• FiTiRi
    Dabei seit: 1129507200000
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    geschrieben 1559822073097

    Hallo zusammen,

    nun habe ich mich schon durch mehrere Seiten dieses Beitrages geackert. Uns ergeht es ähnlich.

    Gebucht eine Ägyptenreise, 2 Personen plus Kind,8 Tage, Anreise Flug 6:00Uhr Rückreise Flug 14.45Uhr... Der Rückreiseflug wurde komplett gestrichen und ein Alternativflug 12 Stunden früher, 03:00 angesetzt (Flug ist im Oktober 2019)

    Natürlich steht in den AGB das Flugzeitenänderungen hingenommen werden müssen. Auch ist der An- und Abreisetag für die An- und Abreise zu nutzen. Allerdings fällt dieser Flug nunmehr in die Nachtruhe. Ich nehme an unser Transfer wird spätestens um 23 Uhr des Vortages beginnen. Nach einer netten Anfrage beim Reiseveranstalter Neckermann auf evtl. Flugzeitänderung, kam die Antwort, wir mögen bitte umbuchen, allerdings beträgt der Preisaufschlag nunmehr 2.020€ auf 4.400€(für 9 Nächte), so dass der Reisepreis um beinah 100% steigt (ursprl. 2380€ für 8 Nächte bereits im Oktober 2018 gebucht). Ich finde dieses Angebot unverschämt, habe bereits mehrere Urteile herausgesucht, bin allerdings unsicher, ob ich überhaupt das Recht auf einen Ausweichflug habe oder ob ich hinnehmen muss, keinerlei Nachtruhe an diesem Tag zu bekommen.

    Ich leide an MS und eine Reise zu dieser Tageszeit bedeutet für mich, auf Grund der fehlenden Ruhe (ich nehme an, wir sind bis wir am Heimatort angekommen sind, gut und gerne 26 stunden wach), ein gewisses Risiko zu Ausfällen.

    Nun zu meiner Frage.

    Ist es überhaupt möglich, einen Ausweichflug zu verlangen? Bleibt mir nur die Möglichkeit der Umbuchung zu einem doppelt so hohen Preis? Oder gar eine Komplettstornierung?

    Ich habe gelesen, das es bei Nachtflügen zumindest die Möglichkeit gibt, Geld zurück zu erhalten. Allerdings ist dies ganz und gar nicht mein Ansinnen. Ich habe angeboten, einen anderen Flughafen zu wählen, einen Tag eher oder später zu reisen, habe allerdings nur dieses unverschämte Angebot erhalten.

    Hat jemand vielleicht auch schon positive Erfahrungen in dieser Hinsicht gemacht?

    Vielen Dank

    Christine

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1559824645874

    Ganz direkt: Du hast keinen Anspruch auf einen Alternativflug.

    Leider bleibt dir nur die Wahl zwischen den beiden missliebigen Varianten Kündigung oder Reisepreisminderung (die in Höhe von ca. 50% eines Tagessatzes der Reise allerdings auch eher überschaubar ist).

    Mein Rat: Suche selbst nach Alternativen, die preislich passender sind und mache proaktiv Vorschläge.

    Urteile heraussuchen ist ohne eine gehörige Portion Sachkunde keine Hilfe.

    Übrigens ist der Vermittler dein Ansprechpartner, nicht der Veranstalter.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • FiTiRi
    Dabei seit: 1129507200000
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    geschrieben 1559827589637

    Ja, das dachte ich mir. Leider stehen uns nur die Ferien zur Verfügung, es ist recht schwierig in dieser Zeit preislich ein ähnliches Angebot zu finden, 2 Tage eher ist dies kein Problem. Bisher würde, bei einer Kündigung der Reise, die Anzahlung vom Veranstalter einbehalten. Kann ich diese Anzahlung bei Kündigung auf Grund unzumutbarer Flugzeiten überhaupt zurück verlangen?

    Vielleicht versuche ich alternativ, doch zumindest eine Reisepreisminderung(diese fällt mit ca. 140€ gering aus und nutzt mir nicht wirklich) heraus zu holen (mit hoffentlich überschaubaren Konsequenzen für mich). Ich würde meinen Männern ungern den Urlaub vermiesen...

    Vielen Dank für die Auskunft... ich melde mich, wie es ausgeht.

    LG Christine

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1559830429386

    Eine Kündigung ist ja eben keine Stornierung sondern ein Rücktritt vom Vertrag aus wichtigem Grund.

    In diesem Fall ist der gesamte Reisepreis zurückzuerstatten.

    Wenn du jetzt schon nach einer Minderung verlangst wird die nicht unbedingt 50% des Tagessatzes betragen, FiTiRi, aber es wird dir auch kein Nachteil dadurch bei der Durchführung entstehen.

    Wenn keine interessante preisliche Alternative zu finden ist atme tief durch und warte ab. Gut möglich, dass sich bis Oktober die Reisezeiten noch einmal ändern, viel schlechter können sie ja nicht werden ... :smirk:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HeiRa
    Dabei seit: 1171152000000
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    geschrieben 1559921960016

    @heira sagte:

    Hallo zusammen,

    ich hoffe, Ihr könnt mir bitte weiterhelfen. Ich habe im September 2018 eine Reise in die Türkei gebucht. Voraussichtlicher Hinflug sollte am 11.05.2019 02.55 Uhr sein. Heute kam eine Änderung und zwar auf 22.00 Uhr abends. Das sind 19 Stunden später und uns geht somit fast ein ganzer Urlaubstag verloren. Muss ich das hinnehmen?

    Danke schon im Voraus für Eure Antworten.

    VG

    Hallo zusammen,

    wir sind jetzt seit einer Woche aus dem Urlaub wieder daheim.

    Nachdem wir die Flugzeitenänderung von Neckermann bekommen hatten, haben wir den RV angeschrieben, mit der Bitte um Reisepreisminderung, Dies wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass sich die Flugzeit erneut ändern könnte, auch zum Positiven und wir eine entsprechende Reklamation nach der Reise einreichen sollen. Das haben wir gemacht.

    Heute kam folgendes Schreiben von Neckermann: ".....vielen Dank für Ihren Brief, in dem Sie uns mitteilen, dass es bei Ihrem Flug zu einer unerwarteten Verspätung gekommen ist. Für die damit verbundenen Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns auch im Namen unseres Partners, der verantwortlichen Fluggesellschaft.

    Wir gehen davon aus, dass Sie einen Anspruch aus der EU- Verordnung # 261- 2004 haben. Gestatten Sie uns nachfolgend eine Anmerkung.

    Ansprüche auf Ausgleichszahlung aus der Fluggastrecht-VO sind ausschließlich an die ausführende bzw. potentiell ausführende Fluggesellschaft zu richten, unabhängig davon, mit welcher Gesellschaft der Beförderungsvertrag tatsächlich geschlossen wurde. Bei Flügen im Rahmen von Pauschalreisen (Richtlinie 90/314/EWG) sind die Ansprüche nicht an den Reiseveranstalter zu stellen, sondern an das ausführende Luftfahrtunternehmen.

    Ferner möchten wir an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen, dass sich der Fluggast nur für eine Variante (§ 651 BGB oder 216-2004 EUVO) der Kompensation entscheiden kann. Hierzu verweisen wir auf das aktuelle BGH- Urteil mit dem Aktenzeichen X ZR 126/13.

    Wir bitten Sie um Verständnis und versichern Ihnen, dass wir gemeinsam mit unseren Vertragspartnern alles tun, um Ihnen künftig Unannehmlichkeiten zu ersparen und Ihren nächsten Urlaub mit uns von Anfang bis Ende erfreulich zu gestalten."

    Was hat das jetzt zu bedeuten? Will Neckermann, dass wir uns jetzt an die Fluggesellschaft wenden? Ist denn nicht der RV dafür verantwortlich? Wäre super, wenn jemand was dazu schreiben könnte.

    Vielen Dank schon im Voraus.

    HeiRa

  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
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    geschrieben 1559924705019 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    NEC schreibt von einer „unerwarteten Verspätung“ ..... für diese wäre, wie geschildert, die Airline zuständig.

    Bei Dir handelt es sich aber um eine Flugverschiebung, da im Vorfeld bekannt . Hierauf solltest du den RV hinweisen.

    Oder ist etwa noch eine Verspätung aufgetreten, durch die du höhere Kompensationsansprüche an die Airline hast bzw haben könntest ?

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • HeiRa
    Dabei seit: 1171152000000
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    geschrieben 1559925110583

    Danke. Nein, es ist keine Verspätung hinzugekommen. Bei den 19 Stunden ist es geblieben.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1559927005626

    Korrekt, das Antwortschreiben für einen ganz anderen Sachverhalt wurde rausgeschickt, entweder weil deine Beschwerde missverstanden wurde oder weil der Sachbearbeiter schludrig war.

    Drücke dich möglichst simpel aus: Vor unserer Reise wurde die Reisezeit auf dem Hinflug von 2:55 Uhr auf 22 Uhr am selben Tag verschoben.

    Wir kamen erst spät in der Nacht an und verlangen eine Reisepreisminderung in Höhe von 50% eines Tagessatzes der Reisekosten (= x€). Unsere Bankverbindung lautet: ...

    Die nachdrückliche Bezifferung gleich im Beschwerdeschreiben verhindert meistens, dass das Tänzchen mit einem 20€ Gutschein beginnt und wenn überhaupt nur geringfügige Verbesserungen erzielt werden.

    Letzten Endes lohnt sich in diesem Fall eine streitige Einigung sicher nicht, demnach bist du etwas auf das Wohlwollen des Veranstalters angewiesen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HeiRa
    Dabei seit: 1171152000000
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    geschrieben 1559927848817

    Danke dir. Dann werde ich das so machen und Neckermann noch einmal anschreiben.

    Gruß

    HeiRa

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1560013285885

    @FiTiRi

    Wie schon vermutet:

    Eine Reisepreisminderung im Vorwege der Reise wurde von einem anderen Veranstalter abgelehnt mit der Begründung, die Flugzeiten könnten sich noch einmal ändern.

    Falls ihr euch also entschließt die Reise trotz der doofen Flugzeiten anzutreten solltest du bei deiner Rückkehr reklamieren.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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