• HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1597411056657

    Weil wir schon bei, hätte, wäre, wenn sind, wie viel bekommt jetzt der TO als Kompensation zurück?

    12,50€ ? :flushed:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • SSC-747
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    geschrieben 1597411854709 , zuletzt editiert von SSC-747

    Die Sachlage bzgl. der Frankfurter Tabelle ist klar und kein Ahnung was er ausgegeben hat aber sagen wir mal 1000 Euro für 7 Tage, dann wären es immerhin 50 Euro. Dann kann jeder selber schaun, ob der kleine Aufwand dies Wert ist. Für den einen nennenswert, für den anderen lächerlich - es ging schlicht nur darum, was ihm zusteht....

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1597412515019

    Und wenn der RV sagt, es gibt nichts?

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  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1597412532130

    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=69421&pos=0&anz=1

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • SSC-747
    Dabei seit: 1597186281778
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    geschrieben 1597413254029 , zuletzt editiert von SSC-747

    @haberling sagte:

    Und wenn der RV sagt, es gibt nichts?

    Dann soll er mal begründen, warum es nix gibt. In seinem Fall zieht jedenfalls das o.g. BGH-Urteil nicht, da andere Voraussetzungen vorliegen.

  • REJBodenheim
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    geschrieben 1597413424631

    Weil die Flugzeiten als vorläufig angegeben waren?

    @jlechtenboehmer: den Link liest doch keiner, schon gar nicht wenn es ein Urteil mit soviel Text ist...:smiling_imp:

  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1597413457426 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    Muss er nicht begründen - hat ja schon der BGH getan.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1597413520907

    Es wird von Seiten des RV keine weitere Kommunikation geben...:wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • SSC-747
    Dabei seit: 1597186281778
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    geschrieben 1597413908659 , zuletzt editiert von SSC-747

    Nunja, es lagen aber in diesem Fall konkrete Zeiten vor - auch wenn diese "unverbindlich " sind (daher muss man auch alles bis 4 Stunden Veränderung -eben aufgrund dieser Tatsache hinnehmen). Der RV kann somit in seinem Fall die Zeiten daher nicht nach völliger Beliebigkeit wechseln weshalb ab 4 Std. gilt: 5% des Tagessatz

  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1597415013444 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    Konkrete Zeiten liegen mit dem Erhalt der Reiseunterlagen vor. Das dürfte meist 7 - 14 Tage vor Reisebeginn sein. Und ab dann ergeben sich auch die von dir vorgetragenen Ansprüche.

    Im Übrigen ändert ein Reiseveranstalter Flugzeiten nicht nach Belieben - er richtet sich nach Verfügbarkeit durch die Airline(s).

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
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