• HABERLING
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    geschrieben 1629274812056 , zuletzt editiert von HABERLING

    Der ursprüngliche Flug 26.08. TAP 563 Flug um 17:30 Uhr wurde gestrichen, wenn dir das besser gefällt. Somit ist eine Ausgleichszahlung von 400.-€ fällig.

    Wird ein Alternativflug angeboten, der nicht später als vier Stunden gegenüber dem geplanten Flug am Ziel eintrifft, stehen die Ausgleichsleistungen nur zu 50 % zu, was ja hier nicht zutrifft.

    Flug geht früher, Airline muss zahlen, klick hier

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
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    geschrieben 1629275464858 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ich nehme an, jl bezieht sich auf das "später eintreffen", was beim gegenständlichen Flug ja nicht der Fall ist.

    Dass jedoch auch eine Vorverlegung des Fluges mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden sein kann dürfte auch von den entscheidenden Organen berücksichtigt werden.

    Abzustellen wäre auf "Flugstreichung", m.E. könnte bestenfalls eine Minderung des Kompensationsanspruchs auf 50% in Betracht kommen.

    Edit:

    Und wie HABERLINGS Link weist gibt es sogar schon eine höchstrichterliche Entscheidung zu einem vergleichbaren Sachverhalt.

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1629299313739

    @jlechtenboehmer sagte:

    ... Begrifflichkeiten in Verordnungen und Gesetzen so auszutauschen ...

    Es geht um die Formulierung der Beschwerde. Kann man auch draufkommen wenn man nicht reflexartig widerspricht!?

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  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1629308249870

    Selbstverständlich kann man draufkommen. Doch um eine entsprechende Wirksamkeit zu entfalten bedingt nun mal das Eine das Andere.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1629309453878 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Es geht um die Formulierung, nicht um die hypothetische Entfaltung einer Auswirkung der Einrede an sich.

    In der Beschwerde würde ich eine "Verlegung" als Grund benennen. Punkt.

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  • solotranquilo
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    geschrieben 1630147842961

    Hallo, kurze Frage, eine mir bekannte Person hat in einem Reisebüro ihres Vertrauens eine Pauschalreise gebucht, Veranstalter dürfte Tui sein, anscheinend gibt es jetzt den ursprünglichen Flug nicht mehr bzw. die Reise wurde um einen Tag nach hinten verschoben. Tui bzw. eigentlich das Reisebüro hat mitgeteilt, dass für den neuen Flug 300 Euro fällig werden. Ist sowas rechtens? Ich meine nicht, lasse mich aber eines besseren belehren. Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

    Endlich, Spanien!!
  • vonschmeling
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    geschrieben 1630149266424

    Das ist insofern rechtens, da es sich um ein neues Angebot handelt, das die dir bekannte Person annehmen oder ablehnen kann.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • solotranquilo
    Dabei seit: 1221523200000
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    geschrieben 1630150430823

    Alles klar, dachte nur bei einem abgeschlossenem Reisevertrag muss sich der Reiseveranstalter bei einer Flugstreichung bzw. einer Flugtag(zeit)verschiebung um adäquaten Ersatz bemühen den der Reisende eigentlich nicht extra bezahlen sollte. Der Veranstalter ändert ja die Reise, nicht der Kunde. Das ist mir neu, aber trotzdem vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!

    Endlich, Spanien!!
  • vonschmeling
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    geschrieben 1630150568347

    Das ist schon richtig, nur wenn es halt keine adäquate kostenneutrale Alternative gibt muss eben ein neues Angebot her.

    Sofern die Reise nicht unmittelbar bevorsteht ergeben sich daraus auch keine Schadenersatzansprüche.

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  • sync1982
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    geschrieben 1630745511907

    Hallo zusammen,

    Ich habe eine Frage an euch.

    Wir haben eine 11 Tagesreise in die Türkei gebucht. Wir haben die Flugzeiten und gewünschte Airline gebucht und somit einen Mehrpreis von ca. 300 Euro in Kauf genommen.

    14 Tage vor Reiseantrittbekamen wir von unserem Reisebüro eine Planänderung. Die Swiss hat den Flug annulliert und wurden auf SunExpress umgebucht. Die Flugzeit wurde von 20 Uhr auf 06 Uhr vorverlegt. Habe gleich ein Einspruch und der unzumutbarkeit (mit Kleinkind) eingereicht. Gnädigerweisse würden wir auf den 14:55 Flug umgebucht und die 150 Euro wurden erlassen. TUI wollte einer Stornierung nicht zustimmen. Weil dann hätten wir neu gebucht und hätten 1 Tag länger bleiben können und zusätzlich 300 Euro gespart.

    Die Abholung erfolgt 4:50h vor Abflug und somit geht der letzte Tag (Reisetage, ich weiss) komplett drauf.

    Zudem muss man bei SunExpress für das Mehrgepäck (20 statt 23kg pro Person) bezahlen. Auch die Boardverpflegung ist nicht kostenlos.

    Kann ich aufgrund der Annullierung was machen oder muss ich das ganze akzeptieren?

    Reisebüro sagte, das sei zumutbar. Ich persönlich finde mich verarscht, extra mehr bezahlt und dann die minderwertige Leistung bekommen. Das wäre etwas das gleiche, wenn ich ein Renault bestelle, aber ein Dacia bekomme und trotzdem den Renault bezahlen muss.... 

    Danke für euren Rat.

    Sg

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