• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1638818255272 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @margarete50

    Hier geht es vornehmlich um reiserechtliche Aspekte und deren Berücksichtigung - insofern sehe ich euer Anliegen tadellos gelöst.

    Was wer wieso weshalb warum wie genau gehandhabt hat führt hier meilenweit ins off topic.

    Maßgeblich für dich sollte das Ergebnis sein und dessen rechtliche Tadellosigkeit, zumindest im Hinblick auf die Betrachtungen an dieser Stelle.

    Welche Gründe es für die Änderung gab ist auch in deinem Fall rein spekulativ - offenbar war es eben nicht möglich, das ursprüngliche Angebot aufrecht zu erhalten, ansonsten hätte "man" (Vtours) das wohl gemacht.

    Auch die Tatsache, dass die Reise weiterhin mit diesen Parametern angeboten wird bedeutet nicht, dass sie noch so verfügbar ist. Bekanntlich sind die Angaben zur Fluggesellschaft und Reisezeit erst einmal nicht verbindlich.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • margarete50
    Dabei seit: 1158019200000
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    geschrieben 1639065024596

    @ von Schmeling:

    Ich danke dir für deine Nachricht. Auf deine Informationen kann man sich verlassen.

  • rhenakus
    Dabei seit: 1474761600000
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    geschrieben 1640201239644

    Folgende Frage.

    Ich habe über vtours eine Pauschalreise gebucht,

    Vom 30.12 bis 20.01

    Flug geht mit der Condor von Frankfurt nach Hurghada und zurück.

    Von vtours habe ich Stand jetzt noch nichts gehört da ich heute Abend Sitzplätze reservieren wollte fix bei Condor eingeloggt und gesehen dass der Rückflug nun nicht mehr am 20.01 sondern am 19.01 zurück geht

    Was für Rechte Habe ich nun Reispreiminderung oder kann ich sogar zurück Treten?

    Rückflug sollte am 20.01 um 17:10 Sein und nun bereits am 19.01 um 15:30

    Um eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1640206738054

    Insbesondere wenn du nicht über die Änderung informiert wurdest rechtfertigt sie eine Kündigung mit Anspruch auf vollständige Erstattung der geleisteten Zahlungen.

    Eine Reisepreisminderung kommt selbstverständlich auch in Betracht, würde jedoch in etwa der Höhe eines Tagessatzes der Reise eher gering ausfallen.

    Ferner berechtigt eine so kurzfristige Vorverlegung ggf. Ansprüche auf Entschädigung gem. der VO(EG)261/2004 gegenüber dem LFU, da sie lt. jüngster Rechtsprechung mit einer Annullierung gleichzusetzen ist.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • rhenakus
    Dabei seit: 1474761600000
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    geschrieben 1640212963819

    Vielen lieben Dank, für die Erklärung,werde mich morgen Mal mit vtours Auseinandersetzen sollte Ich fliegen natürlich im Nachgang das Ganze wegen dem Flug über ein Portal prüfen lassen.

  • Bettina2902
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    geschrieben 1640242733750

    Guten Morgen,

    wir wären am Montag mit Qatar Air von München über Doha nach Male geflogen. Jetzt habe ich die Info bekommen, dass der Flug von Doha nach Male nicht durchgeführt wird.

    Qatar bietet einen anderen Flug (statt 2 Stunden nun 9 Stunden Aufenthalt) und mit Ankunft um ca. 15:00 Uhr in Male an.

    Wir können diesen Flug nicht nehmen, da wir um 11:40 Uhr einen Anschlussflug in Male haben.

    wir brauchen nun einen neuen Flug - was ja prinzipiell möglich ist aber meine Frage:

    wir haben bereits Zugtickets die nicht stornierbar sind gekauft, sie jetzt hinfällig sind.

    haben wir irgendein Recht auf Entschädigung?

    danke für eure Hilfe!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1640253393717

    @rhenakus

    Dafür braucht´s wahrlich kein "Portal" ... :smirk:

    @Bettina2902

    Falls du betreffend die Zugtickets meinst - eher nicht.

    An- und Abreiseorganisation betrifft nicht die Sphäre des LFU, ausgenommen sie laden dich an einem anderen als dem vereinbarten Zielort aus.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Bienekind
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 3749
    geschrieben 1640263895701

    Rhenakus' Rückflug sollte heute in 4 Wochen gehen und wurde um einen Tag vorverlegt. 4 Wochen empfinde ich jetzt nicht als kurzfristig. Der eine Tag im Hotel muss sicher erstattet werden, aber warum sollte darüber hinaus ein Anspruch bestehen?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1640267616427

    Ach so ... der Rückflug! :flushed:

    Dann besteht kein Anspruch auf Entschädigung gem. VO(EG) 261/2004.

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  • rolbach
    Dabei seit: 1188777600000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1641643149898 , zuletzt editiert von rolbach

    sorry, jetzt habe ich endlich den richtigen Platz im Forum gefunden danke. geschrieben heute um 11:58 , zuletzt editiert von rolbach vor etwa einer Stunde

    Umweg von 5500Km. und spätere Ankunft von 11Std und 35 Min.....

    Hallo. wir haben im September2021 bei gotogate einen Flug von Genf nach Sao Paulo für März 2022 gebucht und bezahlt.- Status ok.

    18.25GVA-20.30 MAD 21.50MAD-GRU 04.45 (+1)

    Jetzt erhalten wir die Meldung dass die Fluggesellschaft uns auf eine Alternative umgebucht hat und zwar 18.25GVA-20.30 MAD

    und dann 0.25MAD -06.10LIMA nachher 9.25Lima GRU 16.10

    Also ein Umweg von 5500Km. und spätere Ankunft von 11Std und 35 Min

    .....und das Ganze, obwohl der ursprügliche Flug für ein paar Euros mehr noch immer buchbar ist.

    Ist Jemandem so etwas auch schon passiert ? Muss ich das Vorgehen akzeptieren. Ich brauche Eure Meinung.

    Danke vielmals

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