Ihr habt die Urteile -kann sich nun jeder selbst sein Urteil bilden.....
Jedenfalls waren ja meine Aussagen hier angeblich zu 100% Mumbitz.....
Ihr habt die Urteile -kann sich nun jeder selbst sein Urteil bilden.....
Jedenfalls waren ja meine Aussagen hier angeblich zu 100% Mumbitz.....
Wenn schon, dann Mumpitz!
@tangomaus sagte:
Wenn schon, dann Mumpitz!
Danke für den hilfreichen Hinweis - werde ich in Zukunft beachten!
@rejbodenheim sagte:
Zeit läuft....
Ergebnis: 20 Minuten. Ich hätte gedacht, es dauert länger.
Egal..
Schließen wir das Thema. Ich habe mir meine Meinung gebildet.
@SSC-747 Wer sich mit solch einer Wucht in die Küche begibt, sollte die Hitze nicht scheuen. So läuft das hier nun mal.
@ssc-747 sagte:
Die Tabelle zeigt deutlich, dass den meisten eine Reisepreisminderung zugesprochen wurde...
@Michal. 1
Unter Berücksichtigung der von dir beigetragenen Aspekte besteht m.E. kein Anspruch auf eine Reisepreisminderung.
Dessen unbeachtlich kannst du dein Problem beim Reisebüro vorstellen um eine Beschwerde beim Veranstalter bitten.
I.d.R. machen sie einen kleinen Gutschein für eine künftige Reise locker, das dürfte es dann aber gewesen sein ...
Du hattest aber keine Frage gestellt und solltest daher nicht über Michal.1 Bedarf an Information befinden - Thema schließen.
@to all concerned
Ganz gleich ob Kemptener, Frankfurter oder Wolfenbütteler Tabelle - das sind Anhaltswerte auf der Basis einiger weniger veröffentlicher Entscheidungen mit dem Zweck, eine angemessene Entschädigung zu fordern. Maßlosigkeit kann sich im Falle einer streitigen Einigung negativ auswirken, bei viel zu bescheidener Forderung schadet man sich auch.
Ferner sind das alles Einzelentscheidungen, die sehr stark von einerseits den diversen Details der Causa, andererseits aber eben auch von der richterlichen Bewertung abhängen. Wenn ich z.B. ein direkt an der Schinkenstraße liegendes Hotel buche, wird meine Beschwerde über "Lärm in der Nacht" eine geringere Auswirkung haben als bei der Buchung eines Wellnesstempels in einem Gebiet mit hochwertiger Hotellerieumgebung.
Die Verlegung von Reisezeiten im Rahmen von Pauschalreisen muss begründet werden (vom Veranstalter), das kann auch Michal. 1 verlangen. Ferner kann man um Nachbesserung bitten, i.e. um einen Flug, der der ursprünglich erhofften Reisezeit näher liegt.
Jedenfalls ist die rechtliche Behandlung einer Reisezeitenänderungen deutlich zu unterscheiden von der von Verspätungen, kurzfristigen Streichungen etc., allein schon im Hinblick auf den Anspruchsgegner.
Mein omnipräsenter Rat ist stets:
Wendet euch höflich an den Vertragspartner und formuliert ein Ersuchen anstelle eines Verlangens. Entgegenkommen klappen häufiger als man gemeinhin annimmt!
Last not least ist es bei solchen Sachständen immer besser im Vorwege der Reise zu verhandeln. Hat man die Änderungen erst einmal toleriert (der Reiseantritt gilt dann als sogenanntes konkludentes Verhalten) fallen die Erstattungen selbst bei so gravierenden Einschnitten wie anderer Start- oder Zielflughafen zumeist denkbar marginal aus. Es geht dann auch immer um objektive Bewertung und nicht um persönliche Vorlieben.
Hallo,
wir haben noch vor der Corona Zeit eine Pauschalreise nach Zypern mit DERTOUR (xder) über Holidaycheck gebucht. Anreise 13.10.20 Flug ab Frankfurt mit Condor (05.40 Uhr Abflug, Ankunft 10.25 Uhr Larnaca), Rückflug 25.10.20 Tuifly (19.30 Uhr Abflug, Ankunft 22.40 Uhr, Frankfurt), insgesamt 12 Nächte Hotel.
Schon vor einigen Wochen hatte ich mal bei Condor und Tuifly auf deren Homepage gesehen, dass an den besagten Tagen gar keine Flüge nach und von Zypern stattfinden sollten, ich habe dann online unter " meine Reise" bei Dertour geschaut, dort waren die besagten Flügen noch aufgeführt. Jetzt habe ich heute noch einmal unter "meine Reise " geschaut, nun stehen dort zwar noch die besagten 12 Nächte Hotel ab dem 13.10 bis 25.10. Allerdings steht unter den voraussichtlichen Flügen nun der Abflug am 15.10. 20 (!) ab Düsseldorf mit Tuifly um 13.50 Uhr, Ankunft 18.45 Uhr, und der Rückflug am 25.10.20 mit Tuifly, Abflug 12.50 Uhr, Ankunft Düsseldorf 16.50 Uhr.
Weder von dem Veranstalter als auch von Holidaycheck habe ich bislang -geschuldet wahrscheinlich der derzeitigen Lage- eine schriftliche Information darüber erhalten.
Für uns stellt die Flugzeitenverschiebung um ca. 56 Stunden auf jedem Fall einen erheblichen Reisemangel dar, wir hätten ja auch nur 10 Nächte statt der 12 Nächte im gebuchten Hotel. Die Verschiebung des Abflugortes würde grds.vkein so grosses Problem darstellen (obwohl wir damals auch schon ein Hotel zur Vorübernachtung in der Nähe des Flughafen und den Flughafenparkplatz gebucht hatten).
Für mich stellt sich nun die Frage, ob wir im Falle dieser Flugzeitenverschiebung kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten können? Reicht hierzu der Einblick in das "meine Reise " Portal von Dertour oder müssten wir eine schriftliche Mitteilung von DERTOUR abwarten? Fraglich ist in diesem Fall, wann wir wohl die schriftliche Mitteilung hierzu erhalten werden... In vier Wochen ist die Restzahlung fällig, diese möchte ich eigentlich nicht mehr leisten , wenn sich die Flugzeiten tatsächlich so verändern und wir kostenfrei zurücktreten könnten. Ich habe schon überlegt, eine Mail an DERTOUR und Holidaycheck zu schreiben, bezweifele aber, dass ich hierzu in nächster Zeit aufgrund des erhöhten Anfragevorkommens eine Auskunft erhalten werde.
Da es keine Flugverschiebung ist sondern ein gänzlicher neuer Zuschnitt der Reise kannst du vom Vertrag zurücktreten und deine Anzahlung zurückverlangen.
Falls du weiterhin Interesse an der Teilnahmen auch unter den neuen Bedingungen hast muss der Reisepreis angepasst werden.
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Meinst Du, es ist ausreichend, wenn ich mich beim Rücktritt von dem Vertrag auf die Info unter "meine Reise" beziehe oder muss ich doch eine schriftliche Information des Veranstalters per Mail, Brief etc. abwarten ? Bei Letzterem hätte ich aber das Problem der ggf. zwischenzeitlich fällig werdenden Restzahlung.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!