• onurbwb
    Dabei seit: 1262649600000
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    geschrieben 1711788901778

    Frage zu einer Flugbuchung direkt bei der Airline Austrian:

    Ich habe einen Hinflug am 6.3.2024 und Rückflug am 27.3.2024 in der BC gebucht. Hinflug war problemlos, der Rückflug war jedoch problematisch. Gebucht war am 27.3.2024 von MIA über FRA nach VIE. Ankunft wäre am 28.3.2024 um 7:45 in Frankfurt mit LH gewesen und Weiterflug mit Austrian um 9:20 (und Ankunft in Wien um 10:45) gewesen. Da das Bordpersonal von Austrian ja am 28.3. ganztägig und am 29.3. vormittags gestreikt haben wurde dieser Weiterflug von der Airline gestrichen. Ich hatte vorher schon ordnungsgemäß für beide Flüge eingecheckt gehabt, ohne Probleme. Später habe ich zufällig in der App gesehen dass eben der Flug von FRA nach VIE einfach gestrichen wurde. Ohne eine Verständigung weder per Mail noch SMS, obwohl auf der Austrian Homepage berichtet wurde dass alle betroffenen Passagiere benachrichtigt wurden. Da ich zu der Zeit gerade auf einer Kreuzfahrt war konnte ich selbst keinen direkten Anruf bei der Airline tätigen (wegen der enormen Kosten auf einem Schiff). Habe daher meinen Sohn über Whatsapp verständigt. Dieser hat bei der Hotline angerufen, und nach 5-stündiger Warteschleife die Information bekommen dass auch mein Flug von MIA nach FRA gestrichen wurde. Statt dessen wurde ein Flug von MIA nach MUC eingebucht. Von MUC nach VIE gabe es eben keinen Flug mehr (auch über LH waren natürlich alle Flüge schon ausgebucht). Ich solle mir selbst einen Flug, oder andere Transportmöglichkeit buchen, und soll diese Kosten dann bei der Airline einreichen. Ich habe dann über Internet einen Zug von München nach Wien gebucht, mit Ankunft in Wien um 19:32.

    Jetzt meine Frage:

    Was steht mir gegenüber der Airline zu.

    2 x 600,-- für die zu späte Ankunft in Wien ?

    Flugersatzkosten in der BC von FRA nach VIE, und wie werden diese berechnet ? Die gesamten Flugkosten waren über 6.700,--, und die Kosten des Fluges von FRA nach VIE ja nicht extra aufgelistet.

    Oder nur die Zugkosten von München nach Wien (ca. 267,--), über die Taxikosten vom Flughafen zum Hbf habe ich leider keine Rechnung.

    Wie reiche ich meine Forderungen bei der Airline ein ?

    Danke für eure Hilfe

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58804
    geschrieben 1711790967697

    Da du ja einen alternativen Flug erhalten hast kommt eine Ticketrückerstattung für den ersten leg nicht in Betracht. Also über die Website der AUA Kompensation gem. VO(EG)261/04 beantragen.

    Für den gestrichen leg (FRA-VIE) Ticket Rückerstattung (hier klicken) verlangen. Die Kosten für das Zugticket würde ich auch einreichen, könnte allerdings sein, dass die Erstattung verweigert wird wegen der Kompensationszahlung / ticket refund.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • onurbwb
    Dabei seit: 1262649600000
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    geschrieben 1711793668644

    Danke vs für deine Antwort. Da ich ja einen Flug von MIA nach VIE gebucht habe und in Wien dann erst um 19:32 statt um 10:45 war steht mir dann 600,-- pro Person (2 Personen) zu ?

    Eine Ticketrückerstattung von MIA nach MUC war auch nicht angedacht, sondern vielmehr nur eine von FRA nach VIE.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1711797297732

    Soweit von dir geschildert müsste die VO(EG) 261/04 zur Anwendung kommen.

    Streik ist ja stets ein Sonderthema, allerdings betraf es in deinem Fall ja das Airline Personal und entfalten sich dadurch keine Auswirkungen auf deinen Anspruch.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • melljayy
    Dabei seit: 1720068213773
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    geschrieben 1720069565124

    --Sehr geehrte Damen und Herren ich habe bei ab in den Urlaub einen Urlaub gebucht der Reiseveranstalter heißt öger Tours die Reise nach Tunesien habe ich Anfang April getätigt die Reiseunterlagen kamen ca 12Tage vorher per Mail es stand alles drauf nun zum Problem wie fuhren zum Flughafen weil unser Flug ging laut Reiseunterlagen um 16:45 wir waren ca 15 Uhr am Flughafen und suchten an den Bildschirmen wo wir hin müssen unser Flug stand nicht drauf somit gingen wir zu eine Service Schalter und die Mitarbeiterin sagte der ist schon um 13: 45 geflogen

    Ich sagte darauf hin zu meinem Freund warum wir keine Mail oder so beckommen haben darauf sagte er schaut nochmals nach und tatsächlich ich bekam eine Mail am 4 Juni einen Tag vor Abflug dass sich die Flugzeit geänderte haben somit standen wir am Flughafen und mussten wieder nach Hause fahren wir haben noch am gleichen Tag öger geschrieben als wir am Flughafen standen eine Antwort bekamen wir erst am 3 Juli wir Bedauern aber wir können ihnen keine Ansprüche auszahlen denn wie habe sie informiert über die Flugänderung aber ist das rechtens dass der Reiseveranstalter mich einen Tag vorher informiert ich finde das tu spät und ich habe auch die Fluglinie angeschrieben wegen einer Entschädigung die sagten wir müssen uns an den Veranstalter melden .Wir wissen einfach nicht weiter denn laut OGH ist es nicht rechtens dass der Veranstalter so spät die Flugzeiten ände

    rn

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1720073347732 , zuletzt editiert von Kourion

    Hallo melljayy.

    Nur zur Info: Dein Ansprechpartner im Rahmen einer Pauschalreise ist der Vermittler = Ab-in-den Urlaub, nicht der Veranstalter und schon gar nicht Fluggesellschaft.

    Zu der Sache an sich... Wenn du von der Änderung der Uhrzeit per Mail einen Tag vor Abflug vom Veranstalter benachrichtigt wurdest, so befürchte ich, dass du keinen Anspruch auf Entschädigung hast. Lasse mich aber gerne berichtigen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1720079542098 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Es ist so - es besteht keinerlei Anspruch auf Erstattung, weder gegenüber der Fluggesellschaft noch dem Veranstalter.

    In den AGB nachzulesen: Flugzeiten immer auch eigenmächtig "bestätigen" (= kontrollieren), ansonsten p.P. wenn man wegen einer Änderung den Flug versäumt. Das kann oft sehr kurzfristig geschehen, ist nichts Ungewöhnliches. Der Veranstalter muss lediglich darauf hinweisen unverzüglich nachdem er selbst die Information von der Airline erhalten hat.

    Dies ist in diesem Fall geschehen, weshalb Forderungen ins Leere gehen. Im Übrigen kann auch OHG (?) nichts anderes aussagen!?!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sonnenfan04
    Dabei seit: 1457654400000
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    geschrieben 1731693093591

    Wahrscheinlich wurde dies schon gefragt, aber hunderte von Seiten durchblättern…..daher was wäre denn wenn ich einen Direktflug gebucht habe und der wird dann in einen Umsteigeflug umgeändert muss ich das dann auch so akzeptieren?

    Das umsteigen ist gesundheitlich betrachtet echtes Problem für uns, besonders weil wir wenn in Istanbul umsteigen und beide Flughäfen sind die Hölle aufgrund der Menschenmassen auf engstenRaum.

    Danke für Antworten.

    LG

    Ingo

    Es ist einfacher ein Atom zu spalten, als ein menschliches Vorurteil ( Albert Einstein )
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1731699319976

    Hallo, bei einem Direktflug musst du nicht das Flugzeug wechseln und hast nur eine Flugnummer.

    Sollte der Hin- und der Rückflug betroffen sein so ist eine Minderung des Tagesreisepreises in Höhe von jeweils 10 Prozent für angemessen.

    (AG Rostock, Urteil v. 18.03.2011, Az.: 47 C 241/10)

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonGallenstein
    Dabei seit: 1501106511309
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    geschrieben 1731702692499 , zuletzt editiert von vonGallenstein

    @Sonnenfan04

    Mit dem Suchbegriff "direktflug" in diesem Thread wären nur noch 28 Seiten statt 513 Seiten mit zu lesenden Beiträgen gewesen. Aber natürlich ist das Silbertablett sehr viel bequemer. :smirk:

    Dass dadurch dem Faden hier weitere unnötige Beiträge (ja, wie für manchen sicher auch meiner) hinzugefügt werden (die neue Suchende dann ebenfalls zu durchblättern hätten): Wen stört das schon. Hauptsache Du hast mit minimalem Aufwand maximalen Ertrag erzielt. Gratuliere!

    Du kannst Dich glücklich schätzen, dass @HABERLING eine Antwort gegeben hat – wenn auch keine, die Deine Frage konkret beantwortet hat. Aber vielleicht wirst Du ja in den Suchergebnissen zum Begriff "direktflug" fündig? Mein Silbertablett ist jedenfalls gerade zur Politur und daher nicht verfügbar.

    Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.
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