Richtig, die Meinungen bezüglich des Sinns der Klage und die Spekulationen über die Folgen im Falle eines Obsiegens der Klägerpartei liegen weit auseinder.
Gerade das macht eine Diskussion fruchtbar, sofern sachlich argumentiert wird!
Ich habe versucht aufzuzeigen, wie wenig erreicht ist mit einem ggf. rechtskräftigen Verbot bestimmter Klauseln zur Verbindlichkeit in den AGB der Veranstalter.
Dieselben werden nämlich von den Airlines auch benutzt und diese sind vom Urteil nicht betroffen - schlicht und einfach weil sie noch nicht angegriffen wurden, sprich noch nicht dagegen geklagt wurde.
Es geht hier genau um die Leistung Flug, die nicht von den Beklagten / Veranstaltern erbracht wird, sondern von den Airlines - und zwar gem. ihrer rechtmäßigen AGB.
Daher auch meine eher geringen Hoffnungen bezüglich einschneidender Vorteile für den Verbraucher, sollte im Sinne des Klägers entschieden werden - womit ich übrigens rechne (reine Spekulation). Je nachdem in welchem Rahmen dann über die betreffenden Passi entschieden wird, können die Folgen höchst verschieden sein - ich wage darüber keine Vorhersage.
Ich habe auch keine Ambitionen, meine Äußerungen bezüglich unternehmerischer Pflichten und Rechte hier näher zu erklären. Das ist nur ein Nebenaspekt der Diskussion und war lediglich veranlasst durch die häufige Wiederholung des Vorwurfs, die Maßnahme Änderung diene der "unrechtmäßigen Bereicherung" der Veranstalter.
Natürlich werden mögliche Folgen von marktwirtschaftlichen Komponenten bestimmt; wenn keiner eine teure Reise mit verbindlicher Flugzeit kaufen möchte, müssen die Anbieter sich etwas einfallen lassen.
Hochfliegende Hoffungen lese ich beispielsweise in @kater.koss Bemerkung "Urteil macht mir Mut". Hochfliegend deshalb, weil leider vergeblich - denn es wird ein ganz gleich wie geartetes Urteil nicht rückwirkend angewandt (also auf seinen Fall).
Grundsätzlich verstehe ich den Ärger, befürworte die genaue Recherche welche Gegenmaßnahmen getroffen werden können - nur muss man das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Dahingehend auch mein Rat, einen Anwalt zu konsultieren und mit ihm geeignete Schritt zur Abhilfe zu klären.
Möchte man bezüglich seiner Reisezeiten und der operating airline einigermaßen auf der sicheren Seite sein, kann man im EPV den Flug buchen. Zumeist lässt sich dort auch feststellen, ob tatsächlich ein beispielsweise CONDOR Operating vorgesehen ist oder evtl ein Codeshare Partner mit der Durchführung beauftragt ist.
Bleiben allerdings immer noch die Unwägbarkeiten von Sparprogramm bis Nachfrageeinbruch, da zieht man dann ggf. auch bei einer direkten Buchung die A-Karte.
Hierin sehe ich z.B. einen Vorteil von Pauschalbuchungen:
Teilt dir die Fluggesellschaft lapidar mit, man habe den Flug gestrichen, biete am Folgetag und von einem anderen Flughafen jedoch einen an, kann man einschlagen oder stornieren. So oder so legt die Costa Spumante jedoch ohne den Passagier vs mit der schlauen individuellen Buchung ab, während der Pauschalveranstalter in Windeseile seine betroffenen Fluggäste auf andere Operatings umbuchen muss, damit er ihre Reise nicht vereitelt und zur Erstattung auch noch Schadenersatztforderungen an den Hals geladen bekommt.
Bei allem Ärger also über "Willkür der Veranstalter" - auch diese Medaille hat durchaus zwei Seiten.