• Kokosnuss66
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    geschrieben 1370462422000

    Guten Abend allerseits!

    Ich wollte am 09.06. mit Sky Airlines von Bremen nach Antalya fliegen. Der RV hat mir angeboten, dass ich ab Hamburg um 05.55 Uhr am gleichen Tag in den Urlaub gehen kann. Soweit so gut, ich hätte ja nichts dagegen, auf Hamburg auszuweichen. Nur: Wie komme ich da ohne eigenes Auto hin? Es gibt nachts keinen Zugverkehr zwischen Bremen und Hamburg.

    Muss der RV mir die Anfahrtkosten erstatten bzw. eine Vorübernachtung in Hamburg bezahlen, damit ich eine einigermaßen "normale" Anreise erhalte?

    Hat hier jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht?

  • shippysly
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    geschrieben 1370463064000

    Hallo Kokosnuss66,

    herzlich willkommen im Forum.

    Geballte Informationen zum Thema Flughafenänderung findest du an dieser Stelle

    guckst du Flughafen

    Dort kannst du dann auch weitere Fragen thematisieren.

    -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-
  • Kourion
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    geschrieben 1370463091000

    @Kokosnuss

    Nein. Das muss er nicht. Du kannst aber diesbezüglich anfragen.

    Alternative - falls der RV dazu nicht bereit ist und dir die Sache zu mühsam ist:

    Du kannst in einem solchen Fall (anderer Abflughafen) die Reise kostenfrei stornieren.

    _____________________________________________________

    @shippysly

    Ist schon richtig.

    Aber da's hier um GTI / Sky Airlines geht - ist das schon OK:

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • shippysly
    Dabei seit: 1304812800000
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    geschrieben 1370463522000

    sollte auch keine Kritik sein, aber dort findet man vielleicht den ein oder anderen brauchbaren Hinweis... ;)

    -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-
  • Kokosnuss66
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    geschrieben 1370464108000

    @Kourion/shippysly: Vielen Dank für eure Antworten.

    @Kourion: Hast du zufällig irgendeine Gesetzesquelle o.ä. parat, die deine Antwort untermauert? Ich finde es nicht akzeptabel, dass ich kostenfrei stornieren könnte, weil ich berufsbedingt nur im Juni Urlaub nehmen kann. Und 4 Tage vor dem Wochenende bekomme ich auch keine gescheiten Alternativen mehr.

    @shippysly: Mir geht es nicht darum, auf einen anderen Flughafen umgebucht worden zu sein, sondern allein darum, dass ich keine halbwegs bequeme Möglichkeit habe, den Flug anzutreten.

  • shippysly
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    geschrieben 1370464903000

    @Kokosnuss66 pack doch nicht direkt die Keule Gesetzestexte aus...

    Guter und günstiger Tipp:

    Versuche es mit Reden (freundlich) mit den RV und lote die Möglichkeiten aus, die der RV dir bietet... Leihwagen, Reduzierung der Kosten, Hotelübernachtung...

    Das ist in den meisten Fällen wesentlich effektiver als direkt "zu drohen" ;)

    -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1370464947000

    @Kokosnuss

    Wie in einem solchen Fall (Leistungsänderungen,... die "vom Veranstalter nicht wider Treu und Redlichkeit herbeigeführt wurden" ) verfahren wird, kannst du in den AGB der diversen Veranstalter nachlesen, z. B. in den hier willkürlich gewählten AGB von SIL  / Punkt 5 "Leistungsänderungen".   (Quelle: traveltainment.de)

    Diese AGB hast du vor der Onlline-Buchung durch Anklicken akzeptiert, bei Buchung in einem RB vor Ort durch deine Unterschrift.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Kokosnuss66
    Dabei seit: 1275523200000
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    geschrieben 1370465943000

    @shippysly: Natürlich habe ich freundlich beim Reiseveranstalter angefragt. Übernachtung wurde abgelehnt. Lediglich kostenfreies Storno wurde angeboten. Friss oder stirb!

    @Kourion: Die AGB sind immer schwammig formuliert, wenn man sie für einen konkreten Fall benötigt.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1370466377000

    @Kokosnuss66

    Die Kosten der An- und Abfahrt zum geänderten Flughafen werden zumeist im Rahmen der Kulanz erstattet / alternativ angeboten (Rail&Fly Ticket) sofern du der Änderung zustimmst. Allerdings nicht die Kosten einer Übernachtung - es sei denn, es gelingt dir diese zu verhandeln.

    Einen rechtsverbindlichen Anspruch gibt es auch nicht für die Übernahme der Anreisekosten - das ist ein Verhandlungspielraum im Rahmen beiderseitiger Interessen (in dieser speziellen Situtation "Zahlungsunfähigkeit" wohl gemerkt!).

    Edit:

    Deine Rechte kannst du im §651 BGB nachlesen - sofern dir das etwas nützt ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1370467273000

    @Kokosnuss

    Was ist daran "schwammig" ?

    Die diversen Veranstalter bemühen sich, für 'zig in z. B. der Türkei festsitzende Urlauber Rückflüge zu organisieren.

    Sie bemühen sich weiterhin, für 'zig auf Sky Airlines gebuchte Urlauber Ersatzflüge in die jeweilige Urlaubsdestination zu finden.

    Alltours stoppt Neubuchungen von Türkei-Reisen aufgrund fehlender Flugkapaziäten - siehe Posting von @curiosus auf Seite 9 um 14.52 Uhr / hier noch einmal die  Verlinkung zum Handelsblatt .

    'ZIg Urlauber werden ihren bereits gebuchten Urlaub nicht antreten können...

    ... und hier wird über eine - durch diese Situation entstandene - Flugzeitänderung gejammert / geschimpft und wegen einer Flughafenänderung nach dem Gesetz gerufen !

    Für mich absolut nicht nachzuvollziehen.

    Insbesondere / in deinem Fall, da dir eine für das Gros der  Urlauber ideale Abflugzeit angeboten wurde.   :shock1:   :?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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