• Malini
    Dabei seit: 1215043200000
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1560358860033

    @jl,

    das Forum ist nicht repräsentativ!

    Also nicht einfach irgendetwas raushauen, was du nicht belegen kannst.

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • rishou
    Dabei seit: 1553442192939
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    geschrieben 1560358897098 , zuletzt editiert von rishou

    @jlechtenboehmer oh ich kann Geld verlangen das ich zeitiger in Urlaub bin und länger bleiben darf?:clap: lol dann lohnen sich meine Nachtflüge ja richtig obwohl ich andere Flugzeiten gebucht hatte... ich hau mich weg, muss trotzdem um 12 Uhr das Zimmer räumen

  • HC-Mitglied2670260
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    gesperrt
    geschrieben 1560360272677

    @jenna198 sagte:

    Die Aussage mit der Reiserücktritt kam von HC. War nicht meine Idee. Mal ganz davon abgesehen dass ich keine habe. 

    Also das würde mir tatsächlich mehr Kopfschmerzen bereiten als ein verschobener Flug - kann man nur hoffen, dass nicht am Tag vorm Urlaub einer krank wird und Geld + Urlaub futsch sind . . .

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1560360292803

    Doch, rishou - ein Kind mit 3 Jahren ist ein Kleinkind.

    Und eben weil man´s natürlich nicht allen Ansprüchen gerecht werden kann, jl, müssen hin und wieder Gerichte entscheiden, was zumutbar ist und ab wann aus einer Unannehmlichkeit ein Mangel wird.

    Mitnichten geht es um Ansichten pro oder kontra Nachtflüge.

    Die hier mitwirkenden Jenna und FiTiRi wollen sich eben keine Nacht um die Ohren schlagen, beide aus durchaus nachvollziehbaren Gründen.

    Da sie das jetzt aber entweder doch tun sollen bzw. absurd hohe Umbuchungskosten hinnehmen müssten steht ihnen das Recht zum Rücktritt vom Vertrag wegen mangelnder Erfüllung zu (BGB §651a Abs.5).

    Genau das ist zu erwidern, wenn einem der Mitarbeiter eines Reisebüros von Stornokosten in astronomischer Höhe mangels Reiserücktrittsversicherung vorfabuliert.

    Neckermann hat gegenüber FiTiRi eindeutig formuliert, auch eine weitere Einrede werde nichts an der Entscheidung am Vertrag festzuhalten ändern. Da dieser Entschluss m.E. zumindest gänginger Rechtsauffassung widerspricht mein Rat zur sofortigen Einschaltung der Schlichtungsstelle.

    Ferner habe ich nicht den Eindruck, dass die Betroffenen sich mit "ist doch halb so schlimm" oder "stellt euch nicht so an" beschwichtigen lassen und finde zudem, dass das hier nicht hingehört.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • rishou
    Dabei seit: 1553442192939
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    geschrieben 1560361141014

    für mich sind Kleinkinder, die im Flugzeug keinen eigenen Sitzplatz beanspruchen, quasi bis 2 Jahre. Aber gut du bist die Fachfrau dann wird das schon stimmen und wie lange gilt man dann als Kleinkind so rein Interessehalber?

  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1560361801292 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    @rishou sagte:

    @jlechtenboehmer oh ich kann Geld verlangen das ich zeitiger in Urlaub bin und länger bleiben darf?

    Hat jetzt wer gesagt ?

    @Malini

    ich muss garnichts belegen; es würde völlig ausreichen wenn du das Gegenteil belegst. Aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir das dies unmöglich ist.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • rishou
    Dabei seit: 1553442192939
    Beiträge: 202
    geschrieben 1560362043447 , zuletzt editiert von rishou

    @jlechtenboehmer sagte:

    Alle die in frühe Hin- und späte Rückflugzeiten investieren oder nach Kompensationen rufen wenn ein Hinflug mal nach hinten oder ein Rückflug nach vorn verlegt wird. Ich habe jedenfalls noch nie in diesem Forum gelesen das jemand Kompensationsleistungen erwartet weil sein Hinflug vom späten Abend in die Mittagsstunden vorverlegt wurde.....

    oder nun doch nicht jetzt bin ich :cry1: ne alles gut bin froh das mein Urlaub überhaupt stattfindet

  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1560363219817 , zuletzt editiert von Ahotep

    @jenna198 sagte:

    Die Aussage mit der Reiserücktritt kam von HC. War nicht meine Idee. Mal ganz davon abgesehen dass ich keine habe.  und es deswegen sowieso keine Rolle spielt. Diesen Zirkus veranstalte ich weil 12 Stunden mitten in die Nacht hinein nicht nur nicht prickelnd sind sondern Unzumutbar. Und die Reisewarnung gab es bei Buchung aber hier war noch nicht die Rede davon dass wir spätestens um 12 abgeholt werden müssen um mitten in der Nacht nach Hause zu fliegen. Und das war weder geplant noch vom Veranstalter in Aussicht gestellt. Und ob du es glaubst oder nicht wir werden nach Sonnenuntergang als Alleinreisende Frauen mit Kindern das Hotel nicht verlassen.

    Die Teilreisewarnung ist für den Nordsinai und der liegt wo?:smirk: Und ja, als Frau kannst Du getrost mit den vielen anderen Alleinreisenden in den Transferbus nach Mitternacht zum Airport fahren oder nach Sonnenuntergang (der ja sehr früh dort ist) aus dem Hotel gehen. Diese Bedenken kann ich Dir nehmen. Und wer sagt denn, dass Du um 12 Uhr Mittags abgeholt wirst?

    Vielleicht ändert sich ja noch alles zu deiner Zufriedenheit, atme mal tief durch. Viel Erfolg!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1560368441724

    Es steht Jenna ja frei, mit einem Privattransfer vor Sonnenuntergang zum Flughafen zu fahren ... :smirk:

    Jedenfalls ist das eine vollkommen bizarre Argumentation (Reisewarnung / Abholzeit / allein reisende Frauen). Der Veranstalter darf davon ausgehen, dass zwei allein reisende Frauen, die es bis nach Hurghada schaffen, durchaus auch noch nach Einbruch der Dunkelheit in einen Transferbus steigen um Ihren Rückflug zu erreichen. Alternative: Siehe oben.

    Die Reisewarnung entfaltet auf die gegenständliche Reise und die beabsichtigte Kündigung / das Nachbesserungsbegehren keine Wirkung. Allenfalls ist eine Unzumutbarkeit gegeben durch den vollständigen Ausfall der Nachtruhe.

    Es übt schon einen gewissen Zauber auf die Wahrnehmung der Ernsthaftigkeit aus, wenn man seine Forderungen maßvoll dimensioniert, Jenna198, insbesondere wenn man sich des Besitzes des 1.juristischen Staatsexamens rühmt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • burton_
    Dabei seit: 1321747200000
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    geschrieben 1560370750301

    @vonschmeling sagte:

    insbesondere wenn man sich des Besitzes des 1.juristischen Staatsexamens rühmt.

    Kommt ganz drauf an, wo es erworben wurde... :stuck_out_tongue_winking_eye:

    Gruß aus Bayern! :smirk:

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