Geheimsprache in Reisebestätigung?? Fehlende Transparenz führt zu Reisechaos

  • Neptun44
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    geschrieben 1409410986000

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich hoffe, dass mir jdm. einen Rat oder eine Erfahrung in einer ähnlichen Angelegenheit mitteilen kann.

    Im Februar habe ich über ein Internetportal eine Reise für 2 Erw. und ein Kind 13 Jahre gebucht.

    Ich habe dann vom Internetreisebüro der in diesem Fall als Vermittler tätig war eine Reisebestätigung erhalten, welche uns namentlich aufführte, sowie den daraus resultierenden Gesamtpreis mitteilte.

    Auch der Reiseverantstalter sendete mir eine Bestätigung.

    Als wir dann im August unseren Sommerurlauib antraten und  am Flughafen einchecken wollten, wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass wir anstelle des 13 jährigen Kindes, ein Baby gebucht hätten.

    Daraus resultierte, dass wir keinen Sitzplatzanspruch hatten und die Maschine voll belegt war.

    Nun gelang es uns aber 2 Flüge nachzubuchen. 1 Erwachsener ist mit dem gebuchten Flugticket geflogen, das andere Elternteil mit dem Kind dann 5 Stunden später.

    Gleiche Probleme ergaben sich dadurch auch beim Transfer, sowie im Hotel und zuletzt auch für den Rückflug.

    Neben dem enormen Stressfaktor, kam natürlich auch ein finanzieller Schaden hinzu.

    So, nun aber zu dem eigentlichen Problem: Die Reiseveranstalter weisen jegliche Schuld von sich, sie sind der Ansicht, dass bei der Buchung das Alter von 1 Jahr eingegeben wurde.

    Das ist aus meiner Sicht nicht richtig, da bei der Suche und anschließenden Buchung der Reise, das Alter des Kindes nicht mehr verändert werden kann. Der Reisepreis war auch auf 2 Erw.+ ein 13 jähriges Kind ausgelegt.

    Ich hatte aus meiner Sicht auch nie wirklich die Möglichkeit, wenn es denn mein Fehler gewesen wäre, diesen zu korrigieren:

    Alle Reisebestätigungen wiesen kein Alter oder Geburtsdatum aus. Bei der Reisebestätigung des Internetportals wurde das "Baby" mit "Frau" angeschrieben, also für mich kein Grund einen Irrtum vorauszusehen.

    Der Reiseveranstalter hat vor den Namen des Kindes nur ein "INF" gesetzt.

    Hier bin ich mittlerweile so informiert, dass dies tatsächlich ein Hinweis auf Baby ist.

    Dies war mir aber nicht so klar und alle Personen, die ich dahingehend gefragt habe, bestätigten mir, dass sie auch hier nicht unbedingt das Baby vermutet hätten, sonder ein Kind.

    Nun ist meine Frage, ob jdm. schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht hat, bzw. ob man als Verbraucher diesen Begriff INF so detailliert kennen muss.

    Aus meiner Sicht fehlte es sowohl beim Internetanbieter und Reiseveranstalter an Transparenz um einen möglichen Fehler rückgängig zu machen.

    Nirgendwo ist  und war ein Geburtsdatum erfasst worden, selbst beim Kundenlogin des Reiseveranstalters nicht.

    Es gibt keine Möglichkeit zu Beweisen, dass ich das Alter mit  13 Jahren eingegeben habe. Vielleicht schützt meine Erfahrung ja auch andere Familien.

    Vielen Dank für einen Ratschlag in dieser Sache.

  • Sonnenkind5578
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    geschrieben 1409411685000

    Wirklich kein Geburtsdatum? Nirgends?? Hatte ich noch nie....bin ich auch gespannt wie das weiter geht.... .

    Is dann ja wirklich ein Ding, so kann Dir ein Fehler ja gar nicht aufgefallen sein.....

  • Neptun44
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    geschrieben 1409412287000

    Nein, nirgends!

    Ich habe mir die Bestätigungen vom Vorjahr rausgesucht, hier war unser Alter angegeben.

    Hätte ich da gesehen, dass unser "Baby" erst 1 Jahr alt ist, hätte ich eingreifen können.

  • Alfred_Tetzlaff
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    geschrieben 1409414727000

    Wenn du kein Geburtstdatum angeben musstest, dann liegt die Vermutung wirklich nahe, dass du dich bei der Buchung tatsächlich vertan hast.

    Das einzige Mal, wo ich kein Geburtstsdatum eintragen musste, war bei einer Buchung mit einem 1 1/2jährigen Kleinkind, ansonsten immer.

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • sealord
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    geschrieben 1409416881000

    ja, bei einer Internetbuchung muß man wirklich höllisch aufpassen, daß die Daten vor Buchung auch richtig eingegeben sind.

    Ist mir auch schon passiert, daß der Curser bzw. das pull-down-Menü wieder zurücksprang auf ein nicht gewolltes Datum, Alter o.ä.

    Bin wirklicch mal gespnnt, wie das bei Dir ausgeht. Nicht nur der Streß, sondern auch noch der materielle Schaden ist doch ganz immens.

    Hoffe für Dich das Beste.

    Sealord
  • vonschmeling
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    geschrieben 1409419520000

    Es ist zwar keine Geheimsprache, aber in der Fliegerei bezeichnet Infant tatsächlich ein Baby - bzw. ein Kind unter 2 Jahren.

    Einen nicht erfolgten Eingabefehler bei der Buchung halte ich für sehr unwahrscheinlich (sorry ...), ein Beweis dafür wäre ggf. ein Screenshot der Eingabemaske, der sehr vermutlich nicht vorliegt?

    Ganz sicher hat der Vermittler / Veranstalter die Buchung nicht eigenmächtig abgeändert, die Hoffnung auf Erfolg einer solchen Einrede erscheint mir daher aussichtslos.

    Letztlich obliegt es dem Buchenden, die Bestätigung in allen Teilen unverzüglich zu prüfen, dazu gehört ggf. auch die Nachfrage, was sich hinter dem Kürzel INF verbirgt.

    Man kann sich nicht auf Nichtwissen berufen und eine "Schuld" bei den Vertragspartnern suchen.

    Völlig zurecht weisen diese daher eine solche von sich und werden vermutlich auch nicht bereit sein zu einer Kulanz.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Neptun44
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    geschrieben 1409420922000

    Hallo zusammen,

    ersteinmal vielen Dank für die Rückmeldungen.

    Als ich die Reise gesucht und anschließend gebucht habe, ist es  so, dass in der Suchmaske das Alter des Kindes angegeben werden muss. Dies habe ich korrekt gemacht, denn hieraus ermittelte sich ja auch der Reisepreis!

    Da ich zumindest bevor ich fix buche mehrmals diese Suchfunktion bediene, kann ich über den Preis ausschließen, dass ich mich beim Alter vertan habe.

    Im 2. Schritt ist es dann so, dass man das Alter der Reisenden angeben muss, wobei das in der vorangegangenen Maske bereits festgelegte Alter des Kindes nicht zu ändern ist.

    Mir ist klar, dass Nichtwissen nicht unbedingt vor Schaden schützt, aber dennoch muss meiner Ansicht nach der Reisevermittler oder auch der Veranstalter dem Verbraucher wirklich die Möglichkeit geben, dies nachzuvollziehen, nach einigen Recherchen gibt es hier wohl auch schon Urteile dazu, das der Internetanbieter es dem User so schwer wie möglich machen muss, dass dieser einen Fehler begeht, dies ist wohl eine sog. Fürsorgepflicht dem Kunden gegenüber.

    Interessant ist jedenfalls, dass nachdem ich eine schriftliche Beschwerde beim Internetanbieter eingereicht habe, dieser mir eine Datei zugesendet hat, wo dann plötzlich das Alter vermerkt war. Auf meine Frage wo diese denn nun herkomme, habe ich keine Antwort erhalten, jedoch dann nur den Hinweis, dass ich bei der Bezeichnung "INF" hätte reagieren können.

  • demi
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    geschrieben 1409428013000

    Hallo zusammen,

    Neptun44 schreibt in seinem Eingangspost folgendes:

    Der Reisepreis war auch auf 2 Erw.+ ein 13 jähriges Kind ausgelegt.

    Ergo gab, und gibt es wahrscheinlich immer noch, bei diesem Reiseveranstalter verschiedene Preiskonstellationen Kindesalter betreffend. Wenn dem so ist, dass es verschiedene Preise gibt und Neptun44 für ein 13jähriges Kind bezahlt hat würde ich persönlich nicht locker lassen und auch mal die Hilfe einer Rechtsberatung in Anspruch nehmen

    Grüße

    demi

    Gegenseitiges Schulterklopfen erhöht die Gefahr von bleibenden Haltungsschäden.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1409432510000

    Die Richtigkeit der Altersangabe über den Reisepreis nachträglich zu ermitteln erscheint mir außerordentlich ambitioniert in Anbetracht eng getakteter Angebotsanpassungen.

    Wie kommt Neptun44 auf die Feststellung, der Preis sei auf ein Kind mit 13 "ausgelegt" gewesen?

    Womit hat sie/er denn verglichen, wenn sie/er womöglich von Beginn anstatt der 13 nur eine 1 eingegeben hat?

    Ohne alle relevanten Angaben (hier: Alter der mitreisenden Kinder) wird kein Reisepreis ermittelt, ergo kann dass meiner unmaßgeblichen Ansicht nach nur sehr schwer als "Beweis" durchgebracht werden.

    Ebenfall ambitioniert erscheint mir die Berufung auf Urteile bezüglich der Bedienungsfreundlichkeit von Buchungswebsites, insbesondere weil die konkrete noch nicht einmal benannt wird. Das ist imho ein Holzweg.

    Die fraglichen Urteile betreffen übrigens weit überwiegend die Sphäre der zusätzlichen ("versteckter") Kosten, also beispielsweise einer Voreinstellung inklusive gewisser Versicherungsabschlüsse.

    Die Altersangabe mitreisender Kinder zum Zeitpunkt der Reise hingegen ist obligatorisch, um den Vorwurf der "mangelnden Übersichtlichkeit" dieses Schrittes zu erhärten müsste deutlich konkretisiert werden.

    Falls Neptun44 nicht lockerlassen will, sollte sie/er dies jedoch zumindest mit belastbaren Argumenten verfolgen und nicht mit mühelos angreifbaren ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • demi
    Dabei seit: 1130889600000
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    geschrieben 1409435540000

    Wie kommt Neptun44 auf die Feststellung, der Preis sei auf ein Kind mit 13 "ausgelegt" gewesen?

    Womit hat sie/er denn verglichen, wenn sie/er womöglich von Beginn anstatt der 13 nur eine 1 eingegeben hat?

    eben… ;) und dies kann uns nur Neptun beantworten.

    und deshalb jetzt meine Frage an @Neptun44

    Woher weißt du dass du den Reisepreis für 2 Erw.+ein 13jähriges Kind bezahlt hast?

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