Kosten, die dir nachweislich entstehen können ja verlangt werden, SSC-747.
Und nein - auch theoretisch steht dir keine immaterielle Entschädigung zu, ebenso wenig habe ich behauptet, es gäbe grundsätzlich keinen Anspruch.
Die behördlichen Anordnungen ändern sich quasi stündlich, mit einer Flut von Folgen für die Luftfahrtunternehmen. Auch deshalb hat die EU Kommission beschlossen, mittels eingeschränkter Anwendung der VO(EG)261/2004 eine Entlastung zu schaffen.
Unter den gegebenen Umständen mutet es schon sehr erbsenzählerisch an von "theoretischen Ansprüchen" zu fabulieren und nach Möglichkeiten der "Entschädigung" zu fahnden.
Die Änderung hätte der Veranstalter deinem Reisebüro mitteilen müssen zur Weitergabe an dich. Das ist nicht die Obliegenheit des LVU.
Edit:
Setzt an die Stelle "Du" die Nana, denn wie ich gerade bemerke handelt es sich ja nicht um deinen Sachverhalt ...