@jl,
du faselst!
Also ich habe jetzt durch die vielen Posts Eindrücke bekommen. Scheint ja ganz schön heftige Reaktionen hervorzurufen. Muss jetzt nochmal kurz einhacken.
1.Was die Abholzeit angeht bei einem 3.00 Uhr Flug mit 2h Karenz und Anfahrten weiterer Hotels ist eine Abholzeit zwischen 23.00 und 24.00 Uhr realistisch.
2. Ist es meine eigene Entscheidung mich in gewissen Gebieten nicht um diese Uhrzeit außerhalb von vermeintlich sicheren Wänden aufzuhalten. Und die Teilreisewarnung spricht von verhängtem Ausnahmezustand für das gesamte Land sowie verstärkter Militärischen Kontrollen in der Nacht. Das muss nicht passieren aber ich möchte das Risiko einfach nicht eingehen. Und auch in Berlin ( wo es keine (Teil)Reisewarnung gibt) würde ich um diese Uhrzeit mit den Kindern nicht durch die Gegend fahren. Wer inwieweit bereit ist Risiken einzugehen ist immer noch persönliche Meinung und ich finde es wirklich anmaßend von einigen Teilnehmern hier sich herauszunehmen darüber zu urteilen. Von wegen wenn bis Ägypten geschafft kann man auch gerne in der Nacht durch die Gegend fahren und auch mitten in der Nacht am Flughafen abgesetzt werden.
3. Mag es sein, dass für einige Nachtflüge sowohl für den Hin- als auch für den Rückweg in Ordnung sind, für uns ist es das nicht, deswegen haben wir uns bei der Buchung weder für einen ganz frühen Hin noch für einen ganz frühen oder späten voraussichtlichen Rückflug (18.20 -23.30 Uhr war ebenfalls ein Rückflug vakant) entschieden auch weil ein Teil der Teilnehmer nach Nürnberg muss und der andere nach Berlin deswegen auch Leipzig als Kompromissflughafen. Und auch wenn der Hinflug von 12.00 auf 3.00 Uhr vorverlegt worden wäre würde meine Reaktion genauso aussehen. Vorallem wenn ich bei der Buchung explizit von Reisezeiten am Tag ausgehe.
4. Die Eskalation der Situation und meiner Gemütslage ist eher dem direkt auf meine (Zuerst freundliche)Nachfrage nach einer Lösung selbstgefälligen Gebären von Reisevermittler und Veranstalter geschuldet. Von wegen
*Flugzeiten können nach Buchung willkürlich gelegt werden.
*Rücktritt nur mit Stornokosten andere Flüge nur mit überzogenen Extrakosten
*Falschinformation zur Reiserücktrittsversicherung.
*Flug muss so hingenommen werden
und das alles 3 Wochen vor der Reise.
ob man jetzt nachvollziehen kann warum 3.00 Uhr Flüge für uns nicht in Frage kommen oder nicht. Wir haben diese nicht bei der Buchung billigend in Kauf genommen. Ich gehe konform mit der Aussage dass An und Abreisetag tatsächlich auch dafür gedacht sind und ich diskutiere auch nicht um mehr Zeit am Urlaubsort zu haben. Den diese haben wir netto auch mit Nachmittagsflügen nicht, da wir auch hier gegen Mittag /Vormittag aus dem Zimmer auschecken und dann abgeholt werden. Auch die Hinflüge liegen am Mittag und im Hotel sind wir dann zwischen 17.00 und 18.00 Uhr, wenn nix schief geht. Perspektivisch wird dann ausgepackt gegessen und wir landen im Bett.
Was unvorhergesehen jedoch immer sein kann sind technische Defekte oder andere Hiobsbotschaften und dann werden wir mit der Situation auch umgehen müssen, aber davon bereits im Vorfeld auszugehen und zu kommunizieren ist alles nicht so schlimm finde ich wirklich anmaßend.
Um nochmal HC und TUI zu loben, ich habe jetzt nach langem hin und her die Information erhalten, dass wir doch umbuchen können und für einen Aufpreis von 90 € die Rückflüge nach Berlin um 13.00 Uhr erhalten. Die Stornogebühr von 1500euro nicht erhoben. Damit können wir aufjedenfall leben.
Wie kommst du darauf dass ich das 1. Staatsexamen habe? Ich habe zwar studiert aber mit Sicherheit nicht Jura.
Nein , gewiss nicht - sonst könnte ich nicht sachlich argumentieren.
Aber du weißt doch wie sehr ich deine unsachlichen argumentfreien und regelmäßig neben dem Thema vorbeigehenden einfach nur persönlich werdenden Postings liebe. Einfach mal sachlich und damit beim Thema bleiben - und schon ist allen geholfen.
Ich habe das mit dem Staatsexamen erwähnt um deutlich zu machen, dass ich ebensowenig wie viele andere eine zugelassener Anwalt bin. Ich mir aber dennoch anmaße zu erkennen , dass unsere Flugzeitverschiebung eben keine zumutbare Unannehmlichkeit ist. Da hier ,ohne jetzt Namen nennen zu wollen , der Tenor aufkam, dass wir uns nicht so haben sollen und dies rechtlich völlig in Ordnung ist. Ich jedoch als Laie trotzdem die Ansicht vertrete dass dem nicht so ist und wenn ich sattelfest in reiserechtlichen Fragestellungen wäre, wäre mein Post in diesem Forum obsolet.
Ich will auch nicht noch weiter vom Thema abschweifen aber Wie kommst du auf Deutsch und Geschichte auf Lehramt in Bayern? Ich bin stink normaler Diplom BWLer.
Ich schrieb "der Reiseveranstalter darf davon ausgehen" ... das ist beileibe keine Anmaßung sondern eine schlichte Feststellung. Deren Bedeutung lautet, dass deine persönlichen Vorlieben betreffend nächtlicher Transfers nicht sein Problem sind, weshalb auch die Argumentation nicht greift ihm gegenüber.
Es reicht vollkommen aus, sich auf die vernichtete Nachtruhe zu berufen (und zu kündigen), das meinte ich mit maßvoll.
Zugegeben ist Urlaub immer ein emotionales Ding, und für ein gewisses Maß an Spontanausflippungen habe ich sogar meistens Verständnis. Das bedeutet aber nicht, dass ich auf eine sachliche Gegenrede verzichte.
Hättest du hingegen darauf verzichtet, gleich einen ganzen Eimer von Beschwerden auszugießen wären die Reaktionen auf deine "freundliche Frage" weniger persönlich ausgefallen.
Fazit: TUI ist euch entgegengekommen, manchmal muss man eben ein wenig Geduld aufbringen.
Ich halte es immer für besser, nicht schon vorsorglich auf der Forenebene zu eskalieren wenn noch erheblicher Spielraum in den Verhandlungen zur Herbeiführung einer für beide Seiten akzeptablen Lösung besteht.
@jenna198 sagte:
Ich habe das mit dem Staatsexamen erwähnt um deutlich zu machen, dass ich ebensowenig wie viele andere eine zugelassener Anwalt bin. Ich mir aber dennoch anmaße zu erkennen , dass unsere Flugzeitverschiebung eben keine zumutbare Unannehmlichkeit ist.
Da ist doch das Grundproblem schön zusammengefasst!
Keiner maßt sich an, mal eben ungelernt nen Atomreaktor zu bauen oder ne GehirnOP durchzuführen - aber sobald es um Jura, die rechtliche Einordnung von Sachverhalten oder das Lesen und Verstehen von Urteilen geht, hält jeder eine entsprechende Ausbildung für völlig obsolet und meint allein ob seines "gesunden Menschenverstands" die unumstößliche Wahrheit zu kennen...
das war ein Beispiel (!) für Studiengänge ohne Vorlesungen zum Thema „Recht“. Bayern hätte ich wg. des arroganten Kommentars aus Bayern genannt.
Als BWLer hattest du ja vermutlich immerhin Wirtschaftsrecht an der Uni...
@burton- sagte:
Da ist doch das Grundproblem schön zusammengefasst!
Keiner maßt sich an, mal eben ungelernt nen Atomreaktor zu bauen oder ne GehirnOP durchzuführen - aber sobald es um Jura, die rechtliche Einordnung von Sachverhalten oder das Lesen und Verstehen von Urteilen geht, hält jeder eine entsprechende Ausbildung für völlig obsolet und meint allein ob seines "gesunden Menschenverstands" die unumstößliche Wahrheit zu kennen...
Ich glaube, das ist eher eine Mischung aus Verzweiflung und Wunschdenken, burton_ . Malern geht es ähnlich, auch wenn die Ausbildung deutlich kürzer dauert!
Das Problem ist eben auch die "Vermarktung" gewisser Urteile, unvergessen die Titel "BGH kickt Flugzeitenänderung"
Natürlich glaubte der Pauschalreisende für immer von der Pest befreit worden zu sein, Freudentaumel und euphorischer Dank an die Verbraucherschützer inklusive.
Der Umstand, dass es sich lediglich um ein (recht saloppes!) Korsett für die Gestaltungsoptionen der Veranstalter handelt und die unmittelbaren Folgen den Verbrauchern nicht gerade himmlische Möglichkeiten eröffnen, wird bis heute beharrlich verkannt.
Das Kernproblem ist der von dir erwähnte gesunde Menschenverstand. Gäbe es ausreichend hätte man sich gleich gefragt "wie soll das in der Praxis aussehen?" und wäre gar nicht erst in Jubel ausgebrochen.
Dieses Korsett führt immerhin dazu, dass die Veranstalter nicht allein zur besseren Auslastung preisgünstiger Kontingente ihre Kunden beliebig umsetzen dürfen, es muss einen wichtigen Grund dafür geben (hier: ursprüngliches Operating von der Airline gestrichen), und der Kunde muss eben nicht tolerieren, anstatt mittags um 13 Uhr bereits um 0 Uhr desselben Tages aufgegabelt zu werden sondern kann den Vertrag kündigen.
Hier tut sich das nächste Problem auf:
Die Veranstalter wissen das sehr gut, trotzdem beharren sie darauf, den Vertrag zu unbelastet von Mängeln zu erfüllen und fordern Kompensation in Form von (teils erheblichen!) Stornierungskosten. Das ist zweifellos eine fragwürdige Vorgehensweise ...
Die Attitüde, mal eben "einige Urteile" (als wären die dem Gegner nicht sattsam bekannt!?) rauszuschicken und zu erwarten, dass man einlenkt ist natürlich der von dir kritisierten Selbstüberschätzung geschuldet.
Hallo Leute. So nun hat es uns auch mal erwischt. Unser geplanter Rück Flug sollte um 21.00uhr am 1.7. Sein. Heute kam die Info das der Flug auf 10.00uhr vorverlegt wird.
Unser alten Flug um 21.00uhrkann ich buchen über mehrer Portale. Wie ist die Rechtslage. Kostenlos stornieren wollen wir nicht da am Dienstag es in den urlaub geht. Ich werd nachher mal mit mein Veranstalter reden da wir direkt bei ihm gebucht haben.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!