• Ulrich5
    Dabei seit: 1203120000000
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1571591018329

    Brauche einen Tipp:

    Veranstalter hat bei gebuchter Pauschalreise, die ich unter Berücksichtigung nach langer Überlegung wegen des angegebenen Rückfluges aus persönlichen Gründen (Gesundheit, Erreichbarkeit des Wohnortes) nach Bestätigung und auch Vorausszahlung auf einen anderen Carrier mit massiv schlechteren Flugzeiten für mich umgeändert, die für mich die Erreichbarkeit des Wohnortes nur nach langem Warten oder mit Taxi bedeuten.

    Reisen mit dem ursprünglichen Flug sind weiterhin angeboten und auch Flüge sind einzeln buchbar. Also findet der Flug tatsächlich immer noch statt. Ich habe über Vergleichsplattformen festgestellt, dass der Flug zu Zeit teurer ist als Alternativen anderer Carrier.

    Damit besteht für mich der Verdacht, dass die Änderung einzig und allein zugunsten des Veranstalters und einseitig zu meinen Ungunsten erfolgt ist.

    Die grundsätzlichen Konditionen zu Änderungen sind mir bekannt. Ich sehe einen Verstoß gegen Treu und Glauben.

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1571591700137 , zuletzt editiert von HABERLING

    Hallo, Fakten wären angebracht:

    mit massiv schlechteren Flugzeiten für mich umgeändert, die für mich die Erreichbarkeit des Wohnortes nur nach langem Warten oder mit Taxi bedeuten“.

    Was heißt das genau?

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1571592583777 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Nun ja, ob es ein Verstoß gegen Treu und Glauben ist sei dahingestellt, du wirst sicherlich nicht warten wollen bis ein Gericht diese deine Ansicht bestätigt ...

    In den AGB unter 6.3 behält sich ITT unmissverständlich Änderungen des Carriers und der Reisezeiten vor.

    Der Art. 6.2 bezieht sich also nicht darauf, womit du dich auch nicht auf einen Verstoß wider Treu und Glauben berufen kannst.

    Allerdings hat der BGH entschieden, dass der Veranstalter solche Änderungen begründen müsse, beispielsweise mit dem Ausfall des Fluges oder einer Änderung seitens der Airline.

    Ferner findet man in der jüngeren Rechtsprechung die Auffassung, dass eine Änderung der Reisezeit von mehr als 4h eine Benachteiligung darstelle, vom Reisenden nicht hingenommen werden müsse und zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt.

    Deinen Recherchen zur Folge scheint der ursprünglich geplante Flug nach wie vor durchgeführt zu werden, weshalb ich die Frage an den Veranstalter richten lassen würde, aus welchem wichtigen Grund die Änderung vorgenommen wurde.

    Ich würde ebenfalls erwähnen, dass allem Anschein nach die Airline ihre Absicht zur Durchführung nicht aufgegeben hat und du daher auf die Erfüllung bestehst.

    Je nach Ergebnis dieser Maßnahme muss man sich dann weitere Schritte überlegen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • biber000
    Dabei seit: 1158796800000
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    geschrieben 1573668190105

    Hallo, ich brauche mal eure Hilfe.

    Wir haben eine Pauschalreise am 26.06.2020 nach Ägypten gebucht.

    Unser Flug mit BH air sollte um 19.10 Uhr gehen. Jetzt wurde der Flug am 10 Uhr mit holyday air vorverschoben.

    Da dies der letzte Schultag ist und wir Schulpflichtige Kinder haben können wir die Änderungen nicht annehmen.

    Nun wurde uns angeboten auf 21 Uhr für 320 Euro umzubuchen

    Kostenlose Stornierung wäre nicht möglich.

    Der reiseveranstalter ist tropo.

    Was hab ich für Rechte.

    10000 dank für Eure Erfahrung

  • Bienekind
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1573668680775

    Du hast das Recht, in den sauren Apfel zu beißen und die 320 € zu zahlen. :smirk: Flugzeiten sind unverbindlich, auch die Airline ist nicht fix. Einzige Alternative, die ich ausdrücklich nicht befürworte: das Kind/die Kinder beurlauben zu lassen. Da ist das Risiko allerdings groß, dass der Antrag abgelehnt wird. Und ohne Gennehmigung wirds evtl. teurer als 320 €.

  • biber000
    Dabei seit: 1158796800000
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    geschrieben 1573669288224

    Danke.. Mein Mann bekommt auch nicht früher frei. Also 10 Uhr Maschine ist unter keinnen Umständen möglich

    . Was ist damit das der Flug um 7 Std. Vorverschoben ist? Mehr als 4 Std. Sollen doch nicht zumutbar sein.

    Ist es richtig das ich auch nicht kostenlos stornieren kann?

    Danke für deine Hilfe.

  • biber000
    Dabei seit: 1158796800000
    Beiträge: 77
    geschrieben 1573669288224

    Danke.. Mein Mann bekommt auch nicht früher frei. Also 10 Uhr Maschine ist unter keinnen Umständen möglich

    . Was ist damit das der Flug um 7 Std. Vorverschoben ist? Mehr als 4 Std. Sollen doch nicht zumutbar sein.

    Ist es richtig das ich auch nicht kostenlos stornieren kann?

    Danke für deine Hilfe.

  • biber000
    Dabei seit: 1158796800000
    Beiträge: 77
    geschrieben 1573669491834

    Was ist, wenn ich die 320 Euro bezahle und auf den 21 Uhr Flug umgebucht werde.?

    Was ist wenn dieser Flug dann z. B. Auf 12 Uhr umgebucht würde? Dann stehe ich doch schon wieder da?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1573670528174 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @biber000

    Was machst du denn falsch mit den andauernden Doppelposings? :worried:

    Zur Sache:

    Es gibt eine Entscheidung des LG Hannover, nach der die Verlegung der Reisezeit um 4h grundsätzlich nicht zumutbar sei.

    Solche Urteile werden aber zum einen von einer Vielzahl verschiedener Parameter bestimmt, zum anderen inter partes getroffen - will sagen, das muss Tropo erstmal nicht die Bohne interessieren. Daher stellen sie sich auf den Standpunkt, rechtzeitig angekündigte Verlegungen seien durchaus zumutbar - zumal sie subjektiv ja eine Verbesserung darstellen! Man räumt dir also zunächst kein Rücktrittsrecht ein und wird ggf. eine Stornoforderung an euch richten.

    Dein Dilemma: Der Forderung musst du womöglich selbst gerichtlich entgegentreten - mit Kosten, Zeit und ungewissem Ausgang.

    Mein Rat wäre daher, das Heil in höflicher Verhandlung zu suchen und nicht etwa auf Konfrontationskurs einzuschwenken nach dem Motto "Das LG Hannover hat aber entschieden, dass ..." - du ziehst sehr wahrscheinlich den Kürzeren.

    Trage die Problematik vor und bitte um eine kostenneutrale Umbuchung auf den Abendflug. Zwar geben die mir bekannten Rückmeldungen hinsichtlich des Gebarens von Tropo nicht unbedingt Anlass zu hochfliegenden Hoffnungen, einen Versuch würde ich dir dennoch anraten (du bist in einer misslichen Position!).

    Last not least noch ein Schlauwi-Hinweis:

    Besser klöppelt man als Reisefamilie den Urlaubsbeginn nicht so auf Naht, dass eine Vorverlegung der Flugzeit gleich die ganze Planung zerschießt ... :wink:

    Edit nach fresh-up:

    Leider dein Risiko hinsichtlich des Abendfluges - daher auch mein Ratschlag oben!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • biber000
    Dabei seit: 1158796800000
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    geschrieben 1573671016925

    Danke

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