Hallo zusammen,
ich freue mich über dieses Urteil des OLG, nochmal nachzulesen hier.
auch in einem andern Thread mit gleicher Thematik habe ich mich über das Urteil des LG gefreut.
Der Grund ist für mich ganz einfach, wenn ich etwas kaufe, dann weiß ich gerne genau, was ich da kaufe und bei (Pauschal)Reisen gehören für mich die Flugzeiten unbedingt dazu.
Ich bin auch gerne bereit, für verbindliche Flugzeiten einen höheren Kaufpreis zu bezahlen, denn die Kosten, Umstände, entstehende Nebenkosten, usw. die durch veränderte Flugzeiten entstehen, sind ggf. noch viel höher.
Und ja, ich weiß, ich soll derzeit nicht nach den Flugzeiten buchen, habe es aber trotzdem getan. So werde ich z.B. in ein paar Monaten am Abflugtag erst morgens um 7Uhr vom Dienst kommen, der Flug geht voraussichtlich am frühen Nachmittag, alles kein Problem, wenn es sich nicht auf den frühen Morgen verschiebt (dann greift aber Plan B, denn ich glücklicherweise in der Tasche habe). Ein anderes Beispiel, vor einiger Zeit bin ich mal an einem Airport auf dem Rückflug wegen Flugzeitänderung mitten in der Nacht gestrandet, kein Zug mehr, Hotel oder Leihwagen standen in keinem Verhältnis zu ein paar Stunden Aufenthalt, so hätte ich die Reise nie gebucht.
Und ich denke, Günter hat auch Recht, einige Veranstalter haben es wohl übertrieben, Abflug um 23.59Uhr, Rückflug um 00.01Uhr, da werden aus 7 Tagen nur 5, wovon der 2. Tag wegen Müdigkeit keine Erholung ist und der letzte Tag im Zeichen der Abreise steht. So eine Reise mit solchen Flugzeiten bucht zukünftig doch kaum ein rational denkender Mensch, wenn alle Urteile im Sinne des Vebrauchers rechtskräftig werden.
Gruß Peter
PS: ich glaube auch nicht, dass (Pauschal)Reisen in Zukunft ohne Flugzeiten und nur noch mit Angabe des An-u.Abreisetages verkauft werden, die sprichwörtliche Katze im Sack kauft niemand.