Eine Entscheidung des BGH pro ZVBV wird m.E. zu zwei möglichen Konsequenzen führen.
Die Pauschalveranstalter geben in der Reisebeschreibung nur noch die entsprechenden Abflugtage an, die Abflugzeiten werden erst kurz zuvor dem Kunden übermittelt, oder "...der zufriedene zahlungskräftige Kunde..." wird für verbindliche Flugzeiten mit seiner Bereitschaft zu höheren Reisepreisen belohnt.
Der "Markt" wird natürlich eine gemeinsame Reaktion der Pauschalveranstalter ebenso "effektiv" regulieren wie etwa die Mineralölgesellschaften bei den Benzinpreisen...