• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1731705242134

    @sonnenfan04 sagte:

    ...daher was wäre denn wenn ich einen Direktflug gebucht habe und der wird dann in einen Umsteigeflug umgeändert muss ich das dann auch so akzeptieren?

    Ja, denn ein Direktflug kann per definitionem auch eine bis mehrere Zwischenlandungen enthalten und ist eben kein Non-Stopp Flug.

    Ob sich aus den Änderungen irgendwelche anderen rechtlichen Ansprüche ergeben lässt sich aus den bislang beigetragenen Angaben nicht herleiten.

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  • Sonnenfan04
    Dabei seit: 1457654400000
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    geschrieben 1731787193838

    Sorry, verstanden

    Es ist einfacher ein Atom zu spalten, als ein menschliches Vorurteil ( Albert Einstein )
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1731788818386

    Ja, aber keinen Flugzeugwechsel, d.h. ihr müsst nicht aussteigen, sodann ist es nämlich kein Direktflug mehr. :wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1731792318713 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Das stimmt so leider nicht HABERLING. Es kann aus verschiedenen Gründen durchaus ein Ausstieg erforderlich werden, sogar der Wechsel in ein anderes Gerät - und trotzdem bleibt es ein Direktflug rein rechtlich.

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  • wukovits
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    geschrieben 1731857945341 , zuletzt editiert von wukovits

    @Sonnenfan04

    Wie Haberling geschrieben hat bedeutet ein Direktflug eine Zwischenlandung.

    Der springende Punkt ist ob die Passagiere die weiterfliegen sitzenbleiben dürfen.

    Wenn ich mit EVA Air nach Bangkok fliege müßen dort alle austeigen. Am Gate wartet dann schon eine Groundhostes mit einem Schild auf dem steht bei welchem Gate die Passagiere welche nach Taipee weiterfliegen ihr Boarding haben da der Flieger in der Zwischenzeit nicht nur gereinigt sondern auch umgesetzt wird.

    Solltet Ihr ein Mobilitätsproblem haben dann solltet Ihr den ensprechenden Service in Anspruch nehmen,

    Gruß

    Karl

  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
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    geschrieben 1731858069359

    @Haberling

    Muß ich das Urteil so verstehen das ich es hinnehmen muß wenn nur auf einem Flug etwas geändert wird?

    Gruß

    Karl

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1731860659561 , zuletzt editiert von HABERLING

    Hallo, nein Hin und Rückflug sind gesondert zu betrachten. Das ausschlaggebende ist was ursprünglich gebucht war, ein Direktflug kann mehrere Zwischenlandungen enthalten, bei dem das Fluggerät nicht gewechselt wird, das andere wäre ein Umsteigeflug, also raus aus den Flieger und wieder rein in einen Flieger. Das kann womöglich der selbe Flieger sein, aber mit einer anderen Flugnummer.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1731877477210 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Nochmal: Auch wenn man aussteigen muss aus diversen Gründen vernichtet das nicht die Eigenschaft "Direktflug".

    Hier auch nochmal das entsprechende Urteil, hinsichtlich der Ausgangsfrage ("gesundheitliche Belastung") nützt das leider gar nix.

    Es ging nicht um eine Kompensation, sondern um die Hinnahme der Zwischenlandung bei der Begrifflichkeit Direktflug.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
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    geschrieben 1731915215538

    @vonschmeling

    Ich habe mir das Urteil angesehen und auf Grund der Länge der Flugunterbrechung ist das Urteil verständlich.

    Ich glaube jedoch nicht das das Gericht bei einer kurzen Umsteigezeit wie in meinem Beispiel das gleiche entscheiden wird.

    Gruß

    Karl

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1731917224026

    In der aktuellen Frage ging es nicht um die Dauer der Unterbrechung, insofern ist das Urteil m.E. nicht sonderlich relevant.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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