• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1580200949647

    Willkommen im Forum von HolidayCheck, HolidayEddie!

    Ein Grund für die Profitabilität des Unternehmens ist das Augenmerk auf die Auslastung - das dürfte wenig bis gar nichts mit dem Verkauf zu tun haben - bzw. wird sich das mit dem Verkauf sicherlich nicht ändern.

    Es gibt eine Entscheidung vom LG Hannover, dass Verschiebungen über 4h hinaus "grundsätzlich nicht zumutbar" seien. Die Frage ist allerdings: Was nütz es dir?

    Klar könntest du bei ITS Indi Beschwerde führen und einen Rücktritt vom Reisevertrag verlangen, allerdings wird das wohl auf wenig Gegenliebe treffen, und zudem müsstest du erst einmal eine andere Reise (wiederum mit "voraussichtlichen" Flugzeiten!) finden.

    Hier handelt es sich daher um ein waschechtes "Ja - aber ..." ich denke du wirst die Kröte schlucken müssen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HolidayEddie
    Dabei seit: 1556527735905
    Beiträge: 10
    geschrieben 1580202581154

    Hallo vonschmeling und Danke für deine Antwort.

    Bin schon etwas länger hier aktiv, auch mit Hotelbewertungen usw.

    Aber irgendwie musste ich mich, trotz Login, hier im Forum jetzt neu anmelden :triumph:

    Na na dann bleibt mir ja nur zu hoffen, dass die Flugzeiten generell nochmal überarbeitet werden.

    Ansonsten 5% ab 4 Stunden plus 5% für jede weitere Stunde vom Reiseveranstalter zurückzufordern, auf Grund unzumutbarer Umstände.

    Und wenn der Flug nochmal nach hinten verschoben wird, bekomme ich vielleicht ja sogar noch was raus :laughing:

    Viele Grüße

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
    Beiträge: 30979
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1580206108492 , zuletzt editiert von Ahotep

    Deine Bewertungen sind noch vorhanden, der Account besteht schon länger, HolidayEddie. Vielleicht lag es am Nick. Wenn der gegen die Regeln verstösst wird veranlasst, das man sich einen neuen aussucht beim nächsten Login. Hattest Du vorher denn schon im Forum Beiträge geschrieben? Das können wir aber nicht hier im Thread klären.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1580207300605 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @holidayeddie sagte:

    Ansonsten 5% ab 4 Stunden plus 5% für jede weitere Stunde vom Reiseveranstalter zurückzufordern, auf Grund unzumutbarer Umstände.

    Das kannst du gepflegt vergessen, HolidayEddie.

    Die Rückflugzeit ist per se nicht "unzumutbar" da die Nachtruhe nicht gestört wird, ferner gilt die Regelung für Verspätungen und nicht für langfristig im Vorwege angekündigte Reisezeitenänderungen.

    Allenfalls könntest du argumentieren, einen halben Tag Erholungszeit einzubüßen und eine Minderung von etwa 20% eines Tagessatzes der Reise versuchen zu erlangen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • GJL3
    Dabei seit: 1212278400000
    Beiträge: 11
    geschrieben 1580209521076

    waren damals gleich im Reisebüro die haben mir gesagt das man da nichts machen kann da die flugzeiten immer unverbindlich sind. Die Hinflug zeiten haben sich erst später geändert. Der Hinflug hat sich schon verbessert allerdings geht es uns darum das wir ja eigentlich 11 Nächte gebucht haben und es sind ja nur 10. Wenn wir um 1.20 Uhr heimfliegen werden wir um ca 23 Uhr abgeholt.

  • Truschel
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 2336
    geschrieben 1580209807766

    Dafür musst nicht Mittags auschecken — und bis 23 Uhr rumhocken, Würde dir auch nicht passen,

  • HolidayEddie
    Dabei seit: 1556527735905
    Beiträge: 10
    geschrieben 1580211423644 , zuletzt editiert von HolidayEddie

    War doch nur ein Witz mit den 25%, hätte Gänsefüßchen verwenden sollen... 

    Aber danke dir für die Info.

    Viele Grüße.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1580212726354 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @GJL3

    Korrekter Hinweis von Truschel - deine letzte "Übernachtung" beginnt am 3.9. um 15 Uhr und endet am 4.9. um 12 Uhr.

    Im rechtlichen Sinne werden euch daher 11 Übernachtungen gewährt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • GJL3
    Dabei seit: 1212278400000
    Beiträge: 11
    geschrieben 1580240822936 , zuletzt editiert von GJL3

    Also muss ich das so hinnehmen. Man findet unsere zeiten und in dem Zeitraum nur mit 10 Tagen nicht 11 Nächte aber egal.

  • NeckarSchwabe
    Dabei seit: 1527074698327
    Beiträge: 2580
    geschrieben 1580293236500

    Ich hab auch mal ne (ernstgemeinte) Frage - weiß aber nicht ob ich in diesem Thread (da keine Pauschalreise) richtig bin.

    Ich habe einen Flug von A nach B gebucht, direkt bei der Airline (EW in dem Fall) und zurück von C wieder nach A, ebenso EW. Das eigentliche Reiseziel ist eine Insel, deren Erreichung weitere Transfers (Linienbus, Schnellboot, Fähre) benötigt, die Fährzeiten sind dabei an gewisse Zeiten gebunden. Die Flugzeiten sind so gewählt, dass unter Einbeziehung eines Zeitpuffers von jew. mehreren Stunden das Reiseziel gut erreicht werden kann. Bei der Abreise kommt hinzu, dass C nur an 2 Tagen die Woche vom Reiseziel aus angelaufen wird.

    Jetzt die Frage - ich gehe davon aus dass ich einen Linienflug gebucht habe. Somit habe ich grundsätzlich die üblichen Ansprüche bei Verspätungen, natürlich nicht für mir evtl. für allfällige Zwischenübernachtungen etc. anfallende Kosten - das ist mir schon bewusst. Das Problem ist - das Schiff kommt in C um 8 Uhr an, der Flug soll gegen 14 Uhr sein was locker reicht. Außer wenn EW die Idee hat den Flug von C nach A auf den Morgen zu verlegen, schaue ich dann in die Röhre? Es ist ja eine "Verfrühung".

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!