• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1567441166745

    Doch, Philosopher - die Reisepreisminderung dürfte sogar die häufigste Form der Kompensation sein.

    Startet der (Hin)Flug beispielsweise am Abend anstatt am Morgen können durchaus auch einmal 50% eines Tagessatzes der Reisekosten verhandelbar sein.

    Ferner kann sich der Reisende eine Ersatzbeförderung besorgen (bei zusätzlicher Störung der Nachtruhe, da anstatt um 15 bereits um 5 Uhr der Heimflug stattfinden soll) und hat ganz gute Aussichten die Kosten vom Veranstalter zurückzuholen.

    Wird ein Flug kurzfristig ganz gestrichen bestehen u.U. Ansprüche gem. VO(EG)261/04.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied400741
    Dabei seit: 1212451200000
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    gesperrt
    geschrieben 1567441777412

    Danke, @vonschmeling !

    LG

  • Praia60
    Dabei seit: 1318032000000
    Beiträge: 46
    geschrieben 1567444045240 , zuletzt editiert von Praia60

    Zitat :

    Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

    § 3 Weitere Angaben bei der vorvertraglichen Unterrichtung

    Die Unterrichtung muss folgende Informationen enthalten, soweit sie für die in Betracht kommende Pauschalreise erheblich sind:1.

    die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen, und zwara)

    Bestimmungsort oder, wenn die Pauschalreise mehrere Aufenthalte umfasst, die einzelnen Bestimmungsorte sowie die einzelnen Zeiträume (Datumsangaben und Anzahl der Übernachtungen),

    b)

    Reiseroute,

    c)

    Transportmittel (Merkmale und Klasse),

    d)

    Ort, Tag und Zeit der Abreise und der Rückreise oder, sofern eine genaue Zeitangabe noch nicht möglich ist, ungefähre Zeit der Abreise und Rückreise, ferner Orte und Dauer von Zwischenstationen sowie die dort zu erreichenden Anschlussverbindungen,

    e)

    Unterkunft (Lage, Hauptmerkmale und gegebenenfalls touristische Einstufung der Unterkunft nach den Regeln des jeweiligen Bestimmungslandes),

    f)

    Mahlzeiten, "

    Punkt d beachten.

    Es besteht also eine Pflicht Zeiten im Vertrag anzugeben !

    Also Vertragsbestandteil.

    Es geht auch nicht ob man die Zeiten einhalten werden müssen !

    Es geht darum, ob sie Bestandteil des Reisevertrags sind !

    Und das sind sie wohl .

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1567445525189

    Ja, das bestreitet auch niemand, zumal sich bei Änderungen durchaus Ansprüche ergeben können (wie kurz zuvor erwähnt).

    Die Zeiten dürfen aber den Zusatz "voraussichtlich" haben - zu Recht!

    Die ausführenden LVU sind Bedarfsairlines, das bedeutet, dass sie ihre Flugpläne in einem gewissen Rahmen dem Bedarf anpassen können.

    Demnach wird eine vertragliche Pflicht durch eine Flugzeitenänderung nicht augenblicklich verletzt.

    Falls die Änderung der Zeiten eine erhebliche Wirkung auf die Reise entfaltet, sieht das BGB durchaus Kompensationsmöglichkeiten vor bzw. ein Kündigungsrecht.

    Du kannst allerdings nicht sagen "Mein Flug ist jetzt um 4h verspätet" und die Anwendung der VO(EG)261/04 verlangen, und genau das behauptest du in einem deiner Beiträge.

    Ferner ist sogar ein Schadenersatz wegen Vereitelung denkbar, der Willkür früherer Zeiten werden also mehr und mehr Riegel vorgeschoben.

    Ich bin mir im Übrigen ziemlich sicher, dass jeder Leser hier inzwischen begriffen hat, welche Ansprüche sich aus welchem Ereignis ergeben, nix für ungut ... :no_mouth:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1567445913994

    @Philosopher

    Es ist im Übrigen zu beobachten, dass die Ansprüche an die Veranstalter wenigstens betreffend des Eintretens eines Anspruchs nach und nach an die EUVO angepasst werden.

    Bisher galt ein Anspruch auf Minderung gegen den Veranstalter erst ab der fünften Stunde der Verspätung, inzwischen wird immer häufiger ein Anspruch bereits ab der vierten Stunde zuerkannt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Praia60
    Dabei seit: 1318032000000
    Beiträge: 46
    geschrieben 1567451156315

    Zitat " Deine Aussage "Flugzeiten Vertragsbestandteil bei Pauschalreisem" ist falsch. "

    Nein, richtig !

  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
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    geschrieben 1567457190833

    @praia60 sagte:

    Thema für mich beendet.

    .....

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1567459313436 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Abgesehen davon, dass jetzt sogar noch das Zitat sinnverfälschend vergeigt wurde - schönes Leben noch!

    Unfassbar ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Praia60
    Dabei seit: 1318032000000
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    geschrieben 1567500840678 , zuletzt editiert von Praia60

    Zensur ?

    Was nicht in den Kram passt wird gelöscht.

    Ja die Veranstalter nicht verägern.

    Tschüss

    Wo löscht man seinen Account hier ?

  • Malini
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1567502292102

    Und diese Fragen trotz „2 techn. wissenschaftliche Diplome“?!? :neckbeard:

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
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Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!