@vonschmeling
Interessant, dass Du noch eine Leistungspflicht des RV siehst. Ich sähe den RV aufgrund der Unmöglichkeit gem § 275 Abs. 1 BGB befreit. ("(1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.") Also die Kuh schon durchs Eis gebrochen ist. Nur ist diese Situation der Unmöglichkeit entstanden, da sich der RV nicht "eingedeckt" hat. An dieser Stelle könnte man sich streiten, ob Vorsatz vorliegt, weil der RV ganz bewußt das Risiko eingegangen ist, dass es ihm unmöglich werden kann, zu leisten, oder ob es bei der Durchführung an der verkehrsnotwendigen (nicht der verkehrsüblichen!!!) Sorgfalt mangelte. Wobei das unerheblich wäre, da §§ 280, 283 für den Anspruch auf Schadensersatz erfüllt wären.
Was mich jetzt verärget hatte, ist, dass ich den Einduck gewonnen hatte, dass der RV mit der ersten E-Mail zur Unmöglichkeit seiner Vertagserfüllung versuchte mich zu einer Vertragsänderung mit deutliche niedrigwertigen Leistungen oder einer Vertragkündigung durch mich zu drängen, obwohl ja dem RV die Vertragerfüllung unmöglich geworden ist. Beiden Fälle wären für mich sehr nachteilig gewesen.
"...
Damit Sie trotzdem verreisen können, bieten wir Ihnen folgende Alternative zu den gleichen Konditionen (!!!) an:
Option 1:
Hotel: Cook's Club Hersonissos Crete
Adresse: Eleutheriou Venizelou 122 St., Hersonissos, Crete, 70014, GRC
Entfernung vom original Hotel: 8.9 KM
Sterne: 4
Zimmertyp: Doppelzimmer (2 Einzelbetten, Balkon oder Terasse mit Gartenblick)
https://www.holidaycheck.de/hi/cook-s-club-hersonissos/12ab9508-a717-386e-8a2f-af9891308f0f
oder
Option 2:
Hotel: Albatros Spa & Resort Hotel
Adresse: Deadalou 1, Hersonissos, Crete Island, 70014, GRC
Entfernung vom original Hotel: 10.4 KM
Sterne: 5
Zimmertyp: Superior Doppelzimmer, 1 Schlafzimmer, Poolblick(1 Queen Bett or 2 Einzelbetten)
https://www.holidaycheck.de/hi/hotel-albatros/c78642fe-7054-3c50-9638-7ff3295c63ed
Bitte lassen Sie uns möglichst zeitnah, spätestens bis zum 07.08.2024 wissen, ob Sie mit der Alternative einverstanden sind oder ob Sie Ihre Reise kostenfrei stornieren möchten. Beachten Sie bitte, dass die Verfügbarkeiten nicht garantiert sind.
Aufgrund der momentan noch sehr limitierten Verfügbarkeiten von Hotels, stehen nur begrenzt Alternativmöglichkeiten zur Verfügung. Prüfen Sie bitte, ob das angebotene Ersatzhotel Ihren Vorstellungen entspricht. Spätere Reklamationsansprüche können wir nur bedingt berücksichtigen. ..."
Die Fristsetzung von zwei Monaten nach dem Ende der gebuchten Reise halte ich für einen Schreibfehler. Aber das Datum ist auch in der e-Mail fett geschieben. Fett-Kursiv sind meine Hervorhebungen.
Ja,
die Long-List ist raus an HC. Wobei ich nicht bei allen mehr wusste, warum sie es damals nicht auf die Short-List schafften. Bei einem Hotel von der Liste habe HC angefragt.
Na ja, ist das Verkaufen von Pauschalreisen für ein geschlossenes Hotel nicht eigentlich eine Überbuchung von 100%.