• linza07
    Dabei seit: 1299369600000
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    geschrieben 1666789752375

    @vonschmeling sagte:

    Nochmal - deine Ableitungen sind irrtümlich selbst wenn sie dir logisch erscheinen. Führt hier aber zu weit.

    Auf das Recht zum Rücktritt habe ich dich bereits wiederholt hingewiesen.

    Danke für deine Antwort, dass ist nun auch noch meine Frage:

    Hoffe natürlich das es noch eine Lösung gibt (der andere Flug oder alternative wo man nicht 10 Stunden warten muss).

    Falls nicht würden wir aufgrund dessen Stornieren.

    Du hast ja geschrieben das wegen dieser änderung recht auf Rücktritt besteht, gibt es da irgend einen Paragraphen im Pauschl/Reiserecht den ich dem Veranstalter vorlegen kann bzw was ich tun sollte wenn dieser sich weigert bzw nur kostenpflichtige Stornierung anbietet?

    Vielen Dank

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1666792476605

    §§ 651 BGB, brauchst du aber nicht anzugeben. Wenn sie sich weigern musst dir so oder so fachliche Unterstützung suchen.

    Grundsätzlich reicht ein 3 Zeiler mit der Angabe der erheblichen Änderung und der Ablehnung dieser.

    Falls du Zahlungen zurückverlangst diese noch beziffern und BV angeben.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • linza07
    Dabei seit: 1299369600000
    Beiträge: 74
    geschrieben 1666794903872 , zuletzt editiert von Ahotep

    @vonschmeling

    Vielen dank für deine Hilfe

  • Donko17
    Dabei seit: 1629817717733
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    geschrieben 1668533259619

    Hallo liebes Forum ,

    bestimmt schon hinlänglich erörtert , aber ich stoße gerade auf Granit….

    Kurz:Pauschalreise gebucht , Reiseantritt 11.12.,

    heute Info dass andere Airline und rund 10 Stunden später (statt 03.40 h jetzt 13.30-obwohl es ebenso noch buchbar 2 Stunden eher als ursprünglich gäbe )

    Wir würden gerne kostenfrei stornieren , da wir diese Änderung schon als erheblich erachten, statt 9.00 morgens landen wir 19.00 Abends.

    Der (kostenfreie ) Storno wird uns verwehrt mit der Begründung An-und Abreisetag sind kein Urlaubstag usw.

    Wie ist denn in dem Fall das beste Vorgehen gegenüber dem Reisevermittler?

    Uu käme für uns auch eine Umbuchung(frühere Zeiten -besseres Hotel -Mehrkosten gehen auf uns ) in Frage. Auch da kein ran kommen. Wenn jemand da ggf. einen Paragrafen aus dem Ärmel zaubern könnte wär echt hilfreich .

    Danke für Hirnschmalz und Antworten

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1668536853040

    @Donko

    Maßgeblich sind folgende Kriterien:

    !. erheblich (erfüllt!)

    2. unzumutbar (nicht erfüllt, ausgenommen du reist in Begleitung eines Kleinkindes, mit dem du erst sehr spät am Abend im Hotel eintriffst).

    Folglich wird der Veranstalter argumentieren, die Änderung sei zumutbar, unzumutbart nur, wenn die Änderung umgekehrt vollzogen worden wäre.

    Meine Ansicht nach wäre es ratsam, einigermaßen verbindlich zu verhandeln anstatt zu verlangen.

    Bitte doch einfach um die Buchung auf den früheren Flug. Falls das mit Mehrkosten verbunden wäre musst du halt evaluieren, was es dir wert ist.

    Grundsätzlich ist zwar ein gewisser Rahmen für Änderungen gesteckt, zu betrachten ist jedoch immer der Einzelfall. Für deinen gilt erst einmal: kein Recht auf Rücktritt mit Anspruch auf Erstattung des vollen Reisepreises.

    Da hilft leider weder ein § (651h BGB) noch die einschlägigen BGH Urteile (Az. X ZR 24/13 + Az. X ZR 1/14)

    Was allerdings in Betracht käme ist eine Reisepreisminderung (in deinem Fall 30% eines Tagessatzes der Reise), die du innerhalb kurzer Zeit nach deiner Rückkehr beim Veranstalter geltend machen kannst.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Donko17
    Dabei seit: 1629817717733
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    geschrieben 1668538802368

    Danke für die schnelle Info

    Nee, wir sind noch am Verhandeln in Hoffnung auf Kulanz, nicht am Verlangen

    Was ich ergründen konnte , war dass die Flüge welche zumutbar wären nicht bei unserem Veranstalter (TUI) zu haben sind, ich schlussfolgere mal dass dann auch der Wille ein anderes Hotel inklusive Aufpreis(ich nenn es mal Änderungsvertrag)nicht möglich sein wird, geschweige denn das ursprüngliche Hotel mit den besseren Zeiten.

  • Donko17
    Dabei seit: 1629817717733
    Beiträge: 31
    geschrieben 1668580083062

    Eine Frage drängt sich mir noch auf , ich weiß nicht ob dieser Thread der richtige ist , wenn nicht bitte ich es zu entschuldigen und ggf. umzupflanzen

    Sollte sich kein Weg zu einer akzeptablen Lösung auftun , war die Überlegung den zeitlich günstigeren Flug aus eigener Tasche zu zahlen , da es ein sehr moderater Preis wäre und den ”Pauschalreise-Flug” nicht anzutreten.

    Die Rückflug-Zeit passt nach wie vor, ist auch mit einer anderen Airline.

    Davon ausgehend , man setzt den Veranstalter darüber in Kenntnis -verfallen durch die selbstständige Anreise die restlichen Leistungen ?

    Bin bei der Recherche im Netz nicht richtig fündig geworden.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1668587500415

    Das gehört schon zu dem Themenkreis hier.

    Tatsächlich habe ich das schon mehrmals gemacht (eigenmächtig andere Flüge auf meine Kosten gebucht) und es ist keine Leistung "verfallen" (auch nicht der Transfer, wie sich herausstellte ...) - sie waren ja bezahlt.

    Allerdings hatte ich das Reisebüro informiert und darum gebeten, no-show auf den betreffenden mir unpassenden Flugzeiten zu melden.

    Die Möglichkeit steht euch also durchaus offen, sofern es sich um nur einen leg handelt sollte das kein Problem sein.

    Aber sprich mit dem RB / der OTA, nicht dass du letzten Endes ohne Rückflug bleibst.

    Und auch wichtig: Den Transfer beim eigenmächtig gebuchten Flug musst du natürlich selbst organisieren, weißt du ja aber vermutlich eh ... :wink: ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1668590528636 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Vorsicht -----Dünnes Eis! So ganz locker würde ich das nicht unterschreiben.

    Ob der Rückflug verfällt, hängt vom gebuchten/eingebauten Tarif ab. Bei einem reinen Veranstalter - Tarif ( Chartereinkauf* ) wird er normalerweise nicht verfallen, wenn der Flug direkt von der Airline kommt, dann wird er rausfliegen.

    Das ist aber selbst für ein RB nicht immer zweifelsfrei erkennbar und muss daher immer individuell angefragt werden, in einer solchen Situation.

    *Auch Charter ist nicht gleich Charter, da gibt es mehrere Möglichkeiten

    Also, mein dringende Empfehlung: Vorher komplett klären , auch mit dem VA ---und sich das bestätigen lassen

    Der Transfer ist auf jeden Fall weg, einen Ersatz stellt die Incoming /der VA natürlich nicht bereit, also muss dieser bei den Kosten für die zusätzliche Buchung berücksichtigt werden.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1668594214368

    Ich möchte noch drauf hinweisen, dass zumindest in einem Fall eine dynamisch zusammengefügte Reise bei mir betroffen war. Zusätzliche Flüge hatte ich dann bei XQ gebucht, ursprünglich war eine andere Airline vorgesehen (welche weiß ich nicht mehr).

    Vorgehen hatte ich mit dem HC Reisebüro besprochen / geklärt.

    Besonderheit war hier:

    Mein Rückflug wurde vom Veranstalter genau auf den von mir zusätzlich gebuchten abgeändert. Am Abreisetag standen dann sowohl der FTI Transfer als auch mein privat gebuchter anner Reze ...

    Also vorher genau erkundigen, ist ja an sich selbstverständlich.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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