Jau, und sie waren sowas von "voraussichtlich" ...
Übrigens darf der Veranstalter auch nicht - früher durchaus üblich! - willkürlich die B-Maschine voll machen, er muss einen wichtigen Grund angeben weshalb das gegenständliche Operating nicht geboten werden kann. Dieser liegt zumeist in der Sphäre der LVU, und auch mit dem ausgeprägtesten Gerechtigkeitssinn wird man einräumen müssen, dass eine nicht fliegende Condor Maschine von TXL oder SXF irgendwie substituiert werden muss.
Natürlich sucht man sich den Startflughafen aus - ganz gleich wo der dann liegen mag! - damit hat miniellert vollkommen recht. Aber es ist eben keine unrechtmäßige Willkür, wie sie alfredino darstellen möchte.
Ich kann mich noch gut des Verbraucherjubels entsinnen nach der Flugzeitenentscheidung des BGH, ich habe damals schon gesagt, es ist nicht mehr als der Versuch den ****** mit dem Belzebub auszutreiben.
Wie gesagt waren die Flugzeiten schon immer "voraussichtlich", nur ist das Thema dank der Verbraucherschützer in den Fokus der Rechtsprechung gerückt worden. Die Behauptung, der BGH sei schuld ist demnach ebenfalls völliger Mumpitz.
Leider bestehen nur begrenzte Möglichkeiten für Betroffene, z.B. die einseitige Kündigung des Reisevertrages bei entsprechend eklatanten Abweichungen. Ist das keine Lösung muss man die Kröte schlucken.
Auch die viel gepriesene direkte Buchung bei einer Charterairline bietet keine absolute Sicherheit, denn wenn der Flug XY0815 gestrichen wird muss man sogar eigenmächtig Abhilfe schaffen.