Es gibt ja in der Frage auch reichlich von Germania unabhängige Aspekte, daher versuche ich mich mal an einer Erläuterung:
Die Reise von karibiktigra wird durch den Umstand gestört, dass der Leistungsträger Flug insolvent werden möchte und somit ausfällt.
Ihr / sein Vertragspartner Veranstalter bemüht sich nun - denkbar kurzfristig! - um Erfüllung und bietet einen Flug um 20:30 ab CGN an, den karibiktigra nicht erreichen können will, oder einen ex LEJ, der jedoch auch unerreichbar scheint.
Grundsätzlich:
Verkürzt sich der Aufenthalt durch einen um 2 Tage späteren Abflug müsste der Reisepreis um 2 Tagessätze gemindert werden.
Bietet der Veranstalter das nicht von sich aus an oder verweigert das gar hat man schlechte Karten.
Gibt der Kunde (hier karibiktigra) die Reiseabsicht gänzlich auf besteht ein Anspruch auf die Erstattung des Erlangten, hingegen keiner auf Schadenerstatz wegen entgangener Urlaubsfreuden gegen den Veranstalter. Schließlich kann der ja kein bisschen was für die besonderen Umstände Germania vor die Wand gefahren und hat seinerseits erhebliche Verluste zu beklagen.