@HABERLING
Ich muss dir widersprechen - so einfach ist das nun auch wieder nicht.
Der Kunde Mumpelwilli hat einen Reisevertrag mit spezifischen Merkmalen abgeschlossen und bereits dafür bezahlt.
Es ist daher vollkommen inakzeptabel auf der Grundlage des tagesaktuellen Preises eine Alternative als "gleichwertig" anzubieten, stattdessen ist die Qualität das Vergleichskriterium zur Erfüllung des Vertrages.
Sollte ein wirklich adäquates Hotel deutlich teurer sein ist es Obliegenheit des Veranstalters sich die Mehrkosten anderweitig zu beschaffen / seine Ansprüche gegenüber dem säumigen Lieferanten geltend zu machen.
Mit einem minderwertigen Angebot riskiert er den Vorwurf der Vereitelung und wäre damit unter gewissen Voraussetzungen auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen.
Kurz und schlecht: Der aktuelle Preis darf beim alternativen Angebot überhaupt keine Rolle spielen.
Das ist auch vollkommen logisch, denn der Zeitpunkt der Buchung liegt in der Vergangenheit und die Ist Situation kann dem Kunden demnach komplett wumpe sein.