkt über die Fluggesellschaft gehen? Kommt eine Vorverlegung des Rückfluges um knappe 10 Stunden nicht einer Annulierung gleich?

    Danke für eure Meinungen

    Grüße aus der Türkei.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1539939108301

    Ja, diese Art der Vorverlegung wird regelmäßig als Reisemangel betrachtet, du kannst dich nach der Reise beschweren.

    Eine Annullierung liegt hingegen nicht vor, ein Anspruch gegenüber dem LVU besteht aus meiner Sicht nicht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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