Es wird aber mit ziemlicher sicherheit kein Nonstopflug sondern ein Direktflug im Angebot stehen.
Flugzeitänderung vor der Reise
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geschrieben 1597157582262"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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geschrieben 1597159215033
Trotzdem könnte eine Reisepreisminderung in Betracht kommen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1597164020840
Verstehe ich jetzt nicht liebe von schmeling. Flugzeiten sind doch immer voraussichtlich, und ein Nonstop-Flug wie Haberling schon anmerkte wurde sicher nicht gebucht. Gestörte Nachtruhe ist auch nicht. Evtl. weil sich die Reisezeit um 3 Std. verlängert? Danke Dir für die Aufklärung.
"BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" ! (Zitat Horst Seehofer-2015) -
geschrieben 1597170504544Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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geschrieben 1597172115404 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer
Nicht schlecht .... 10 % eines Tagessatzes..... wird sicher genug geben die sich dann für fünf Euro den Aufwand an die Backe nageln - denn dem RV was kampflos überlassen geht ja garnicht !
Wobei für mich allerdings die Aussage „ der gebuchte Direktflug ist durch eine Zwischenlandung unterbrochen worden und somit nicht wie vertraglich vereinbart durchgeführt worden“ nicht so ganz verständlich ist . Eine Zwischenlandung ist ja nun mal eine mögliche Konstellation eines Direktfluges .....
Sollte dieses Urteil womöglich aus einer Zeit stammen, in der die Definition „Direktflug“ noch eine andere war und somit heutzutage garnicht mehr anwendbar sein ? Ist ja immerhin fast zehn Jahre alt .....
Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin) -
geschrieben 1597173790458 , zuletzt editiert von vonschmeling
Ja klar, jl - ich bin ja stets verführt, meine Argumentation auf längst überholte Spruchpraxis zu stützen und Verbraucher in fruchtlose rechtliche Auseinandersetzungen zu scheuchen ...
Im Falle des Fragestellers dürfte sich ein ein Anspruch auf Reisepreisminderung schon allein deshalb nicht ergeben, weil man ja trotz der längeren Reisezeit nicht später am Urlaubsort anlangt.
Wir befinden uns ja aber nicht in Dialogen, demnach sollte es statthaft sein, mögliche Entscheigungsvarianten hier zu erwähnen, zumal die Antwort "Nee, is nun mal ein Direktflug" einfach nicht so ganz befriedigend ist.
Charakteristisch für einen Direktflug ist übrigens, dass die Unterbrechung i.d.R. nur kurz dauert und dieselbe Flugnummer für alle legs beibehalten wird.
Andernfalls ist von einer Umsteigeverbindung die Rede - ich denke im Rahmen der Kulanz sollte der Fragesteller daher jedenfalls eine Verpflegungsleistung für den Zwischenaufenthalt beanspruchen können.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1597185087937
Im Gegenteil, so manche wollen vom VA eine Kompensation bei verfrühter Rückreise.
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
geschrieben 1597186639495
@xxnanaxx sagte:
Hallöchen =)
Unser Flug wurde von 17:25 Uhr auf 12:15 Uhr verschoben, leider nun mit Zwischenstopp, sodass wir nun 5:35h statt 2:25h unterwegs sind.
Es sind noch 10 Tage bis zu unserem Urlaub.
Kann man da denn was wegen Preisminderung machen?
Hallo:-) Normalerweise sollte hier aufgrund der Frist von weniger als 14 Tagen EU261 greifen! Viel Glück!
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geschrieben 1597187214560 , zuletzt editiert von HABERLING
man kann es auch übertreiben...
übriges zielt EU261 auf Verspätungen ab, wenn der Flug mehr als 3 Stunden verspätet am Endziel Ankommt und nicht verfrüht.
ich glaube mein pfeift
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
geschrieben 1597215004657
Das ganze Theater wegen ein paar Euros oder einer Wurschtsemmel ? Kannst du dir nicht ausdenken.