• Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1668600386377

    Genau darum ging es mir auch, vs.Bei den modernen Produktionsformen der VA kommen auch unterschiedliche Herkünfte von Flügen und Hotels ins Spiel. Das kann passen, muss es aber nicht. In Deinem Fall, Respekt für die FTI-Lösung, fast schon eine Pauschal/Individualreise:smirk:

    Abklären-- erst dann Zusatzbuchung.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1668606233411

    Das war es - mit Luxustransferangebot! :wink:

    Ich hätte mir zwar das Doppelticket für den Rückflug sparen können, sowas nehme ich dann aber sportlich ...

    Donko17 hat ja gar nicht so genau spezifiziert, was ihrer Befürchtung nach "entfallen" könnte, wenn sie den Flieger nicht nehmen - also etwa auch die Reservierung im Hotel zum Beispiel. Solche Bedenken wollte ich ausräumen.

    Grundsätzlich - wenn preislich darstellbar! - ist die Buchung eines Ersatzfluges auf eigene Rechnung eine Option, die man nach entsprechender Absicherung ziehen kann.

    Unter Umständen einfacher, als um eine Alternative beim RV zu flehen oder gar komplett umzubuchen (da besteht ja dann wieder das Risiko einer Flugzeitänderung!).

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • ina.su
    Dabei seit: 1670502966437
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    geschrieben 1670508820821

    Hallo,

    ich habe eine Frage und hoffe, hier Auskunft zu erhalten.

    Ich habe vor knapp einem halben Jahr eine Pauschalreise (Fernreise) gebucht und Mitte November bereits die Reiseunterlagen mit den Fluginformationen - sprich Flugzeiten, Fluggesellschaft, Ticketnummern, usw. - erhalten. Beginn der Reise ist kommende Woche.

    11 Tage vor Abreise wurde ich per Mail vom Reisebüro über Flugzeitenänderungen informiert. Es ändern sich die Fluggesellschaft, der Flughafen des Anschlussfluges und die Flugzeiten, wodurch wir nun bei Hinreise 7 Stunden später am Zielflughafen landen, als in unseren bereits erhaltenen Reiseunterlagen bestätigt. Die aktualisierten Reiseunterlagen mit den neuen Flugzeiten sowie den neuen Ticketnummern habe ich kürzlich erhalten. Auch musste ich die neuen Flugzeiten über einen Link in der E-Mail des Reisebüros bestätigen.

    Auf Nachfrage beim Reisebüro, warum wir auf andere Flüge umgebucht wurden bzw. ob der ursprüngliche Flug anulliert wurde, kam nur die vermutlich standardisierte Auskunft, dass sich die Fluggesellschaften Änderungen vorbehalten und das Reisebüro darauf keinen Einfluss hat.

    Kann man davon ausgehen, dass es sich hier - nachdem sich auch die Flugnummern geändert haben - um eine Anullierung seitens der Fluggesellschaft handelt? Die ursprünglichen Flüge finde ich online auch nicht mehr. Ich habe auf der Homepage des Flughafens, von dem der Abflug des Anschlussfluges ursprünglich starten sollte, mit Flugnummer und Datum nachgesehen und festgestellt, dass der Flug nicht mehr aufscheint.

    Meine Frage ist nun, ob man in diesem Fall Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen kann?

    Hat hier jemand Erfahrung?

    Ich hoffe auf Antworten und bedanke mich bereits im Voraus :-)

    Liebe Grüße

  • IchImUrlaub
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    Beiträge: 25
    geschrieben 1670511664509

    Interessant wäre hier noch zu wissen, wann die Airline den Flug abgesagt hat und wann dies wem kommuniziert wurde. Denn wenn die Airline mehr als 14 Tage vor Abflug annulliert, stehen Dir keine Entschädigung nach Fluggastrechten zu. Wenn der Veranstalter sich dann erst um einen Ersatzfug kümmert und Dir dann die gesammelte Info weitergibt, dürfte die Airline raus sein. Ich vermute fast, dass dies der Fall war (aber ganz klar: Ich vermute es, wissen tue ich es nicht).

    Das einzige, was Du vermutlich rausholen kannst ist über den Veranstalter einen prozentualen Teil eines Tagesreisepreises der Reise weil die verspätete Ankunft einen Reisemangel darstellt.

  • ina.su
    Dabei seit: 1670502966437
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    geschrieben 1670513809110

    Hallo und vielen Dank für deine Antwort. Genau diese Frage stelle ich mir auch und bekomme aber bei Anfrage an das Reisebüro nur die Standard-Floskeln als Antwort :wink: Ich könnte es natürlich noch direkt beim Reiseveranstalter oder auch bei der Fluggesellschaft versuchen, allerdings erwarte ich mir hier entweder einen Verweis an das Reisebüro oder gar keine Antwort. Fakt ist, die Verständigung an mich erging 11 Tage vor Abflug. Hab kurz danach gleich versucht, mich mit dem Buchungscode bei der ursprünglich gebuchten Airline einzuloggen, um ein paar Details in Erfahrung zu bringen, aber dort kam dann nur die Meldung, dass es eine geplante Zeitänderung im Reiseplan gab . .

  • _aqua_sports_
    Dabei seit: 1499284502539
    Beiträge: 674
    Verwarnt
    geschrieben 1670523139393

    Die Airline ist für die rechtzeitige Mitteilung an den Fluggast verantwortlich.

    2 Urteile dazu:

    - AG Erding, 29.12.2021 – 119 C 1903/21, RRa 2022, 91

    - AG Düsseldorf, 22.09.2021 - 19 C 204/20

    oder konkret EU261 Artikel 5 (4) führt aus:

    Die Beweislast dafür, ob und wann der Fluggast über die Annullierung des Fluges unterrichtet wurde, trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen

  • ina.su
    Dabei seit: 1670502966437
    Beiträge: 5
    geschrieben 1670524435356

    Danke.

    Habe vorhin etwas recherchiert und bin auch auf genau diese Information gestoßen.

    Eine vielleicht "blöde" Frage, aber der zu Beginn angebotene bzw. gebuchte und bestätigte Flug muss ja existiert haben, wenn ich bereits eine Ticketnummer hatte, richtig? Der Veranstalter kann ja keine nicht existenten Flüge anbieten? Demnach muss es sich - meinem Verständnis nach - um eine Anullierung des Fluges handeln? Denn wäre dieser Flug beispielsweise überbucht (Nichtbeförderung) so würde dieser doch online noch angezeigt werden? (nicht über Buchungsportale, sondern bei den Abflügen der Airport-Websites)

    LG

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1670524438549 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @inasu sagte:

    Kann man davon ausgehen, dass es sich hier - nachdem sich auch die Flugnummern geändert haben - um eine Anullierung seitens der Fluggesellschaft handelt?

    Ja.

    Meine Frage ist nun, ob man in diesem Fall Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen kann?

    Ja.

    Hat hier jemand Erfahrung?

    Ja! :wink:

    Deine Forderung richtest du an das ursprünglich geplante LFU.

    Änderungsvorbehalte exkulpieren nur sehr eingeschränkt von Forderungen auf Entschädigung gem. VO(EG)261/2004. Die Textbausteinmails sind ein netter und bisweilen auch erfolgreicher Versuch zur Abwendung von Regressansprüchen.

    Du brauchst an sich nicht groß zu recherchieren vor einer Reklamation - das reicht dann auch noch bei einem ablehnenden Bescheid (weitere Optionen / Kosten der Verfolgung des Antrags).

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1670525256800 , zuletzt editiert von HABERLING

    Zitat @ina.su :

    Auch musste ich die neuen Flugzeiten über einen Link in der E-Mail des Reisebüros bestätigen“.

    Die Frage ist, hast du die neuen Flugzeiten bestätigt?

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • ina.su
    Dabei seit: 1670502966437
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    geschrieben 1670528260625

    Vielen Dank, vonschmeling!

    Hallo Haberling,

    ja, ich habe die Flugzeiten gegenüber dem Reisebüro bestätigt, da ich diese zur Kenntis genommen habe. Hätte aber auch - denke ich zumindest - keine andere Wahl gehabt? Es war ein Informationsmail des Reisebüros mit Bekanntgabe der geänderten Flugzeiten (wäre aber auch schlimm, wenn ein Reisebüro nicht über die Umbuchung und den daraus resultierenden geänderten Flugzeiten informiert!), aber keinerlei anderer Optionen (nur, wie bereits erwähnt, das gängige Bla Bla von wegen Fluggesellschaften behalten sich Änderungen vor, Reisebüro hat keinen Einfluss . .). Ein Rücktritt von der gebuchten Pauschalreise aufgrund der geänderten Flugzeiten wäre meines Erachtens nach auch nicht möglich gewesen (behaupte ich jetzt mal als Nicht-Jurist, nachdem ich mir die AGBs des Reiseveranstalters durchgelesen habe).

    Aber ändert die Bestätigung der neuen Flugzeiten etwas an der Tatsache, dass der ursprünglich gebuchte Flug anulliert wurde? Ich muss diese doch akzeptieren, wenn der eigentliche Flug nicht stattfindet? Ist die Fluglinie nicht verpflichtet, einen Ersatzflug anzubieten?

    Vielleicht kann mich diesbezüglich jemand aufklären?

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