• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1558221733519

    Die Kündigung ist rechtens soweit ich das beurteilen kann und es bedarf keiner "Anerkennung" durch den Gekündigten.

    Naja, schwieriges Thema ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • OliverQ121171
    Dabei seit: 1459641600000
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    geschrieben 1558241665612

    @sensiparfum sagte:

    Zudem finde ich es mittlerweile echt schlimm, dass man als Bucher in solchen Fällen wohl ziemlich allein gelassen wird und der Veranstalter machen können was sie wollen.

    Es sind wohl weniger die Reiseveranstalter die machen können was sie wollen, sondern die Fluggesellschaften.

    Die machen was sie müssen, nämlich versuchen noch ein wenig Gewinne einzufahren.

    Darüber hinaus sollte doch jedem Pauschalurlauber mittlerweile bekannt sein, das man jederzeit von Flugzeitenänderungen betroffen sein kann. Komisch finde ich an dieser Stelle auch, dass Du Dich über die Rückflugzeit und der damit verbundenen frühen Aufstehzeit ( 4 Uhr ) ärgerst. Mit 4 Uhr aufstehen kommst Du beim Hinflug doch mit Sicherheit nicht hin, da wird es nochmals deutlich früher, oder ? Da stört es Dich aber eigenartigerweise nicht :flushed: Warum müssen wir eigentlich immer nach dem Haar in der Suppe suchen ? Einfach mal die Situation hinnehmen und sich trotzdem auf den Urlaub freuen, so ist zumindest meine Devise.

    wer nicht genau weiß, wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt. Mark Twain
  • miniellert
    Dabei seit: 1226793600000
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    geschrieben 1558330989314 , zuletzt editiert von miniellert

    Ich kann das gut verstehen dass man sich ärgert - leider ändert man es damit nicht.

    Solange die aktuelle Rechtslage so ist muss man damit wohl leben oder es ändert sich endlich was dass Rechte klar ab xy Stunden Verschiebung definiert. Ich habe mich früher auch immer über für mich tolle Flugzeiten gefreut bis ich mehrfach erkennen mussten dass die das Papier nicht wert sind auf dem sie stehen.

    Ich musste schon sleep and fly stornieren, geänderte Flugplätze hinnehmen .... jedes mal habe ich mich geärgert. De Mensch stellt sich einfach ein auf das was er Schriftlich hat, sensiparfum ich fühle mit Dir ( was Dir leider wenig hilft)

    Ellert
  • kiana
    Dabei seit: 1198022400000
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    geschrieben 1558503808409 , zuletzt editiert von kiana

    Guten Morgen! Wir haben für die Pfingstferien eine nicht ganz billige Pauschalreise für 1 Woche in die Türkei gebucht. Aufgrund unserer 2 kleinen Kinder haben wir extra die teurere Version mit besseren Flugzeiten genommen- Ja, ich weiß, es besteht kein Anspruch darauf, dass die Flugzeiten so bleiben. Die Angebote mit Rückflug um 05:00 morgens, wo man einen Tag verliert waren auch ca 400€ billiger.

    Heute, also knappe 3 Wochen vor Antritt kam die E-Mail, dass der Rückflug 15 Stunden nach vorne verlegt wird. Statt 21:45 geht er jetzt um 05:09 morgens, uns wird ein kompletter Tag gestrichen. In Anbetracht des extrem hohen Gesamtpreis von 4900€ für nun gerade mal 6 Tage Türkei für 4 Personen, 4 und 7 Jahren bin ich entsetzt. Abgesehen, dass wir eine extrem anstrengende Rückreise nachts mit den beiden Kindern so vermeiden wollten, ist das so für uns nicht tragbar.

    Es wurde uns ja 2 Wochen vor Abflug mitgeteilt, also sehe ich das richtig, dass ich keinerlei Entschädigung erhalte? Muss ich das alles so hinnehmen?

    Welche Möglichkeiten habe ich?

    Ich bin richtig traurig und ärgere mich enorm.

    Viele Grüße 

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1558507516043

    Hallo @kiana , ich würde beim Reiseveranstalter nachhaken, dass durch den extrem frühen Aufbruch zur Rückreise die Nachtruhe gestört wird. :worried:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1558507562469 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ein Anspruch auf Entschädigung (gegen das LVU) beseht nicht, allerdings durchaus die Möglichkeit, Alternativen vorzuschlagen (über den Vermittler).

    Je nach Ziel gibt es solche ja oft aus AYT, ich würde es nochmal auf dem Wege der Diplomatie versuchen. Merkt das Gegenüber, dass man bittet und nicht verlangt hat man bessere Aussichten auf Mitwirkung ...

    Viel Erfolg!

    Unbenommen bleibt dir eine Reisepreisminderung nach der Reise zu verlangen sofern gar kein Entgegenkommen möglich ist.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • miniellert
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    geschrieben 1559153775735

    Heute mal andersrum...

    Kind MIttel fliegt im Juni nach Marsa Alam, Reiseunterlagen kamen schon, Flugzeiten wie gebucht.

    Heute kommt mail, der Flug findet einen Tag vorher statt (toll also mehr Urlaub nehmen)

    kommt nachts um 23 h an - ursprünglich gebucht gegen Mittag am Folgetag.

    Darf man damit rechnen oder erwarten dann zumindest bei Ankunft ein Zimmer zu bekommen oder bedeutet dies ankommen und bis 15 h in der Rezeption schlafen müssen ?

    Ellert
  • bademaus
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    geschrieben 1559225918576

    Hi,

    normalerweise gelten die Daten des gebuchten Zeitraums(quasi die Nächte im Hotel) wo du ein Zimmer bekommst. Viele Hotels sind meiner Erfahrung nach kulant und vergeben freie(!) Zimmer entsprechend früher. Würde ich mich aber nicht drauf verlassen wollen in so einem Fall. Am Besten beim Reiseveranstalter nachfragen, wäre mein Rat.

    Lg

  • miniellert
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    geschrieben 1559234120582

    Anfrage läuft ja schon

    Das Hotel kann ja nichts dafür. Late Checkout kostet pro Stunde 12.- das hatte ich schon gefragt, wenn das aber dann nachts davor auch dazu käme wär das schon heftig weil ja auch Reisende nichts dafür kann

    Ellert
  • sneschana
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    geschrieben 1559295353074

    Hallo zusammen, habe eben die Nachricht von EW erhalten, dass mein Flug umgebucht wurde.

    Der Rückflug hat somit 30 Stunden Verspätung und ich komme 2 Tage später zu Hause an.

    habe ich nun Anspruch auf Entschädigung ? Einen Grund der Umbuchung hat EW nicht genannt, der Flug wäre in 15 Tagen gestartet.

    Der eigentliche Rückflug wäre um 6 Uhr morgens gestartet, nun erst um 22 Uhr. Ich muss also eine Übernachtung dazu buchen +Late Check out. Wird das auch erstattet ?

    LG

    @vonschmeling : warum besteht deiner Meinung nach kein Anspruch? Weil es rechtzeitig angekündigt wurde ?

    Die Welt ist wie ein Buch, wer nicht reist, sieht nur die erste Seite .
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