Ich misch mich mal wieder ein;-) Anscheinend wird hier etwas verwechselt.
Also sofern die Zeiten wirklich unzumutbar sind (z.B. Abflug statt 09:00 nun 03:40 ) ist es völlig egal ob mehr oder weniger als 14 Tage vor Abflug dies mitgeteilt wird. Ein Anspruch auf Ersatzbeförderung (oder kostenlose Stornierung) bei so extremen Zeiten besteht absolut!
Wichtig: Dem Anbieter schriftlich widersprechen (Flüge unzumutbar (gravierender Reisemangel: erhebliche Störung der Nachtruhe. Darüber hinaus kann man noch aufzählen (zählt alleine nicht unbedingt bei Pauschalreise): Änderung der Flugnr. kein Direktflug mehr sondern zwei eigenständige Flüge mit langem Aufenthalt) Kurzes Schreiben aufsetzen: erbitte Buchung auf Flug XY etc oder z.B. wünsche andere Alternative mit Turkish Airlines. Frist von 14 Tagen setzen (Einschreiben oder Mails mit Empfangsbestätigung)
Bei weniger als 14 Tagen hat der Passagier -auch bei einer Pauschalreise - zusätzlich! theoretisch das Recht auf Ausgleichszahlungen -das klammern wir aber mal ein wenig aus wegen Corona! Bei Flügen aus der Türkei heraus gelten übrigens die "Türkischen Fluggastrechte" die fast identisch sind mit EU261)
Die Änderung des Flughafens ist da etwas kniffliger! Ob alleiniger Linienflug oder Flug im Rahmen einer Pauschalreise ist erstmal egal. In der akuten Situation bieten ein paar Airlines kostenlose Änderung an (Zeiten, Flughäfen) auch bei den günstigen Tarifen - dies ist aber reine Kulanz und bei Nurflügen der Fall!
An deiner Stelle würde ich erstmal nach alternativen Flügen suchen, die dem ursprünglichen Flug am nächsten kommen! Dann die entsprechenden Schritte einleiten! Mit Glück wird mit so einem Schreiben eher eingelenkt als wenn man anruft und um etwas bittet.
Weitere Schritte (Selbstbuchung) musst du dir dann halt überlegen- Geld vorstrecken und mit Stress verbunden - hab ich aber schon gemacht -war damals ein Nurflug mit EU-Airline und hat sogar problemlos geklappt! Die Sache ist halt so - die Veranstalter lehnen ab, da sie wissen, dass sich 99% eh nicht trauen, selber einen Flug zu buchen. Hinterher wird dann aber meistens bezahlt auch ohne Gericht -sofern die Sache halt wirklich klar ist!
Auf jeden Fall ist bei dir aber Bentour der Ansprechpartner! Viel Erfolg!