Hallo ich tippe mal auf LATAM Airlines und ja die dürfen das, wenn die Änderung mehr als 14 Tage vor Abreise erfolgt. Du kannst aber auch von der Buchung zurücktreten.
Flugzeitänderung vor der Reise
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geschrieben 1641648688757"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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geschrieben 1641650514120 , zuletzt editiert von vonschmeling
Ganz gleich welche Airline: Sie "dürfen" das nur unter bestimmten Voraussetzungen - eine davon ist die von HABERLING bereits angesprochene zeitliche Eingrenzung auf 14 Tage vor Antritt der Reise. Andernfalls besteht ein Anspruch auf Entschädigung gem. VO(EG)261-2004.
Ferner kann der Fluggast den Vertrag bei so gravierenden Änderungen kündigen mit Anspruch auf die Herausgabe des gesamten Preises.
Mein Tipp: Kündigung übermitteln und warten, ob sie dann evtl. nicht doch das ursprünglich geplante Routing wieder anbieten.
Falls nicht, könnt ihr ja den Flug mit den gewünschten Parametern erneut buchen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1648247953177 , zuletzt editiert von Cudalicious
Hallo Zusammen Ich wollte mal in die Runde fragen. Folgendes Problem:
3 Wochen vor Abflug erreicht uns die Meldung, dass unser Hinflug nicht stattfindet (Das weiß ich schon seit Monaten, da bereits seit Monaten der Flug nicht mehr angeboten wird aber bisher immer beteuert wurde: Findet statt). Anstatt dass man uns auf einen anderen Flug bei der gleichen Airline am gleichen Tag umbucht (Kapazitäten sind vorhanden, aber lt. Reiseveranstalter geht es nicht), will man uns nun auf exakt diesen Flug am Folgetag buchen.
Uns geht also ein kompletter Urlaubstag flöten. Die eine entfallene Übernachtung würde man uns erstatten. Aber nur in Höhe von 66% des Reisetagespreises (Pauschalreisepreis geteilt durch Übernachtungen).
Wie seht ihr das? Ich habe mal in der Kemptener Tabelle nachgeschaut, finde da aber nix zu Urteilen bzgl. Verschiebungen von kompletten Tagen, nur dass bei allem ab 4 Stunden 5% des Reisetagespreises pro Stunde anzusetzen ist. Rein von den Stunden gerechnet sind es 15h30min Differenz.
Ich bin allerdings der Meinung, dass uns bei diesem Mangel eine Erstattung eines kompletten Reisetages zusteht, da wir erst 1 Tag später anreisen, uns damit ein kompletter Urlaubstag flöten geht und der Anreise/Abreisetag ja sowieso nicht als "Reisetag" gilt egal wie lange er geht. Alternativ gibt es dutzende Verbindungen anderer Airlines (Etihad, Qatar, Emirates, Lufthansa bedienen die Strecke) am gleichen Tag. Diese sind laut Reiseveranstalter aber nicht in den "passenden Buchungsklassen" oder können warum auch immer nicht gebucht werden . Immerhin EIN gleichwertiger Flug bei einer anderen "arabischen" Airline wäre zwar möglich, würde uns aber über 500€ Aufpreis kosten - Das sehe ich nicht ein, zumal es keine Verbesserung wäre (z.B. Direktflug statt Flug mit Stopover in Abu Dhabi/Dubai). Eine kostenneutrale Umbuchung auf diesen Flug wurde abgelehnt.
Mehr könne man nicht für uns tun. Man stellt uns zudem ein sehr kurzes Ultimatum zum zustimmen. Angenommen ich würde das nicht tun, droht wohl eine Stornierung?
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geschrieben 1648257805484
Du hast das Angebot erhalten, einen neuen Vertrag mit bestimmten Parametern anzunehmen oder abzulehnen.
Wenn du nicht annimmst entspricht das einer Kündigung. Mehr ist dazu soweit für mich erkennbar nicht zu sagen.
Natürlich kannst du versuchen, deine Meinung ggf. gerichtlich bestätigen zu lassen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1648296643840
@cudalicious sagte:
[...] und der Anreise/Abreisetag ja sowieso nicht als "Reisetag" gilt egal wie lange er geht.
Ich dachte, Anreise-/Abreisetag zählen NICHT als Urlaubstage. Irrte ich oder hat sich etwas geändert?
[...] bei einer anderen "arabischen" Airline [...]
Was unterscheidet eine "arabische" Airline von einer arabischen Airline?
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geschrieben 1648305512400
An- und Abreisetage gelten nicht als "Erholungstage".
Allerdings wird hier die Reise ja um einen kompletten Tag gekürzt und nicht nur im einige Stunden. Dabei handelt es sich um eine Vertragsänderung.
Cudalicious argumentiert nachvollziehbar, dass damit 1 Tagessatz der Reise zu beanspruchen wäre anstatt nur 66%. Nun lautet das neue Vertragsangebot aber nun einmal wie es lautet, die Optionen sind Annahme oder Ablehnung.
Man kann dazu durchaus sachlich vortragen bei Veranstalter, sich wegen 34% zu streiten halte ich für sinnlos.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1648389197606 , zuletzt editiert von Cudalicious
Danke für das Feedback.. Mit "arabischen" Airline in "" meinte ich halt eine Wüstenairline - Qatar/Emirates/Etihad/etc. - Da die aber ja nicht alle in den VAE ansässig sind, wollte ich entsprechenden Klugmenschen vorgreifen Das war alles.
Ich habe den Sachverhalt jetzt noch mal sachlich und schriftlich an den RV weitergegeben und warte mal die Reaktion ab - Ich gehe davon aus, dass es dort sicher auch noch eine Instanz hinter dem First Level Support am Telefon gibt, der weitergreifende Entscheidungen treffen kann. Prinzipiell halte ich das auch sinnlos wegen 34% zu streiten. Da es hier aber um ne sehr teure Reise geht, sind 34% vom Tagessatz aber auch nicht gerade wenig Geld.
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geschrieben 1648393274412
Jedenfalls wäre es erstrebenswert zu erfahren, weshalb 1 Tag nur mit 0,66 Tag kompensiert werden soll ... ?
Wichtig ist die Unterscheidung von einer Verspätung zu einer vertraglichen Änderung. Daraus ergibt sich die recht schlüssige Argumentation, dass der neue Vertrag die Reise um einen ganzen Tag verkürzt und dieser nicht mit ca. 1/3 berechnet werden sollte.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1648405812960
Wenn ich endgültiges Feedback habe, werde ich noch mal Rückmeldung geben. Wahrscheinlich wird man die fehlenden 33% damit argumentieren wollen, dass ja ein großer Batzen im Reisepreis für den Flug ist, dieser sich ja unabhängig der Übernachtungen nicht ändert und man daher nur reine Übernachtungskosten erstattet. Das sehe ich so kommen.
Genial finde ich ja auch die Fristsetzung bis Dienstag Mittag. Bekommen haben wir die Info Freitag Nachmittag
Witzigerweise hatte ich über meinen Vermittler letzten Montag bereits anfragen lassen, auf welchen Flug man uns denn bitte schön buchen möchte, da der bisherige seit Monaten nicht mehr angeboten wird. Darauf kam die ganze Woche keine Antwort vom RV. Ich habe dann am Freitag früh noch mal mit meinem Vermittler telefoniert, der einen Reminder an den RV geschickt hat - Einige Stunden später kam dann die Mail mit "WICHTIG! DRINGEND! SOFORTIGE REAKTION NOTWENDIG!" direkt vom RV....
Hätte man das nicht wieder alles kurz vor knapp gemacht, wären die Optionen 1-2 Monate vor Abreise evtl. noch besser gewesen.
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geschrieben 1648408089148 , zuletzt editiert von vonschmeling
Damit geraten wir in den Bereich "was ist für Endverbraucher erkennbar?" und "welche Schlüsse daraus sind zutreffend?"
Beispielsweise ist allein die Tatsache, dass ein bestimmtes Operating auf einer bestimmten Ebene nicht mehr buchbar ist nicht zwingend ein Hinweis auf eine Streichung.
(Überaus komplexe Thematik, damit finden wir nie ein Ende!)
Ferner können die Leistungsnehmer nicht ohne glasklaren Hinweis einfach mal vorsorglich ihre Kunden rumschieben auf verschiedene Operatings - auch sie sind ja vertragliche Verpflichtungen eingegangen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.