• HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1559296508636

    ja richtig klick mich

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
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    geschrieben 1559296676736

    @sneschana sagte:

    @vonschmeling : warum besteht deiner Meinung nach kein Anspruch? Weil es rechtzeitig angekündigt wurde ?

    Exakt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • JanisJo
    Dabei seit: 1506695620486
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    geschrieben 1559382486334 , zuletzt editiert von JanisJo

    @miniellert sagte:

    Darf man damit rechnen oder erwarten dann zumindest bei Ankunft ein Zimmer zu bekommen oder bedeutet dies ankommen und bis 15 h in der Rezeption schlafen müssen ?

    Der RVA hat dafür zu sorgen, das die Reise ohne Mängel verläuft und haftet grundsätzlich verschuldensunabhängig.

    Kontaktiere Deinen RVA um den Hotelaufenthalt -ohne Kosten natürlich- angleichen zu lassen.

  • JanisJo
    Dabei seit: 1506695620486
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    geschrieben 1559382891236 , zuletzt editiert von JanisJo

    @sneschana sagte:

    habe ich nun Anspruch auf Entschädigung ?

    Ggü. deinem RVA ja, falls pauschal gebucht wurde. Die EU/VO greift hier - wie schon erwähnt- nicht.

    Grundsätzlich bei Anwendung der EU/VO 261

    Wenn ein Flug, der bspw. nach Düsseldorf geplant war, tatsächlich nach Köln geflogen ist, liegt darin eine Annullierung des Fluges nach Düsseldorf. Dann kommt es auf eine Verspätung überhaupt nicht mehr an. Die Ansprüche der Fluggäste sind demnach auf Art. 5 zu stützen.

  • JanisJo
    Dabei seit: 1506695620486
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    geschrieben 1559388043704 , zuletzt editiert von JanisJo

    @vonschmeling sagte:

    Die Kündigung ist rechtens soweit ich das beurteilen kann und es bedarf keiner "Anerkennung" durch den Gekündigten.

    Naja, schwieriges Thema ...

    Nach dem neuen Pauschalreisegesetz durchaus schwierig geworden!

    Heute ist die Kündigung rechtens, wenn der RVA eindeutig die Gründe (erfolgreich, ergo vor Gericht) ) erklärt, man hat jetzt aber keinen Schadensersatzanspruch mehr.,

    was vor dem 1.7.18 gebucht, noch anwendbar ist oder war.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1559433676433

    Darf ich mal fragen was dich bewegt, vollkommen zusammenhanglose Zitate mit überwiegend irrelevanten Kommentar hier in Reihe rauszuhauen, Janiso?

    So was hatten wir doch schon mal und gab´s nicht mehr her als Durcheinander ... :confused:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • choppi85
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    geschrieben 1559497139192

    unser Reiseveranstalter hat schon 2 mal die Flugzeit geändert und die Fluggesellschaft..jedenfalls möchte ich wissen ob jemand das schon hatte und ob ich das so akzeptieren muss. Es betroffen Rückflug von hrg nach Stuttgart..ursprüngliche Linie war Ägypt Air dann Arabia Air und jetzt al masria universal air..gebucht haben wir bei Check 24 und die meinten wir müssen das so annehmen und man könnte nichts machen. Bei Veranstalter fti könnte ich dazu nichts finden. Wir würden gerne umbuchen eventuell auch zu andere Datum oder auch Flughafen..hat jemand erfahr mit einem solchen Fall?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1559498603319

    Du hast einen Flug gebucht von A nach B, nicht eine bestimmte Fluggesellschaft.

    Sofern sich die Reisezeiten nicht wesentlich ändern ist das vertragsgemäßes Vorgehen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • choppi85
    Dabei seit: 1407801600000
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    geschrieben 1559498881912 , zuletzt editiert von choppi85

    Ja doch ich habe gebucht weil es mit confor hin geht und ägypt air eigentlich zurück. Damit war ich einverstanden weil wir damit schon geflogen sind! So stand es bei der Buchung und in den Papieren..also habe ich extra diese Reise gebucht und nun wird es 2 mal geändert also hab ich somit eine bestimmte Airline gebucht

    p.s es ist eine Pauschalreise

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1559499142326

    Nein, hast du nicht - kannst du in deinen Vertragsunterlagen nachlesen, nennt sich AGB.

    Der Veranstalter behält sich vor, das ausführende LVU aus wichtigem Grund zu ändern.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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