Wenn so lange gewartet wird und sich die Zeiten erheblich verändern (wegen Stornierung z.B. durch eine neue Flugnr. ersichtlich) dann greift (Corona mal ausgenommen-ja jetzt kommts wieder;-)) EU261. Und nein - der RV kann eben nicht damit ankommen, wenn ursprünglich 22 Uhr Abflug war, dies nun auf 10 Uhr morgens zu verschieben ohne jegliche Ansprüche - dies gilt nur wenn man Reisen bucht, wo von vornerein noch keine Zeiten angegeben waren....
Flugzeitänderung vor der Reise
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geschrieben 1597418605923
Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge, da wird vermutlich der Kunde erstmal klagenmüssen, wir hatten solche Fälle auch schon und haben es nicht getan.... und darauf spekulieren sie.
Im Prinzip sollte man buchen ohne dass Uhrzeiten angegeben werden, dann wäre der Ärger weg - viele buchen teurere Angebote wegen besseren Flugzeiten und haben am Ende doch die Schlechten
Ellert -
geschrieben 1597419060208 , zuletzt editiert von Kourion
Zu deinem letzten Satz, miniellert: Es wurde hier immer und immer wieder geschrieben (seit Jahren), dass man lieber nicht in "bessere" Flugzeiten investieren sollte.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1597419219199
@ssc-747 sagte:
Die Sachlage bzgl. der Frankfurter Tabelle ist klar
Wie kommst du denn auf das schmale Brett?
Das ist ein Nachschlagewerk mit Empfehlungen und z.T Einzelentscheidungen, und die von dir veranschlagten 35% eines Tagessatzes sind im vorgestellten Fall reines Wunschdenken.
Eine Abreise um 10 Uhr beeinträchtigt nicht die Nachtruhe, der letzte Hoteltag endet um 12 Uhr - wie willst du bitteschön eine Forderung von 35% eines Tagessatzes der Reise begründen?
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1597419451318
War / ist es auch nicht so, dass Anreise- und Abreisetag nicht zum Urlaub gezählt werden?
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geschrieben 1597419541770
@ssc-747 sagte:
Wenn so lange gewartet wird und sich die Zeiten erheblich verändern (wegen Stornierung z.B. durch eine neue Flugnr. ersichtlich) dann greift (Corona mal ausgenommen-ja jetzt kommts wieder;-)) EU261. Und nein - der RV kann eben nicht damit ankommen, wenn ursprünglich 22 Uhr Abflug war, dies nun auf 10 Uhr morgens zu verschieben ohne jegliche Ansprüche - dies gilt nur wenn man Reisen bucht, wo von vornerein noch keine Zeiten angegeben waren....
Vollkommen abenteuerliche Behauptung.
Der Veranstalter wird wahrheitsgemäß vortragen, dass das LVU wegen der Pandemie seine dispatches geändert hat und der Bär ist geschält.
Ein Anspruch wegen Streichung des Fluges kommt ohnehin nur dann in Betracht, wenn die Reise nicht mehr 14 Tage in der Zukunft angetreten wird.
Last not least: Wir haben das Pandemiegeschehen, es ist demnach vollkommen entbehrlich zu erklären, was wäre wenn dem nicht so wäre ...
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geschrieben 1597419616256
Hotel Der Bär!!! Genial
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geschrieben 1597419755809
Sie zählen nicht zu den sogenannten Erholungstagen, weshalb die Änderungen schon gravierend sein müssen um einen Anspruch auszulösen.
Good on you! Einen Rechtsstreit mit dem Ergebnis 48,50€ mit gegenseitiger Aufhebung der Kosten ist ein schon viel zu oft praktizierter Aberwitz!!!
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geschrieben 1597420316972
@rejbodenheim sagte:
Weil die Flugzeiten als vorläufig angegeben waren?
@jlechtenboehmer: den Link liest doch keiner, schon gar nicht wenn es ein Urteil mit soviel Text ist...
Ich kann das auswendig herunterbeten - um 4 Uhr morgens mit 1,8 Promille!
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geschrieben 1597420653296
Du bist ja auch Donna! oder Jessica?