• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1714757776605

    Selbst wenn der Grund in einer Überbuchung läge so wäre das nicht das Verschulden des Veranstalters sondern des Resorts.

    Unabhängig des Verschuldens muss der Veranstalter jetzt eine Alternative suchen und hat es vermutlich mit 2 in der Nähe gelegenen Häusern mit wenigstens ähnlicher Kategorie versucht, in welchen es noch Kapazitäten gab. (Mutmaßung!)

    Mir tut die Situation verflixt leid für die Betroffenen, und ich habe Verständnis für den etwas barschen Ton.

    Was mich am Vortragen wirklich stört ist der stetige Vorwurf eines Vorsatzes und der Unterstellung, man gebe sich nicht ausreichend Mühe um den Fall zu lösen.

    Das Unterforum behandelt das Recht von Reisenden und den Meinung dazu, einen Aufruf zum Vorschlag für Alternative an den Schwarm halte ich hier für gänzlich falsch platziert.

    Es ist ferner das übliche Prozedere, eine Alternative vorzuschlagen und bei Ablehnung die Kündigung anzubieten. Nachdem dir bereits die Nichtverfügbarkeit mitgeteilt wurde schwebt dein Vertrag ohnehin und ist es rechtlich nicht wirklich von Belang, wer schließlich die Tür zumacht.

    Last not least erlaube ich mir noch die Frage, ob du nach etlichen Aufenthalten im Resort dort nicht selbst "jemanden kennst", der an der mutmaßlichen Belegungsschraube drehen könnte, wenn du schon nicht daran glaubst, dass das Hotel noch nicht geöffnet ist?

    Hier jetzt bitte weiter mit den rechtlichen Aspekten der Causa und für Vorschläge von Ausweichquartieren einen anderen / neuen Channel benutzen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1714757919661

    Es ist ärgerlich, wenn das Hotel nicht rechtzeitig die Schliessung meldet. Das geschieht manchmal recht spontan. Dann entsteht so ein Rattenschwanz an Unannehmlichkeiten.

    Die Frage ist nun, wie flexibel ist man bei der Alternativen? Sind noch genügend Flüge vorhanden? Dann spielt der tagesaktuelle Preis auch eine Rolle usw ,usw. Ich gehe davon aus, das HCT Touristik nach Alternativen sucht und auch auf Antworten warten muss.

  • Mumpelwilli
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    geschrieben 1714758456280

    @kourion

    Es ist ja alles richtig. Aber die Aussattung ist leider nicht unwichtig und vor dem Flug bammelt es mir, obwohl bis auf den Platzmangel mir das Fliegen ansich egal ist.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1714758822874

    Ich habe eben versucht direkt über die Website für den fraglichen Zeitraum ein Zimmer zu buchen - die Seite ist nicht erreichbar?!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Mumpelwilli
    Dabei seit: 1464739200000
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    geschrieben 1714758970114

    @vonschmeling sagte:

    Selbst wenn der Grund in einer Überbuchung läge so wäre das nicht das Verschulden des Veranstalters sondern des Resorts.

    ...

    Hier jetzt bitte weiter mit den rechtlichen Aspekten der Causa und für Vorschläge von Ausweichquartieren einen anderen / neuen Channel benutzen.

    Danke!

    Ich bin auch dafür hier die rechtliche Seite zu betrachten.

    Den Vertrag über die Pauschalreise habe ich mit dem RV und nicht mit dem Hotel. Der RV kann jetzt nicht mehr erfüllen. Dass der RV nicht mehr erüllen kann, ist erst nach Vertagsschluss eingetreten.

    Siehst Du das auch so?

  • Mumpelwilli
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    geschrieben 1714759392849

    @vonschmeling sagte:

    ... - die Seite ist nicht erreichbar?!

    Aktuell sind keine Buchungen mehr möglich. Auch ans Telefon geht niemand und auch auf eine e-mail erfolgte bisher keine Reaktion. Im Internet konnte ich keine neuen Infomationen finden, außer bei Google, dass das Resort vorübergehen geschlossen sei.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1714759408151 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Exakt (edit: Das war meine Antwort auf die Frage, ob ich das auch so sehe.), und genau deshalb ist es jetzt auch Obliegenheit deines Vertragspartners, die fremd aufgestellte Kuh vom Eis zu schieben.

    Er kann allerdings nicht - wie unterschwellig unterstellt!? - mal eben über´s Mittelmeer eilen und dem säumigen Lieferanten die Leviten lesen, sondern muss sich ganz banal zu einer Lösung hangeln, die bei den (vollkommen zu Recht!) hochgesteckten Erwartungen sicherlich schwieriger zu finden ist als bei einem simplen DZ in vergleichbarer Lage.

    Ich hoffe, du hast bereits Vorschläge von deiner long list rausgehauen?

    Übrigens habe ich maximales Verständnis, einen Urlaub nicht unter der Prämisse "so mittel!" umbuchen zu wollen. Euer Anspruch auf das vertraglich Zugesagte besteht zweifellos, und du musst deine Entscheidungskriterien für exakt dieses Resort nicht rechtfertigen. Du darfst wählerisch sein, du allein trägst schließlich die Folgen.

    Edit 2:

    Demnach ist das Hotel im Moment tatsächlich geschlossen und nicht etwa überbucht folgere ich. Das ist aber nur ein Nebenaspekt. HCT ist zwar moralisch exkulpiert, rechtlich jedoch nicht und muss dennoch nach Lösungen suchen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Mumpelwilli
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    geschrieben 1714763140078

    @vonschmeling

    Interessant, dass Du noch eine Leistungspflicht des RV siehst. Ich sähe den RV aufgrund der Unmöglichkeit gem § 275 Abs. 1 BGB befreit. ("(1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.") Also die Kuh schon durchs Eis gebrochen ist. Nur ist diese Situation der Unmöglichkeit entstanden, da sich der RV nicht "eingedeckt" hat. An dieser Stelle könnte man sich streiten, ob Vorsatz vorliegt, weil der RV ganz bewußt das Risiko eingegangen ist, dass es ihm unmöglich werden kann, zu leisten, oder ob es bei der Durchführung an der verkehrsnotwendigen (nicht der verkehrsüblichen!!!) Sorgfalt mangelte. Wobei das unerheblich wäre, da §§ 280, 283 für den Anspruch auf Schadensersatz erfüllt wären.

    Was mich jetzt verärget hatte, ist, dass ich den Einduck gewonnen hatte, dass der RV mit der ersten E-Mail zur Unmöglichkeit seiner Vertagserfüllung versuchte mich zu einer Vertragsänderung mit deutliche niedrigwertigen Leistungen oder einer Vertragkündigung durch mich zu drängen, obwohl ja dem RV die Vertragerfüllung unmöglich geworden ist. Beiden Fälle wären für mich sehr nachteilig gewesen.

    "...

    Damit Sie trotzdem verreisen können, bieten wir Ihnen folgende Alternative zu den gleichen Konditionen (!!!) an:

    Option 1:

     

    Hotel: Cook's Club Hersonissos Crete

    Adresse: Eleutheriou Venizelou 122 St., Hersonissos, Crete, 70014, GRC

    Entfernung vom original Hotel: 8.9 KM

    Sterne: 4

    Zimmertyp: Doppelzimmer (2 Einzelbetten, Balkon oder Terasse mit Gartenblick)

    https://www.holidaycheck.de/hi/cook-s-club-hersonissos/12ab9508-a717-386e-8a2f-af9891308f0f 

    oder

     

    Option 2:

    Hotel: Albatros Spa & Resort Hotel

    Adresse: Deadalou 1, Hersonissos, Crete Island, 70014, GRC

    Entfernung vom original Hotel: 10.4 KM

    Sterne: 5

    Zimmertyp: Superior Doppelzimmer, 1 Schlafzimmer, Poolblick(1 Queen Bett or 2 Einzelbetten)

    https://www.holidaycheck.de/hi/hotel-albatros/c78642fe-7054-3c50-9638-7ff3295c63ed

     

    Bitte lassen Sie uns möglichst zeitnah, spätestens bis zum 07.08.2024 wissen, ob Sie mit der Alternative einverstanden sind oder ob Sie Ihre Reise kostenfrei stornieren möchten. Beachten Sie bitte, dass die Verfügbarkeiten nicht garantiert sind.

    Aufgrund der momentan noch sehr limitierten Verfügbarkeiten von Hotels, stehen nur begrenzt Alternativmöglichkeiten zur Verfügung. Prüfen Sie bitte, ob das angebotene Ersatzhotel Ihren Vorstellungen entspricht. Spätere Reklamationsansprüche können wir nur bedingt berücksichtigen. ..."

    Die Fristsetzung von zwei Monaten nach dem Ende der gebuchten Reise halte ich für einen Schreibfehler. Aber das Datum ist auch in der e-Mail fett geschieben. Fett-Kursiv sind meine Hervorhebungen.

    Ja,

    die Long-List ist raus an HC. Wobei ich nicht bei allen mehr wusste, warum sie es damals nicht auf die Short-List schafften. Bei einem Hotel von der Liste habe HC angefragt.

    Na ja, ist das Verkaufen von Pauschalreisen für ein geschlossenes Hotel nicht eigentlich eine Überbuchung von 100%. :smirk:

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1714763818356

    Lese bitte nochmals den erklärenden Beitrag von Günter. Man deckt sich nicht mit Hotelbetten ein (das war mal) Man greift jetzt in Echtzeit auf Bettenbanken zurück. Reisen werden heutzutage anders produziert. Und in diesem Fall hat das Hotel von jetzt auf gleich zu, warum auch immer. Man hat Dir kein geschlossenes Hotel verkauft:smirk:

  • Mumpelwilli
    Dabei seit: 1464739200000
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    geschrieben 1714767005215

    @ahotep sagte:

    Lese bitte nochmals den erklärenden Beitrag von Günter. Man deckt ...

    Wir sind hier bei der rechtlichen Erörterung. Wie tatsächlich nachher die Leistung eingekauft wird, ist unerheblich. HC hat die Leistung verkauft, ohne sicherzustellen, dass HC auch erfüllen kann. HC kann jetzt unmöglich erfüllen, weil HC sich erst lange nach Vertragsabschluß aus den Bettbanken bedienen wollte. So etwas ist nichts Ungewöhnliches. Das gibt es in vielen Branchen, dass auf der einen Seite Verträge mit späteren Zeitpunkt der Erfüllung abgeschlossen werden und man sich erst später mit kürzer Frist "eindecken" will. Ein Klassiker ist, eine Aktie mit einem Settlement von 5 Tagen im Ausland zu verkaufen und erst später in Deutschland mit einem Settlement von 2 Tagen zu kaufen. Nur wenn man es dann nicht schaft, den Vertrag zu erfüllen, weil z.B. in der Zwischenzeit ein Dividenden-Trenntermin (ex-Date) war, dann ist die Scheiche am Dampfen. Hier kann HC den Vertrag mit mir nicht erfüllen, weil die mir verkaufte Leistung in einem wesenlichen Teil (Villa mit Pool im Royal Heights Resort) nicht mehr HC angeboten wird.

    Damit ist die Leistung in einem westentlichen Teil HC unmöglich geworden (§275 Abs. 1 BGB). Nun ist es nicht so, dass HC die Leistung eingekauft hätte und das Resort wurde dann z.B. durch ein Erdbeben zerstört. HC hatte die Leistung gar nicht eingekauft. Damit ist es HC zuzurechnen, dass die Leistung HC unmöglich geworden ist. Das ist wieder herum die Voraussetzung für Schadensersatz (§§280,283).

    Was HC jetzt versucht, ist mich zu einer Vertragsänderung oder einer Stornierung zu bewegen. Einer Vertragsveränderung bin ich grundsätzlich aufgeschlossen, aber wenn ich für den selben Preis den ich für die Villa mit private pool und Meerblick bezahlt habe, ein Doppelzimmer in einer Bettenburg mit Poolblick bekommen soll, dann habe ich schon den Eindruck, dass mich HC möglicherweise ver(_._)en möchte.

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