Nein natürlich nicht. Für mich ist die Sache erledigt. Vielleicht antwortet die der Fragesteller ja nochmal.
Ansonsten schönen Samstag allen!
Nein natürlich nicht. Für mich ist die Sache erledigt. Vielleicht antwortet die der Fragesteller ja nochmal.
Ansonsten schönen Samstag allen!
Sorry, dass ich mich jetzt erst melde.
Hier nochmal die genauen Daten mit Uhrzeiten wann was passiert ist bzw. geplant war:
Hinflug geplant: 01.09. 20:45 Uhr
Hinflug neu: 02.09. 11:30 Uhr
Info von Reiseveranstalter FTI an unser Reisebüro:
18.08. 12:30 Uhr
mein RB hat mich 5 min später informiert, somit Info bei mir 18.08. 12:35 Uhr.
Laut @aqua_sports war die Info somit 1 Tag zu spät oder?
Ja, war sie. Allg. Grundlage zu Fristen: § 188 Absatz 1 BGB
Der 1.9 wird nicht mitgezählt. Die Rückwärtsfrist endet zurück gerechnet am 18.8. Allerdings "endigt"in Analogie zu §188 die in zeitlicher Richtung umgekehrt gedachte Frist nicht mit Ablauf des 18.8 sondern eben mit seinem Anfang! Ergebnis: Mitteilung hätte somit fristgerecht bis Mittwoch, 17.8. 23:59 erfolgen müssen!
Aber Airlines reden sich immer mal wieder gerne raus (und bleiben hier vermutlich hartnäckig) und leider nehmen das dann viele so auch hin und glauben es am Ende, auch weil es auf den ersten Blick logisch klingt mit den gerechneten 14x24 Std. als Fristsetzung.
Auch aufgrund der Tatsache, dass so ein Fall dazu eher selten eintritt, ist diese Regel der Rückwärtsfrist auch eher unbekannt. Ein Selbstläufer wird´s daher vermutlich nicht werden. Viel Glück!
Ok vielen Dank für die Info und sorry nochmal dass es durch mein Problem so hochgekocht ist.
Ich habe schon eine Mail an den RV geschickt, dass ich die Änderung akzeptiere um in Urlaub fahren zu können, aber die Verschiebung um einen Tag Folgen hat, die negativ für mich sind und ich dementsprechend eine Erstattung erwarte.
Je nachdem wie die Reaktion bis zum Urlaub ausfällt, bekommt es der Reiseleiter vor Ort auch nochmal zum Weitergeben und nach dem Urlaub geht es weiter.
wenn ich nicht weiterkomme, geht es zur Not über einen Anwalt. Für was hat man denn eine Rechtschutzversicherung?
Ja genau;-) Hast ja lange Zeit um den Sachverhalt hinterher zu klären! Erstmal aber schönen Urlaub:)
Ihr schreibt aneinander vorbei ...
Geklärt
?
Seitens des Veranstalters entsteht allenfalls ein Anspruch auf Reisepreisminderung - im gegenständlichen Fall etwa ein Betrag von 50€.
Ich gehe davon aus, dass von FTI - wenn überhaupt! - ein kleiner Reisegutschein angeboten wird.
Anders verhält sich das für den Fall einer Flugstreichung als Ursache für die Verlegung - in dem Fall könnte ein Fristverstoß mit Anspruch auf Entschädigung gem. VO(EG)261/04 in Betracht kommen.
Hierüber ist bislang allerdings nichts bekannt, auch nicht, wann das ursprünglich geplante LFU von der Streichung informiert hat.
Für die Geltendmachung gegenüber dem LFU stünde dir die behagliche Einredefrist von 3 Jahren zur Verfügung - beim Veranstalter solltest du (hast du ja!) umgehend reklamieren.
Tatsächlich vermute ich, dass diese deutlich vor dem 17.8. 23:59 geschah. In diesem Fall wäre die Beschwerde nicht nur kein "Selbstläufer" sondern ein Rohrkrepierer.
Nicht unbedingt, wie dieses Urteil des AG Nürnberg aus 2019 zeigt.
Steht das "n. rk." am Ende des Artikels für "nicht rechtskräftig"?
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!