Weil wir schon bei, hätte, wäre, wenn sind, wie viel bekommt jetzt der TO als Kompensation zurück?
12,50€ ?
Weil wir schon bei, hätte, wäre, wenn sind, wie viel bekommt jetzt der TO als Kompensation zurück?
12,50€ ?
Die Sachlage bzgl. der Frankfurter Tabelle ist klar und kein Ahnung was er ausgegeben hat aber sagen wir mal 1000 Euro für 7 Tage, dann wären es immerhin 50 Euro. Dann kann jeder selber schaun, ob der kleine Aufwand dies Wert ist. Für den einen nennenswert, für den anderen lächerlich - es ging schlicht nur darum, was ihm zusteht....
Und wenn der RV sagt, es gibt nichts?
@haberling sagte:
Und wenn der RV sagt, es gibt nichts?
Dann soll er mal begründen, warum es nix gibt. In seinem Fall zieht jedenfalls das o.g. BGH-Urteil nicht, da andere Voraussetzungen vorliegen.
Weil die Flugzeiten als vorläufig angegeben waren?
@jlechtenboehmer: den Link liest doch keiner, schon gar nicht wenn es ein Urteil mit soviel Text ist...
Muss er nicht begründen - hat ja schon der BGH getan.
Es wird von Seiten des RV keine weitere Kommunikation geben...
Nunja, es lagen aber in diesem Fall konkrete Zeiten vor - auch wenn diese "unverbindlich " sind (daher muss man auch alles bis 4 Stunden Veränderung -eben aufgrund dieser Tatsache hinnehmen). Der RV kann somit in seinem Fall die Zeiten daher nicht nach völliger Beliebigkeit wechseln weshalb ab 4 Std. gilt: 5% des Tagessatz
Konkrete Zeiten liegen mit dem Erhalt der Reiseunterlagen vor. Das dürfte meist 7 - 14 Tage vor Reisebeginn sein. Und ab dann ergeben sich auch die von dir vorgetragenen Ansprüche.
Im Übrigen ändert ein Reiseveranstalter Flugzeiten nicht nach Belieben - er richtet sich nach Verfügbarkeit durch die Airline(s).
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!