Vielen Dank. Vielleicht hilft mir das ja weiter.
Schönen Abend noch.
Gruß
Vielen Dank. Vielleicht hilft mir das ja weiter.
Schönen Abend noch.
Gruß
Möglicherweise gibt Neckermann zu bedenken, dass ein Abflug um 2:55 Uhr mindestens genauso wenig zumutbar ist wie einer um 22:00 Uhr.
Allerdings kannst du dann eine Reisepreisminderung verlangen, und zwar in Höhe von 5% eines Tagessatzes ab der fünften Stunde der Verlegung und für jede weitere.
Kostet eine 10tägige Reise z.B. 2000€ wären das bei einer Verschiebung von 19h nach hinten 120€.
Letzten Endes existiert auch noch die Option der Selbstabhilfe, bei der du selbst einen Flug zu dir angenehmen Zeiten buchst und für die Kosten den Veranstalter in Anspruch nimmst. Das könnte allerdings ein steiniger Weg werden ...
Hallo Zusammen,
ich hätte gerne mal ein kleines Problem und wollte hier mal nachfragen, ob mir evtl jemand einen Tipp/Rat geben kann.
Ich habe Ende November eine Reise gebucht und natürlich auch angezahlt. Vor 2 Tagen bekam ich nun eine Email, in der mein Reisebeginn von Samstag den 02.03.2019 7:15 Uhr auf Sonntag den 03.03.2019 17:45 Uhr verschoben wird...bzw. verschoben ist eigentlich nicht richtig, da der ursprüngliche Flug nach Auskunft des Reiseveranstalters komplett gestrichen wurde. Daher wurde mir der 03.03.2019 als Alternative angeboten. Der Clou an dieser Geschichte ist, dass mein ursprünglich gebuchter Flug (02.03.2018 um 7:15 Uhr) nach wie vor stattfindet, jedoch nur nicht mehr im Programm von FTI ist, bei denen ich die Reise gebucht hatte. Hier die Begründung:
"Leider wurde uns seitens des Fremdfluggebers VFLY mitgeteilt, dass der Flug so nicht mehr stattfindet, was auch eine klassische Flugstreichung hindeutet (Dies wäre im Zuge der Ereignisse mit der Air Cairo nicht unüblich gewesen).Die von VFLY angebotene Alternative haben wir so dem Kunden auch angeboten, mit Flügen ab Nürnberg.Nun erfahren wir, dass die Flüge nach wie vor stattfinden, die meisten als Vollcharterflüge von ETI, einem anderen Fremdfluggeber. Dieser teilte uns in anderen Fällen mit, dass VFLY die Zusammenarbeit mit ETI beendet hat und sämtliches Kontingent an Air Cairo und Fly Egypt Flügen zurückgegeben hatte. Da anscheinend viele davon betroffen waren, lief das Restkontingent für diese Flüge sehr schnell voll und nun gibt leider keine Möglichkeit mehr, selbst gegen hohen Aufpreis Plätze auf diesen Air Cairo Flügen zu erhalten. Wir bedauern sehr, dass es zu solchen Umständen gekommen ist und werden uns natürlich sehr darum bemühen, Ersatz zu finden."
Durch diese Verschiebung, welche sich natürlich dann auch auf das Urlaubsende auswirkt, kann ich allerdings meine Folgetermine nicht wahrnehmen, von daher muss ich entweder den Urlaub komplett vergessen, oder eine neue Reise buchen, welche dann mit Mehrkosten verbunden sind, weil ich diese Reise nicht mehr zu diesem Preis bekomme.
Besteht hier nun Schadenersatzanspruch meinerseits gegenüber dem Reiseveranstalter? Zumindest insofern, dass er die Mehrkosten für die Neubuchung übernehmen muss?
Für ne kurze Info schonmal vielen Dank euch allen!
Du kannst auf alle Fälle vom Reisevertrag zurücktreten und hast dann Anspruch auf Erstattung aller Zahlungen.
Einen Anspruch auf Schadenersatz kann ich soweit nicht erkennen, da die Ankündigung mit Unterbreitung eines neuen Vertrages rechtzeitig (im Sinne regelmäßiger Rechtsauffassung) erfolgte und der Grund nicht der Sphäre des Veranstalters zuzuordnen ist.
Hallo vonschmeling,
erstmal vielen Dank für Deine schnelle Antwort hier *daumenhoch*
Du hast wahrscheinlich recht mit Deiner Aussage, dennoch hätte ich mir vom Veranstalter einen Ersatztermin gewünscht, den ich
auch hätte wahrnehmen können...dann hätte ich jetzt nicht die Rennerei mit der Suche nach einem neuen Urlaub. Davon abgesehen gibt es nach meinem letzten 48 Stunden "Urlaub such Marathon" keinen passenden und vor allem bezahlbare Termine mehr für meine Familie und mich
Ich kenne das Urteil, es bedeutet nichts anderes als ich bereits gesagt hatte:
Rücktritt vom Vertrag und Anspruch auf Erstattung des Erlangten.
Guten Abend zusammen - ich bin zwar neu hier, such aber dringenden Rat von erfahrenen "Verreisern" …
Schon in 10/18 hatten wir für den 17.02.19 mit Abflug 06:05 Uhr aus DRS einen 11-tägigen Urlaub in Ägypten über weg.de (RV Gulet bzw. TUI) gebucht - den Hinflug sollte Germania (!) übernehmen, den Rückflug eine andere Airline.
Nun bleibt Germania ja am Boden - unser RV hat uns als Alternative einen Hinflug ab CGN am 17.02., 20:30 Uhr angeboten. Dass das nix wird weiß jeder, der schon mal mit der DB versucht hat von Ost nach West zu gelangen …
weg.de hat sich selber um Alternativen bemüht und schließlich einen Hinflug ab LEJ für den 19.02., ab 09:00 Uhr gefunden und den RV um Klärung / Umbuchung / Reisepreisminderung ect. gebeten.
Statt teilt uns der RV lapidar mit, das könne man schon so buchen und "Eine Umbuchung ist zum selben Reisepreis möglich".
Großzügig gäbe es ein Rail&Fly-Ticket (nicht nutzbar, weil von Dresden der erste Zug erst 7:37 Uhr in LEJ ist, was für einen Charter Check-In zu spät ist!!!) obenauf … Oder aber wir könnten die gesamte Buchung stornieren.
Ganz grundsätzlich wäre ich auch mit einer Verkürzung der Reisezeit von 11 auf 9 Tage und einem Ausweichen für den Hinflug auf LEJ als Abflughafen einverstanden - aber doch nicht zum selben Preis!!!
Hat jemand Erfahrungen mit solchen Umbuchungen und inwieweit hier Preisminderungen durchsetzbar sind?
Und selbst wenn ich letztlich gezwungen sein sollte, vom Reisevertrag wegen Unzumutbarkeit der Alternativen nach Ausfall des Hinfluges zurück zu treten: wie sieht es mit Schadensersatzansprüchen wegen entgangener Urlaubsfreuden aus?
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
LG aus Dresden!
Hallo karibikigra,
alles zu Germania wird im Thread "Germania (ST) - was passiert nun mit meinem Flug?" besprochen - klick hier
Danke, hab ich auch gerade gefunden …
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!