Aus welchem der UrteilE (??) genau leitest du das denn ab?
Flugzeitänderung vor der Reise
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geschrieben 1345926355000Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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geschrieben 1346007012000
ich beziehe mich auf das Urteil LG Hannover,
da aus den Entscheidungsgründen
II. Ziffer 1 Buchstabe a)
"Gemäß § Abs, 2 Nr. 2 BGB-InfoV muss die Reisebestätigung neben anderen Angaben den Tag, die voraussichtliche Zeit und Ort der Abreise und Rückkehr enthalten"
Ok, das Ding ist nicht rechtskräftig, aber die gesetzliche Grundlage wird sich auch in der nächsten Instanz nicht ändern oder ?
Und es entspricht eben nicht dem Inhalt der Verordnung keine Angaben zu machen.
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geschrieben 1346008676000
Hierzu lies bitte mal dieses Urteil vom 4. Juli 2012.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1346010399000
Ok, Touche
aber nur zum Teil^^
Im Weiteren Text des Urteils wird festgestellt, daß keine Angabe im Extrem-Frühbucher-Fall zulässig sein kann (dann bleibt fraglich wann der VA die Angaben nachliefern muss aber dazu sagen Die Düsseldorfer nix), aber generell kann sich der VA nur bis zum Erscheinen der Flugpläne und seinen konkreten Einkäufen der Plätze auf Nicht-Wissen berufen.
Wenn Flugzeiten bekannt gewesen wären, hätte der VA sie angeben müssen (genau das konnte der Kläger ja nicht hinreichend belegen)
Wird also auf die meisten Buchungen nicht zutreffen ....
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geschrieben 1346011717000
Nicht ganz ... es wird zum Beispiel auch festgestellt, dass der Veranstalter nur im Rahmen der Angaben des Leistungsträgers Flug die Zeiten der Reise bekanntgeben kann. Dieser wiederum behält sich seinerseits aber vor, aus "flugbetrieblichen Gründen" auch kurzfristig Anpassungen vorzunehmen, für die wiederum der RV nicht haftbar zu machen ist. Ein Urteil zur Rechtmäßigkeit der entsprechenden Airline ABB ist meines Wissens noch nicht ergangen.
Das Urteil ordnet überdies keine verbindliche Nennung der Airline an - das wäre ein weiteres Hintertürchen.
Ich bleibe daher bei meiner Auffassung, dass diese Prozesse und die resultierenden Entscheidungen zumeist keine merkliche Verbesserung für den Verbraucher erwirken.
Hauptsächlich dienen sie der Kreativität in der Findung von Alternativen, denn mehr kosten darf der Spaß ja irgendwie auch nicht ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1346012709000
Also Deinem letzten Absatz stimme ich mal voll inhaltlich zu... Kreativität kennt kiene Grenzen^^
Aber ansonsten finde ich das D-dorfer Urteil nicht einschlägig und hoffe darauf, daß die Hannoveraner Schiene gefahren wird.
Ich selber buche jedenfalls auch bisher schon nur dann, wenn Flugzeiten angegeben werden und es laut Flugplan keine oder nur akzeptable Alternativen gibt. Ändert dann die Airline noch etwas, kann ich stornieren. Da ich nicht auf Ferien angewiesen bin, kann ich das wohl auch lockerer sehen.
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geschrieben 1346015029000
Kugelblitzin:
Ändert dann die Airline noch etwas, kann ich stornieren.
Leider nicht bei Pauschalreisen, dahingehend sind die AGB noch nicht ausreichend angegriffen worden.
Zur Schiene: Weder das eine noch das andere Urteil hat irgendwie besondere "Leuchtkraft", die die VBZ ihnen jedoch zuordnen möchte.
Eine Wirkung in die eine oder andere Richtung steht schon deshalb nicht zu erwarten, da alle 3 relevanten Urteile noch nicht rechtskräftig sind und von den Beklagten angegriffen werden.
Überdies kann eine Signalwirkung erst bei wesentlich mehr und auch höheristanzlichen Entscheidungen erwartet werden, sodass abgesehen von den engen Grenzen der Bewertungen ein Verbraucherjubel wahrlich nicht angemessen erscheint.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1346062913000
Habe auch eine Pauschalreise (Frühbucher) gebucht, mit den bereits bekannten Flugzeiten. War eine gewichtiger Grund, warum überhaupt gebucht!!
Habe sogar den Ausdruck hiervon vom Reisebüro.
Außerdem wurde der Taxitransfer Hin-Rückabholung zum Flughafen vom Reisebüro zu den 1. genannten Flugzeiten gebucht.
Flugzeiten auch noch immer im Flugplan von Condor:
DE 6402 -Hinflug-
Sa
15:10 - 19:25
DE 6403 -Rückflug-
Sa
20:25 - 22:55
Z.Zt. fliegt aber Condor lt. Flughafenanzeige Stuttgart, sowie wenn ich nun nur den Flug buchen wollte folgendes an:
14:40-18:55 DE6402 Sa -Hinflug-
10:25-12:55 DE6403 Sa Rückflug
Vom Reiseveranstalter wurde bis jetzt noch nichts mitgeteilt, da es erst am 29.09.12 losgeht.
Die Vorverlegung des Rückflugs um 10 Std. gefällt mir garnicht!!!!!
Hoffe, dass evtl. ab Sept. wieder wie "gebucht" geflogen wird.
Wenn nicht würde ich auch am liebsten stonieren. Was ja leider nicht geht ohne Kosten!!
Es geht hierbei nicht, das ich " zu wenig all in " usw. habe, dies hat leider andere Gründe, (kranken Mann) sonst wäre es doch noch tragbar.
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geschrieben 1346064606000
DE6403 geht erst Ende Oktober wieder um 20:45 AYT-STR.
Wenn du vorher zurückfliegst dürfte es bei 10:25 bleiben.
Sorry, ist hier o.t. ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1346065165000
oh, diese Info ist nicht so prickelnd!!
Zurück geht es am 13.10.
Dann muß ich sicherlich in den sauren Apfel beissen.
Darf daran garnicht denken, wird so für mich Stress, pur!