Wenig, wenn du die Reise antrittst ...
Du hast eine Beförderung mit dem Flugzeug gebucht, keine bestimmte Fluggesellschaft, und die Flugzeiten können sich - zumindest in einem gewissen Rahmen! - leider ändern ohne große Ansprüche zu erzeugen.
Zwar kamen Gerichte schon zu der Einschätzung, dass bereits 4h Verschiebung der Reisezeiten nicht zumutbar seien und eine Kündigung rechtfertigen, aber das müsstest du im Zweifel mit dem Veranstalter ausfechten.
Die Frage ist ja auch, ob du denn tatsächlich wegen der Änderung ganz auf die Reise verzichten möchtest?
Natürlich kommt eine Reisepreisminderung in Betracht, die dürfte allerdings homöpathisch ausfallen.
Die Gebetsmühle lässt grüßen: Investitionen in Flugzeiten sind mit Risiken behaftet.