• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1553192140457

    @Vodka-Redbull

    Diese Abflugzeiten ergeben sich durch die Basis der Umläufe, das ist kein böser Wille sondern eine wirtschaftliche Notwendigkeit.

    "Deutsche" Airlines kehren i.d.R. zu ihren deutschen hubs zurück, daraus ergeben sich für viele Flluggäste als angenehm empfundene Reisezeiten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Vodka-Redbull
    Dabei seit: 1553027163078
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    geschrieben 1553279313393

    @vonschmeling

    klar liegt es an den Umläufen aber erst jetzt wo die Kataloge seit Monaten fertig sind fällt denen ein da etwas zu ändern?

    Und die Veranstalter sollte die Rechtslage klar kennen, also wieso machen sie dann nicht Verträge mit der Airline wo solch krassen Änderungen ausgeschlossen sind. Wenn sie das nicht können müssen sie die konsequenzen Tragen und die Kosten übernehmen.

    Alltours hat mir nach erneuter Beschwerde eine Umbuchung zum reduzierten Preis angeboten. Jetzt ist die Frage: wenn ich das Annehme kann ich nachträglich die Differenz zurück verlangen? Ich könnte ja unter Vorbehalt zustimmen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1553282275740 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @vodka-redbull sagte:

    @vonschmeling

    klar liegt es an den Umläufen aber erst jetzt wo die Kataloge seit Monaten fertig sind fällt denen ein da etwas zu ändern?

    Das sind Bedarfsfluggesellschaften und sie können bei Belieben auch stündlich Änderungen vornehmem.

    Und die Veranstalter sollte die Rechtslage klar kennen, also wieso machen sie dann nicht Verträge mit der Airline wo solch krassen Änderungen ausgeschlossen sind. Wenn sie das nicht können müssen sie die konsequenzen Tragen und die Kosten übernehmen.

    Na klar kennen die RV die Rechtslage, du hingegen scheinbar nicht? :no_mouth:

    Alltours hat mir nach erneuter Beschwerde eine Umbuchung zum reduzierten Preis angeboten. Jetzt ist die Frage: wenn ich das Annehme kann ich nachträglich die Differenz zurück verlangen? Ich könnte ja unter Vorbehalt zustimmen.

    Du kannst den Vertrag annehmen oder ablehnen, wenn du annimmst gelten die vertraglich bestimmten Bedigungen und ein Vorbehalt interessiert keine Socke.

    Buche künftig Linie, da sind die Änderungsspielräume noch enger gefasst.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Vodka-Redbull
    Dabei seit: 1553027163078
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    geschrieben 1553287285214

    @vonschmeling sagte:

    Das sind Bedarfsfluggesellschaften und sie können bei Belieben auch stündlich Änderungen vornehmen.

    Wenn sie einen Flieger Chartern könnte man auch einfach den Vertrag so geschalten, dass bestimmte Änderungen ausgeschlossen sind. Es ist alles nur eine Frage des wollens und wie die Verträge gestaltet sind. Wenn sie das nicht tun, na dann müssen die RV halt auch mit den finanziellen konsequenzen leben.

    Na klar kennen die RV die Rechtslage, du hingegen scheinbar nicht? :no_mouth:

    was ist mir denn entgangen?

    Buche künftig Linie, da sind die Änderungsspielräume noch enger gefasst.

    dafür keine Pauschalreiseversicherung, also schlechte Idee. Zumal es mir nicht um die allgemeine Verschiebung geht. Damit kann ich immer leben, es geht mir nur um den Nachtflug. Ich wähle nicht extra einen Anbieter ohne Nachtflug und zahle dafür Aufpreis um danach auf einen Nachtflug geändert zu werden.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1553291756383 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Um es kurz zu machen: Du hast absolut nichts verstanden! :flushed:

    Meistens werden keine Flieger gechartert sondern Plätze gekauft auf Charterfliegern. Die betreffenden Luftverkehrsunternehmen sind sogenannte Bedarfsfluggesellschaften und werden in 1000 kalten Wintern keine Verträge abschließen, bei welchen die von dir imaginierten Ausschlüsse berücksichtigt würden. Auch ein Vollcharter eines Veranstalters wird nicht nur von 6-8 Uhr hin und erst ab 15 Uhr zurückfliegen, nur weil Vodka-Redbulls das als "angemessen" betrachtet.

    Pauschalreisen kann man auch mit Linienflügen buchen, und was du "extra wählst" ohne die Risiken zu kennen ist offen gestanden ganz allein dein Problem.

    Für dich dürfte Absurdistan Airways die passende Gesellschaft sein - schau mal bei den Angeboten von dynamischen Komponenten ob du die nicht "extra auswählen" kannst?!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1553356048686 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Ich denke das ist ein Thema von dem sehr viele falsche Vorstelllungen haben und sich leider Dinge zusammenreimen, die nicht der Realität entsprechen.

    Was da vor zehn oder 15 Jahren mal galt, ist heutzutage----sorry --- kalter Kaffee. Dann sollte man aber auch Hinweise wie es heutzutage funktioniert -nicht abtun.

    Es gibt eine ganze Reihe von völlig unterschiedlichen Chartermöglichkeiten--- und das sind eben meistens keine Vollcharter.Keine Sorge ich zähle sie nicht auf--würde den Rahmen hier sprengen.

    Der Kauf von Einzelplätzen oder meinetwegen auch noch Blockcharter in einem Flieger --ist für Veranstalter risikoloser, bindet kein Kapital .

    Daneben bedienen sich die RV aus Flugdatenbanken,Ticketshops(stehen nur RV zur Verfügung) etc. auch ----über Ticketshops von anderen RV.

    Das ganze findet ohne irgendeinen einen" Sachbearbeiter" statt, sondern läuft über technische Schnittstellen bei speziellen Providern.

    Daher sollte man sich von "Lieschen Müllers Vorstellungen" wie das mit dem Charter funktionieren könnte, einfach mal verabschieden.

    Man könnte hier noch viel mehr dazu sagen-- die meisten User würden es aber sicher nicht interessieren.

    Gehen wir noch einen Schritt weiter --bei einer dynamischen Produktion gibt es höchstens kurzfristig blockierte, aber noch nicht gekaufte Plätze.

    Auch schon mehrfach beschrieben:

    Der RV kauft und zahlt das Ticket direkt nach der Kundenbuchung-- und nicht erst deutlich später. Genau so, wie ein normaler Kunde, bei der Direktbuchung seines Fluges bei irgendeiner einer Airline.

    Bei Linientickets, die man beim Buchungsprozeß ausgewählt hat- dürften Flugzeitverschiebungen eher die Ausnahme sein.Sind es ausgeählte Plätze bei Ferienfliegern, dann ist das Ticket zwar auch da, aber die Flugzeit kann variieren.

    Verzeht mir- ich hab das schon zigmal geschrieben: Dynamische Produktion ist die Zukunft der Pauschalreise.

    Nicht umsonst hat inzwischen jeder Veranstalter einen dynamischen Ableger. Wenn er nicht selbst schon einer von der Sorte ist.:smirk:

    Das sollte es aber jetzt gewesen sein- kommen wir dann bitte zurück zum Thema. Dafür wäre ich dankbar.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1553366237981

    Zeit für ein Wort zu den rechtlichen Aspekten bei Reisezeitenänderungen:

    Der BGH hat nach einer Klage der Verbraucherschützer festgestellt, dass sich umfängliche Freihaltungen der Angaben zur Reisezeit in den AGB bestimmter Veranstalter benachteiligend auswirken und künftig zu unterlassen seien.

    Viel mehr Greifbares aus Sicht der Verbraucher erbrachte die Entscheidung nicht - der Veranstalter müsse einen wichtigen Grund angeben im Falle einer Änderung.

    Nicht besonders überraschend wirkt sich das Urteil in der Praxis kaum spürbar auf die "Planungssicherheit" von Pauschalreisenden aus, denn weit überwiegend sind die Leistungserbringer Flug Charterairlines, die sich ihrerseits Änderungen der Flugdurchführung vorbehalten und dieser Vorbehalt bisher auch nicht angegriffen wurde.

    Als "wichtiger Grund" dient meist - wie im gegenständlichen Ärgernis - eine Planungsänderung des Luftverkehrsunternehmens.

    Dessen wirtschaftliches Überleben hängt wiederum von der Auslastung seiner Flugangebote ab, weshalb es eben seine Umläufe beispielsweise mangels Nachfrage anpassen darf.

    Der Pauschalreisende kann bei signifikanten Abweichungen seinerseits vom Reisevertrag zurücktreten und die Erstattung seiner Zahlungen verlangen.

    Bucht man eine teurere Reise wegen vermeintlicher Eigenschaften wie "vertrauenswürdige Airline" oder "ideale Flugzeiten" kann sich das Investment durchaus als vergeblich erweisen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • miniellert
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    geschrieben 1553423414668 , zuletzt editiert von miniellert

    also Umkehrschluss -

    das BGH Urteil ist das Papier nicht wert auf dem es steht weil sich jederzeit diese wichtigen Gründe finden lassen.

    Was überhaupt nicht hilfreich ist in meinen Augen

    wenn in den RTL/Sat etc Sendern ständig gepredigt wird man müsse sich die Verschiebungen nicht bieten lassen

    diese wären unzulässig ... denn es suggeriert die Planungssicherheit der Reisenden.

    Heute kann man ja wirklich super suchen welche Pauschalreisen welche Flugzeiten beinhalten ( kann man hier auch bei der Suche einstellen) und oft hat Anbieter A verschiedene Zeiten im Angebot zu unterschiedlichen Preisen. Menschlich dass dann der Kunde die aussucht die ihm am Besten gefällt ( weil der Onkel im TV ja gesagt hat diese Zeiten sind sicher)

    Ellert
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1553435815259 , zuletzt editiert von HABERLING

    Der BGH macht doch keine Gesetze, er erörtert nur wie sie umgesetzt werden sollen.

    Es obliegt dem Gesetzgeber ein Zeitfenster konkret festzulegen und das hat er eben nicht..:wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1553439287808

    Selbstverständlich hätte auch der BGH ein bestimmtes Zeitfenster postulieren können, hat er aber nicht ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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