• Armin
    Dabei seit: 1093132800000
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    geschrieben 1602779634608

    Die Kernaussage vom ADAC ist hier richtig. Allerdings ist ein nicht in der Einflußspäre des Veranstalters stehender Streik ein Ereignis höherer Gewalt welches er nicht zu vertreten hat. Ein Schadenersatz dürfte so nicht berechtigt sein, höchstens evtl. eine auf den verlorenen Tag berechnete Reisepreisminderung. Für diese anzumelden hat man sogar eine Frist von 1 Monat ab Reiseende, sie ist direkt an den RV und nicht an den Vermittler zu richten. Im Fall von @Gregstar halte ich das für etwas zuviel Kanonendonner, die Reisepreisminderung wäre auch ohne Anwalt durchzusetzen. Auf Grund der Ausnahmesituation würde ich dem RV auf jeden Fall eine großzügige Regulierungsfrist einräumen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1602780905569

    Hatte ich an sich ja alles schon geschrieben - Reisepreisminderung vom Veranstalter, der dürfte allerdings wegen des außergewöhnlichen Ereignisses exkulpiert sein, was dir (@Gregstar) der "kostenlose" Anwalt auch mitteilen wird.

    Von daher ist die Kernaussage des ADAC eben nicht korrekt, vermutlich wird die Versicherung nach Kenntnis der Sachlage eine Kostendeckung für einen Rechtsstreit ablehnen - aber Hauptsache man hat mal wieder für "sein (vermeintliches!) Recht gekämpft" ... :neckbeard:

    Ja, versuchen kann man´s mal, man kann sich aber auch eine Semmel an den Schlips klöppeln.

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  • Gregstar
    Dabei seit: 1248048000000
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    geschrieben 1602781147621

    Ich schrieb doch dass man selber ein Schreiben aufsetzen soll, von Anwalt habe ich doch gar nichts geschrieben...und natürlich geht es hier um eine Reisepreisminderung.

    Falls sich der RV nicht meldet kann man immer noch seine Rechtsschutz Versicherung bemühen, dafür hat man sie ja und ich glaube auch nicht dass man sofort nach Inanspruchnahme rausgeschmissen wird, warum soll man nicht erstmal optimistisch sein!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1602784097363

    Und nochmal: Das hatte ich alles bereits geschrieben, bevor du beim ADAC angerufen und eine unvollständige Auskunft erhalten hast.

    Die Ursache für die Verlegung ist ein Streik im Zielland, ergo ein außergewöhnliches Ereignis, das nicht der Sphäre des Veranstalters zuzuordnen ist. Dieser wird dir also mit einer Ablehnung des Gesuchs anworten, und daran wird auch ein Rechtsanwalt - sofern deine Versicherung überhaupt einen bemüht bei dem Sachstand? - nichts ändern.

    Insofern ist die Auskunft man "soll" schreiben unsinnig, richtig wäre man kann.

    Vielleicht hat der Veranstalter trotz seiner vermutlich prekären Gesamtsituation ein Herz und schenkt dir einen Gutschein in Höhe von 50 Tacken - selbstverständlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

    Übrigens kann der Veranstalter auch seine Erfüllungsgehilfen um eine Erstattung bitten, die werden allerdings ebenfalls abwinken.

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  • Gregstar
    Dabei seit: 1248048000000
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    geschrieben 1602784702359

    Ich werde es versuchen, über das Ergebnis hier gerne berichten und dann kann ja jeder selber beurteilen ob er es versucht oder nicht...

    ... ich wollte hier nur berichten was mir ein Fachanwalt für Reiserecht, nachdem ich ihm vom Streik!!! mitgeteilt habe, geraten hat...

    Besten Dank trotzdem für die Hinweise und schöne Grüße aus Köln.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1602791811764 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Es gibt keinen "Fachanwalt für Reiserecht.

    Über das Motiv dieser unzureichenden Aussage will ich mal lieber nicht spekulieren.

    Ferner hattest du ja angeblich gar nichts von einem Anwalt geschrieben ... aha.

    Fakt ist, dass du keinen Anspruch hast - rechtlich gesehen.

    Wem du das schreibst und womit du deine Versicherung belämmerst bleibt selbstverständlich dir überlassen.

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  • rishou
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    geschrieben 1627890532060 , zuletzt editiert von rishou

    Hallo, heute muß ich mal dumm fragen. Habe soeben eine Flugzeitänderung (14 Tage vor Abflug) auf Grund das es den ursprünglich gebuchten Flug wohl nicht mehr gibt erhalten, von 0:35 auf 17:50, 17 Std nach hinten finde ich schon heavy. Ist bitter denn bis gestern 17 :00 hätte ich kostenfrei umbuchen können und bis eben war der Flug auch noch so hinterlegt in meinen HC Buchung. Gibts da irgendeine Möglichkeit auf eine Entschädigung/Minderung oder so etwas?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1627903805786

    Evtl. Minderung in Höhe von 5% eines Tagessatzes der Reisekosten ab der 5. Stunde.

    Mach dir aber mal keine großen Hoffnungen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • rishou
    Dabei seit: 1553442192939
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    geschrieben 1627913619727

    Danke für die Info, das ist net wirklich lohnenswert ein Fass auf zu machen. Sehen es jetzt positiv, können dann die Coronatests ziemlich zeitnah vor Abflug machen anstatt 1 Tag vorher.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1627936043043

    Du kannst die Forderung ja einfach mal raushauen, dabei geht nicht sofort ein Fass auf! :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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