Modiho:
Ja vorallem in Form von chinesischen Restaurants
Nö, dies ist nicht mein Wunschziel!!
Modiho:
Ja vorallem in Form von chinesischen Restaurants
Nö, dies ist nicht mein Wunschziel!!
Hallo...
fliegen am 09.09. ab FMO nach Antalya...mit SKY!
Ursprünglich vrrsl. Abflugzeit war 20.20 Uhr....dann bekam ich eine email vor nem Monat, dass sich der Abflug auf 23.50 Uhr verschiebt!
Nun habe ich heute mal den Flugplan vom FMO angesehen und dort wurde aber von 20.20 Uhr (09.09.12) auf 00.35 Uhr (10.09.) geändert.
Kann ich davon ausgehen, dass wir dann quasi nun am 10. 09. statt am 09.09. abfliegen?? Der 09.09. ist ja immerhin als Anreisetag geplant und ebenso auch bezahlt...
LG
Yvonne
Das Ergebnis wäre (falls sich das wirklich durchsetzt) ganz simple - nämlich die komplette Streichung der Flugzeitangaben! Dann steht dort wirklich nur noch der Flugtag...
Dazu hat "Umse" bereits eine nachahmenswerte Alternative empfohlen, nämlich den Boykott derartiger Bedingungen. Urlaub in Deutschland machen und die Sache aus(sitzen)urlauben.
Mal schauen wievielte Reiseanbieter und Airlines dann über die Wupper gehen bis sie begreifen, dass noch nie jemand einen Krieg gegen Kunden gewonnen hat.
"als Anreisetag geplant und ebenso auch bezahlt..."
Formuliere es anders, denn du buchst ja Übernachtungen und keine Tage :
Wenn du eine Reise ab dem 9.9. buchst, muss der Flieger bis spätestens 23.59...Uhr abheben.
Fliegt ihr nun erst am 10.9. um 0.35 Uhr ab - ja, dann handelt es sich um eine Änderung des Abreisedatums = eine Übernachtung weniger.
Hallo,
gestern kamen mein Freund und ich aus dem Türkei Urlaub wieder. Gebucht haben wir bei Öger-Tours die Flüge gingen mit Hamburg Airways. Der Rückflug war um 19:40 geplant, einen Tag vor unserer Abreise haben wir dann aber erfahren, dass wir nun um 11:20 fliegen. Über 8 Stunden vorgezogen, somit war dieser Tag auch für die Katz! Unser Flug nach Hamburg wurde, wie die Kapitän im Flugzeug sagte auf Wunsch des Reiseleiters, mit einem Flug nach Düsseldorf zusammen gelegt. So sind wir erst nach Düsseldorf und dann mit ca. 40 verärgerten Leuten weiter nach Hamburg! Besteht in diesem Fall Schadensersatz?
Nein. Flugzeiten können umgelegt und damit auch vorgezogen werden.
Dies hast du vor der Buchung der Reise durch (im RB) Unterschrift oder - falls Online-Buchung - durch Anklicken der AGB akzeptiert.
Weiterhin gelten Anreise- und Abreisetag nicht als Urlaubstage. Du buchst Übernachtungen.
... Unser Flug nach Hamburg wurde, wie die Kapitän im Flugzeug sagte auf Wunsch des Reiseleiters, mit einem Flug nach Düsseldorf zusammen gelegt ...
Wusste gar nicht, dass Reiseleiter so eine Macht haben.
Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung besteht nicht.
Die Muster, die Hamburg Airways einsetzt haben 144-180 Sitzplätze.
Die wirtschaftliche Entscheidung, 40 Figuren nach HAM über DUS zu routen ist eigentlich selbsterklärend und solche Entscheidung trifft die Flottenleitung, nicht die Reiseleitung.
... oder der RV wenn die Maschine im Vollcharter fliegt...
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!