Uns wurde der Rückflug vorverlegt inkl. Wechsel von Turkish Airline auf Sunexpress. In der ursprünglichen Buchung war das Freigepäck mit 30Kg angegeben und nun auf 20Kg reduziert worden. Für die Flugzeitänderung können wir theoretisch eine Minderung geltend machen, aber was ist mit dem reduzierten Gepäck?
Flugzeitänderung vor der Reise
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geschrieben 1628452414434
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geschrieben 1628453793842
Pauschalreise nehme ich an?
Falls ja umfasst dein vertraglicher Anspruch weder ein bestimmtes LVU noch weniger jedoch ein Freigepäck.
Damit ist also genau nix.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1628533555048
Ich weiß, die Flugzeiten sind angeblich "unverbindlich". Trotzdem ist es mir unverständlich, dass dem RV alles erlaubt ist. Wozu werden verschieden Flüge angeboten, außer zur Gewinnmaximierung, wenn man dann wieder umgebucht wird ohne Preisreduzierung.
Um auf das Gepäck zurück zu kommen. Der RV darf mich also auch von TA 30kg auf TUIfly 15kg umbuchen? Oder gar auf Basic ohne Freigpäck?
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geschrieben 1628535187739 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer
Einem Reiseveranstalter ist durchaus nicht alles erlaubt. Allerdings muss er sich aus verständlichen Gründen an die Flugzeiten der Airlines halten. Und auch die Begrifflichkeit „unverbindlich“ ist ja nicht schwer zu verstehen. Sie beinhaltet nun mal die Möglichkeit einer zeitlichen Verschiebung nach vorn wie auch nach hinten.
Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin) -
geschrieben 1628536219463
Ich glaube es geht ums Gepäck... braucht Ihr denn so viel Freigepäck ?
Wir hatten ja mal das Problem dass wir vor der Reise die Fluggesellschaft anfragten wegen Reisen mit Behinderung und dann die Fluglinie doch sich änderte und die Neue das Übergepäck (behindertenbedingt mit Attest ) nicht kostenfrei mitnehmen wollten,da habe ich viel Nerven gelassen.
Ellert -
geschrieben 1628537110758
Steht irgendwo in deinem Reisevertrag eine verbindliche Angabe zur Freigepäckmenge?
Natürlich kannst du beim Zweck Urlaubsreise nicht mir nichts dir nichts auf zero luggage downgegradet werden, das wäre ein Reisemangel, der einen Anspruch auf Minderung auslöst.
Du kannst ja mal eine Präzendenz schaffen, indem du für den Aufpreis von 10kg den Veranstalter auf Schadenersatz in Anspruch nimmst.
Wäre sicherlich ein Schmankerl!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1629269467839
Guten Morgen,
mein Fall ist folgender:
Direkte Flugbuchung bei TAP von Hamburg nach Lissabon.
26.08. TAP 563 Flug um 17:30 Uhr wurde "umgebucht" auf TAP 567 Flug um 06:00 Uhr.
Ich habe keine Mail von TAP mit der Info erhalten, sondern erst gestern beim einloggen gesehen das wir umgebucht wurden.
Den ursprünglichen Flug um 17:30 Uhr gibt es gar nicht mehr.
Problem ist natürlich das ich nun den Tag zusätzlich Urlaub nehmen muss, aber das in Lissabon auch der gebuchte Mietwagen von der Anmietzeit nicht mehr passt.
Bei Flugverspätungen steht einem eine Entschädigung zu. Was ist mit vorverlegten Flügen? Immerhin geht es um 11,5 Stunden.
Kann mir jemand hier einen Tipp geben ob ich das einfach so hinnehmen muss? Stornieren des Fluges kommt übrigens nicht in Frage.
Liebe Admins: Wenn ich im falschen Thread bin, bitte im richtigen platzieren. Dankeschön!
Viele Grüße aus Hamburg,
sun4ever
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geschrieben 1629270486798
Ich würde sagen hier kommt ebenfalls Art. 7 Abs. 2 der VO 261/04 zur Anwendung und es besteht ein Anspruch auf Kompensation.
Einfach Verspätung durch Verlegung ersetzen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1629273074673
Dankeschön an vonschmeling!
Auf der TAP Seite gibt es nur ein Kundenbetreuung/Beschwerdeformular. Das werde ich nun mal ausfüllen und abwarten.
Von Condor kannte ich noch ein Erstattungs-Formular das man ausfüllen musste.
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geschrieben 1629273786651
@vonschmeling sagte:
Einfach Verspätung durch Verlegung ersetzen.
Das wäre wahrlich eine interessante Auslegung, die mir erlaubt, nach Belieben Begrifflichkeiten in Verordnungen und Gesetzen so auszutauschen wie es mir genehm wäre.
Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)