• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1706129483201 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @wuppiandre

    Ja, jede Wurscht hat zwei Zipfel ... Risiken müssen halt eingepreist werden.

    Ob 50€ angemessen waren kann sich nur am Reisepreis messen.

    Es spielt auch keine Rolle (für dich als Pauschalbucher) ob der Flug gestrichen wurde oder ausverkauft war.

    Lies dich bei Interesse mal ein in die Produktionsformen, über die insbesondere Günter schon weidlich informiert hat in verschiedenen Threads.

    Soweit es dich betrifft wäre bei einem renommierten Vermittler eine Alternative mit Zuzahlung Option gewesen, wer weiß ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1706129947845

    @Malu55

    Leider hast du wohl einfach nur Pech gehabt und keine Ansprüche, da die Verschiebung unter 4h liegt.

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  • Malu55
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    Beiträge: 36
    geschrieben 1706130605210

    Danke, hab ich mir gedacht, aber Fragen kostet ja nichts…

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1706176413955

    Hier zumindest nicht ... :wink:

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  • magicfly7
    Dabei seit: 1219104000000
    Beiträge: 13
    geschrieben 1706283033689

    Hallo, acht Tage nach der verbindlichen Buchung hat TUI den Abflug von 15 Uhr auf 6 Uhr verschoben. Ich habe nun die Wahl, eine Nacht im Hotel zu verbringen oder die Nacht im Zug und Flughafen zu verbringen. TUI bietet 25,- Euro an. Mein Vorschlag, auf den Flug um 12.10 Uhr kostenlos umzubuchen lehnt TUI ab, nur gegen 150,- Aufpreis. Einfach unmöglich!

  • vonGallenstein
    Dabei seit: 1501106511309
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    geschrieben 1706283820331

    @magicfly7

    Ich nehme mal an, dass es sich bei Dir um einen Pauschalurlaub handelt, der mehr als zwei Wochen in der Zukunft beginnen soll. Unter diesen Voraussetzungen solltest Du Dir bewusst machen: Verbindlich ist an Deiner Buchung die Beförderung von A nach B und wieder zurück. Flugzeiten sind, wie Du bei Deiner Buchung akzeptiert hast, dagegen unverbindlich und können sich – in gewissen Rahmen – ändern. Ob in Deinem Fall eine Einrede noch Aussicht auf Erfolg haben könnte, lässt sich mit den kargen Infos nicht wirklich einschätzen. Die richtigen Fragen dazu werden Dir aber sicher noch Fachleute in diesem Forum stellen.

    Aus meiner Sicht sollte man aber immer abwägen, ob man sich mehr Urlaubs(vor)freude verschaffen und/oder bewahren kann, wenn man versucht, das Beste aus der Lage der Dinge zu machen, statt sich den Stress einer längeren Auseinandersetzung mit einem Reiseveranstalter zu geben. Falls Du daher in Erwägung ziehst, die Nacht vor dem Abflug in einem Hotel zu verbringen, solltest Du aber eine stornierbare Rate wählen, denn Flugzeiten sind (wie oben erwähnt) unverbindlich und könnten sich auch ohne Dein Zutun womöglich noch ein oder gar mehrere Male verschieben...

    Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.
  • HABERLING
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    geschrieben 1706294711238 , zuletzt editiert von HABERLING

    Ich würde sagen es handelt sich hier um einen Reisemangel, Stichwort: erhebliche Störung der Nachtruhe und berechtigt zum kostenlosen Rücktritt von der Reise.

    Abflug 06:00 Uhr, Check-in 04:00 Uhr, Anreise 03:00 Uhr ?

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1706298674409

    Richtig, das (Rücktritt) wäre Option No 3.

    Ob magicfly7 sich dessen nicht bewusst ist?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Olli1515
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    geschrieben 1710770578951 , zuletzt editiert von Olli1515

    Guten Tag zusammen,

    meine Partnerin und ich haben im August vom 08-20 eine Pauschalreise nach Sansibar über Check24 (schauisland) gebucht.

    Jetzt wurde uns mitgeteilt, dass es Flugänderungen gibt.

    Wir wären am 9. August um 5uhr morgens angekommen, der neue Flug landet erst um 17.30 Uhr.

    Bei der Abreise, wären wir um 14 Uhr geflogen, jetzt um 5 Uhr morgens. Sprich der Ankunftstag ist für uns nichtmehr zu nutzen. Es wurde von 1 Zwischenstopp auf zwei Zwischenstopps erhöht, dagegen kann ich laut meinen Recherchen nichts machen. Ist das alles noch im Rahmen oder haben wir Anspruch auf Schadensersatz oder auf Flüge mit für uns bessere Zeiten ? Somit verlieren wir fast einen ganzen Tag und können auch bei Abreise dass Frühstück nichtmehr mitnutzen ? Vielen Dank für eure Hilfe.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1710787140535

    Grundsätzlich:

    Die Änderung übersteigt deutlich den Rahmen, innerhalb dessen Flugzeiten als unverbindlich gelten.

    Nach gültiger Rechtsauffassung könntet ihr vom Reisevertrag zurücktreten mit Anspruch auf vollständige Erstattung des Reisepreises.

    Ferner sind solche Verschiebungen regelmäßig als Reisemangel zu betrachten, die Bemessungsgrundlage ist etwa 5% eines Tagessatzes der Reise ab der fünften Stunde der Verlegung und natürlich für jede weitere.

    Geltend zu machen jedoch erst im Nachgang der Reise, das sich durchaus weitere Änderungen ergeben können.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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