Genau so ist es, der urspüngliche Vertrag kann nicht wie vereinbart erfüllt werden und ist damit nichtig.
Keinesfalls kann der Veranstalter argumentieren, er habe ein "besseres" Angebot unterbreitet.
Genau so ist es, der urspüngliche Vertrag kann nicht wie vereinbart erfüllt werden und ist damit nichtig.
Keinesfalls kann der Veranstalter argumentieren, er habe ein "besseres" Angebot unterbreitet.
Ich habe LMX jetzt erneut über den Veranstalter mitteilen lassen das das neue Angebot für uns nicht infrage kommt u wir vom
Vertrag zurücktreten eine Frist bis zum 17.10.18 für die Antwort gegeben.
Wir haben für unsere ursprünglich gebuchte Reise ein Parkplatz in Münster gebucht daher müssten wir nach der Landung in
Dssd ca. 3 Std. mit Bus und Bahn fahren um wieder zu unserem Auto zu gelangen.
Gruss
Simone
Du brauchst dich nicht zu erklären, Simone25 - Abflug- und Zielort sind bindend vereinbart. Wenn das nicht geliefert werden kann ist der Vertrag nicht erfüllt.
Es ist nicht euer Problem, wenn der Veranstalter bereits voreilig und ohne euer Plazet die Änderungen eingebucht hat.
So LMX kann oder will uns nicht umbuchen.
Ich habe jetzt geschrieben das wir dann für uns kostenlos vom Vertrag zurücktreten und ich binnen 1 Woch mein Geld
zurückhaben möchte.
Gruss
Simone
Habe gerade von LMX eine Stornobestätigung bekommen mit dem Vermerk das der gezahlte Betrag meiner KK wieder gutgeschrieben wird.
Danke für die Informationen die ich hier dazu bekommen habe.
Gruss
Simone
Sehr schön, Simone25 - und dir danke für die prompte Rückmeldung!
Ich wünschte, das wäre etwas alltäglicher ...
Ja, uns hat man das Umbuchen ja verwehrt bzw wir haben uns ja rausquatschen lassen ( selbst schuld)
mein Kollege hat mir heute berichtet dass auch er umgebucht wurde und auch wie hier beschrieben hin von dem geplanten Flugplatz, zurück sollte er an einen anderen fliegen da der Rückflug erst am nächsten Tag möglich wäre.
Mal schauen wie es ihm ergeht, er hat nun auch wiedersprochen
Ich meinte mit "alltäglicher" offengestanden die Rückmeldung mit der Problemlösung ...
Hallo zusammen,
Ich würde gern eure Meinungen und Ratschläge zu einem Thema erhalten.
Am 16.10 habe ich eine neuntägige Pauschalreise angetreten. Wenige Stunden vor dem Hinflug habe ich eine Email erhalten, wo mir die Verschiebung des Rückfluges mitgeteilt wurde.
Anstatt nachmittags wird der Flug nun am frühen Morgen durchgeführt. Die Änderung der Flugzeit beträgt circa 10 Stunden.
Für mich ich diese Änderung unzumutbar, da nun eine Abholung mitten in der Nacht erfolgt, und der letzte "Urlaubstag" /bzw. Abreisetag komplett ins Wasser fällt.
Wie sieht es hier rechtlich aus? Reisemangel dem Veranstalter melden, und/oder direkt über die Fluggesellschaft gehen? Kommt eine Vorverlegung des Rückfluges um knappe 10 Stunden nicht einer Annulierung gleich?
Danke für eure Meinungen
Grüße aus der Türkei.
Ja, diese Art der Vorverlegung wird regelmäßig als Reisemangel betrachtet, du kannst dich nach der Reise beschweren.
Eine Annullierung liegt hingegen nicht vor, ein Anspruch gegenüber dem LVU besteht aus meiner Sicht nicht.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!