Das ist aber eben genau was ich meinte, Günter:
Man kann noch so schöne verbraucherfreundliche Urteile runterrasseln, wenn sich der Veranstalter nicht schickt hat man zunächst einmal das Nachsehen mit seinem Umbuchungs- oder Rücktrittswunsch. FTI schert sich nicht die Bohne, was da Herr Hoppenstedt weiland erstritten hat sondern sagt nassforsch "Wir genehmigen das nicht, soll der Kunde streiten wenn er mag".
Für die wenigsten Betroffenen ist das jedoch eine Option, die meisten werden sich zähneknirschend fügen.
Wirklich eine grottige performance von FTI - und was sollen die Reisebüroberater anderes wiedergeben als das, was ihnen der Veranstalter zum Sachstand vorgibt ...
Schön, dass für blue crystal trotzdem eine gute Lösung gefunden wurde, leider ist das wohl eher eine ganz rühmliche Ausnahme und viele andere in ähnlichen Situationen nehmen völlig beschnickerte Reisezeiten inkauf oder kacheln hunderte km zu einem anderen Flughafen als dem gebuchten, weil ein resolutes "Nein" rausgehauen wird wenn sie ihre Ansprüche durchsetzen wollen.
Wie schon mehrfach gesagt:
Eine signifikante Änderung der Reisezeiten muss unbeachtlich der AGB nicht widerspruchslos hingenommen werden.
Zumeist können Betroffene mindestens eine Reisepreisminderung verlangen, ggf. den Reisevertrag kündigen oder sogar selbst Abhilfe schaffen, indem sie einen anderen Flug buchen und den Veranstalter auf die Kosten in Anspruch nehmen.
Zwar sind so hartnäckige Verweigerer eher die Seltenheit, aber Ausnahmen bestätigen nun einmal die Regel.
@blue crystal
Happy holidays!