• Kourion
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    geschrieben 1545900400266 , zuletzt editiert von Kourion

    @wukowits

    Ich bezweifle deine Ausführungen keinesfalls, denke aber aufgrund meiner Erfahrungen als Frühbucher und Alleinreisende, dass dies gewiss nicht die Regel ist.

    Spätere Abweichungen von meinen früh getätigten Buchungen kamen nur äußerst selten vor und waren - abgesehen von den hier schon erwähnten 2x geänderten Abflughäfen - unbedeutend. (Investiert habe ich übrigens nie in "bessere" Flugzeiten oder in eine bestimmte Airline.)

    Vielleicht hab ich ja immer nur Glück gehabt, du hingegen Pech. Alles möglich.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • miniellert
    Dabei seit: 1226793600000
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    geschrieben 1545902191743 , zuletzt editiert von miniellert

    ich war bis vorletztes Jahr naiv und dachte dass die Angaben verbindlich sind. Auch mit minimal verschobenen Zeiten wurden wir bis vor drei Jahren verschont - dann kams knüppeldick

    Bei uns kommt ja noch was ganz anderes hinzu, wir fliegen oft mit einem behinderten erwachsenen Kind, da muss ich ja vorher schonmal schauen wie es aussieht mit medizinischem Übergepäck etc und wenn sich dann die Fluggesellschaft ändert wird das teuer wenn die das nicht kostenfrei mitnehmen. Wie man da dann auf die sichere Seite kommt weiss ich auch nicht.

    (Auch versuche ich da abzufliegen wo es am Besten passt mit bezahlbarem Parken,d a gibt es riesige Unterschiede bei Rolliparkausweis-Rabatten.)

    Ellert
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1545903601467 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Zumindest für Abflüge ex EU gibt es hier eine verbindliche Vorgabe (Verordnung (EG) Nr. 1107/2006), miniellert. Der Fall, dass du für zusätzliches Gepäck bezahlen musst, ist demnach weitgehend ausgeschlossen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Reisemäuserich
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    geschrieben 1545916338740

    @miniellert.

    So sah ein Reisebestätigung noch 2007 aus.

    Habe alte Urlaubs Fotoalben entsorgt. Bis zur Schließung hatten wir ein Reisebüro unseres Vertrauens in dem wir alles buchten.

  • miniellert
    Dabei seit: 1226793600000
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    geschrieben 1545942215410

    das ist ja cool - da stand ja sogar schon der Sitzplatz drauf auf der bestätigung

    allerdings sind das ja nicht sooo alte Rechnungen.

    OT - Wir waren 1989 auf La Palma zur Hochzeitsreise -tolle Insel

    Ellert
  • HeiRa
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    geschrieben 1547485903228

    Hallo zusammen,

    ich hoffe, Ihr könnt mir bitte weiterhelfen. Ich habe im September 2018 eine Reise in die Türkei gebucht. Voraussichtlicher Hinflug sollte am 11.05.2019 02.55 Uhr sein. Heute kam eine Änderung und zwar auf 22.00 Uhr abends. Das sind 19 Stunden später und uns geht somit fast ein ganzer Urlaubstag verloren. Muss ich das hinnehmen?

    Danke schon im Voraus für Eure Antworten.

    VG

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1547487963406

    Nein,du kannst den Reisevertrag kündigen, bereits geleistete Zahlungen wären dann vollständig zurückzugeben.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HeiRa
    Dabei seit: 1171152000000
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    geschrieben 1547565634092

    Danke für deine Antwort. Gibt es dafür irgendeine Rechtsgrundlage? Neckermann will sich auf nichts einlassen, hat angeblich auch keinen Alternativflug anzubieten (auch mit keiner anderen Airline).

    Gruß

  • miniellert
    Dabei seit: 1226793600000
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    geschrieben 1547569156402

    HeiRa -

    ich glaube dass wir alle die Problematik kennen und viele ( ich auch) vom Veranstalter gesagt bekommen dass das kein Kündigungsgrund ist. Bist Du rechtschutzversichert, ggf hilft der Brief vom Anwalt um schnell zu kündigen, denn Du willst ja ggf was anderes buchen...

    Ellert
  • vonschmeling
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    geschrieben 1547571334695

    Natürlich gibt es eine Rechtsgrundlage für die einseitige Kündigung.

    Hier mal ein beispielhaftes jüngeres Urteil, da die sogenannte "Zumutbarkeit" regelmäßig nur dann bestritten wird, wenn sich der Gesamtzuschnitt der Reise wesentlich verändert oder die Reise insgesamt beeinträchtigt wird.

    Das ist zwar keine Grundsatzentscheidung und daher nicht bindend, allerdings zeigt sie ganz gut auf in welche Richtung die Rechtsprechung in solchen Causalitäten sich entwickelt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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