hallo,
ich habe zwar gesucht, aber noch keinen passenden eintrag gefunden. sollte dennoch schon was entsprechendes geschrieben worden sein, bitte um verzeihung und info wo ich die angaben finde - danke!
nun meine frage: wir haben ende 2010 eine pauschalreise für ein hotel, das heuer anfang mai eröffnet hat, gebucht. aufgrund unserer frühzeitigen buchung sind wir in den genuß vom frühbucher-rabatt gekommen. desweiteren haben wir uns noch einiges erspart, weil lt. unserem reisebüro ab 01.01.11 in österreich noch irgendeine neue "flugsteuer" hinzugekommen wäre. in summe beträgt unsere ersparnis zwischen euro 300,00 und euro 400,00.
nun ist es aber so, dass lt. bewertungen das hotel überhaupt nicht dem versprochenem und gebuchtem entspricht und wir möchten unbedingt umbuchen. ich spreche hier von keinen kleinen mängeln - leider. lt. reisebüro ist eine umbuchung gegen euro 50,00 pro person möglich. diesen betrag würde der reiseveranstalter jedoch ev. in kulanz weglassen. abgesehen davon, dass ich nun eine sehr eingeschränkte auswahl von hotels habe, da die meisten von unseren alternativen bereits ausgebucht sind, habe ich einen anspruch, dass ich bei umbuchung (diese liegt ja nicht in meinem verschulden sondern der veranstalter hält definitiv nicht das was versprochen wurde) nun auch wieder den seinerzeitigen frühbucherrabatt bekomme und die höhere steuer (oder was auch immer das ist) ersetzt bekomme?
danke schon im voraus!
martina